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   FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 12/09   

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https://dejure.org/2009,11254
FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 12/09 (https://dejure.org/2009,11254)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2009 - 2 K 12/09 (https://dejure.org/2009,11254)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2009 - 2 K 12/09 (https://dejure.org/2009,11254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abgabenordnung, Versicherungsteuer: Inanspruchnahme eines Entrichtungsschuldners durch Steuerbescheid, Steuerbefreiung bei Reiseversicherungspaketen

  • Judicialis

    AO § 155; ; AO § 167 Abs. 1; ; AO § 169 Abs. 2; ; AO § 170 Abs. 2; ; AO § 171 Abs. 4; ; VersStG 1996 § 7 Abs. 1; ; VersStG 1996 § 8 Abs. 1; ; VersStG 1996 § 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme eines Entrichtungsschuldners durch Steuerbescheid; Steuerbefreiung bei Reiseversicherungspaketen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme eines Entrichtungsschuldners durch Steuerbescheid, Steuerbefreiung bei Reiseversicherungspaketen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.09.2000 - I R 61/99

    Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen

    Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 12/09
    Daraus folgt, dass eine Steuerfestsetzung auch dann erfolgen kann, wenn derjenige, der die Steuer anzumelden oder abzuführen hat, nicht zugleich der Steuerschuldner ist (vgl. BFH, Urteil vom 07.07.2004 - VI R 177/00, BStBl II 2004, 1087; Urteil vom 13.09.2000 - I R 61/99, BStBl II, 2001, 67; Rüsken in Klein, AO, 9. Auflage 2006, § 167 Rn. 5 f.; Buciek in Gosch/Beermann, AO, Stand August 2009, § 167 Rn. 20 f.; a. A. Frotscher in Schwarz, AO, Stand Juni 2009, § 167 Rn. 7).

    Dies gilt nicht nur für die Inanspruchnahme durch Nachforderungsbescheid in den Fällen, in denen die Besteuerungsmerkmale in vollem Umfang geschätzt werden müssen (vgl. BFH, Urteil vom 07.07.2004 - VI R 171/00, BStBl II 2004, 1087; Urteil vom 07.07.2004 - VI R 168/01, BFH/NV 2005, 357), sondern auch in den Fällen, in denen - wie im vorliegenden Fall - sachverhaltsbezogen eine Nachforderung geltend gemacht wird (vgl. BFH, Urteil vom 13.09.2000 - I R 61/99, BStBl II 2001, 67).

    Das aber hat zur Folge, dass die tatbestandlichen Erfordernisse der Haftungsnorm - hier § 7 Abs. 1 VersStG - zu beachten sind (vgl. BFH, Urteil vom 13.09.2000 - I R 61/99, BStBl II 2001, 67; Tipke, in Tipke/Kruse, AO, Stand März 2009, § 167 Rn. 9; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, Stand April 2009, § 167 Rn. 13).

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 171/00

    Nichtabführung von Lohnsteuer - Finanzamt darf die Lohnsteuer schätzen

    Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 12/09
    Daraus folgt, dass eine Steuerfestsetzung auch dann erfolgen kann, wenn derjenige, der die Steuer anzumelden oder abzuführen hat, nicht zugleich der Steuerschuldner ist (vgl. BFH, Urteil vom 07.07.2004 - VI R 177/00, BStBl II 2004, 1087; Urteil vom 13.09.2000 - I R 61/99, BStBl II, 2001, 67; Rüsken in Klein, AO, 9. Auflage 2006, § 167 Rn. 5 f.; Buciek in Gosch/Beermann, AO, Stand August 2009, § 167 Rn. 20 f.; a. A. Frotscher in Schwarz, AO, Stand Juni 2009, § 167 Rn. 7).

    Dies gilt nicht nur für die Inanspruchnahme durch Nachforderungsbescheid in den Fällen, in denen die Besteuerungsmerkmale in vollem Umfang geschätzt werden müssen (vgl. BFH, Urteil vom 07.07.2004 - VI R 171/00, BStBl II 2004, 1087; Urteil vom 07.07.2004 - VI R 168/01, BFH/NV 2005, 357), sondern auch in den Fällen, in denen - wie im vorliegenden Fall - sachverhaltsbezogen eine Nachforderung geltend gemacht wird (vgl. BFH, Urteil vom 13.09.2000 - I R 61/99, BStBl II 2001, 67).

  • BFH, 24.10.1984 - II R 49/82
    Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 12/09
    Anders als in dem vom BFH entschiedenen Fall zum Feuerschutzsteuergesetz (vgl. Urteil vom 24.10.1984 - II R 49/82, [...]) war im vorliegenden Fall nicht über die Frage zu entscheiden, ob die Verbindung von Einzelversicherungen sich zu einem "geschlossenen Versicherungstyp", zu einer selbständigen Einheitsversicherung in dem Sinne verdichtet hat, dass die einzelnen versicherten Gefahren so stark in den Hintergrund treten, dass allein der versicherte Gegenstand der Versicherung das Gepräge gibt.

    Es stellte sich nicht die Frage einer neuen selbständigen Versicherung, denn eine selbständige Versicherung entsteht (noch) nicht allein dadurch, dass mehrere Gefahren, die sonst zu verschiedenen Versicherungen gehören würden, in einem Vertrag versichert werden (Urteil vom 24.10.1984 - II R 49/82).

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 12/09
    Insbesondere gab es keine über Jahre hinweg andauernde Verwaltungsübung, die es unter Vertrauensschutzgesichtspunkten nahelegen würde, von einer Erhebung der Versicherungssteuer für die Vergangenheit abzusehen (vgl. BFH, Beschluss vom 17.12.2007 - GrS 2/04, BStBl II 2008, 608) Die Klage ist danach insgesamt abzuweisen 4. Die Klägerin hat nach § 135 Abs. 1 FGO die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 168/01

    LSt: unterlassene Anmeldung

    Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 12/09
    Dies gilt nicht nur für die Inanspruchnahme durch Nachforderungsbescheid in den Fällen, in denen die Besteuerungsmerkmale in vollem Umfang geschätzt werden müssen (vgl. BFH, Urteil vom 07.07.2004 - VI R 171/00, BStBl II 2004, 1087; Urteil vom 07.07.2004 - VI R 168/01, BFH/NV 2005, 357), sondern auch in den Fällen, in denen - wie im vorliegenden Fall - sachverhaltsbezogen eine Nachforderung geltend gemacht wird (vgl. BFH, Urteil vom 13.09.2000 - I R 61/99, BStBl II 2001, 67).
  • BFH, 16.12.1953 - II 175/52 U

    Auslegung des Begriffs der "Versicherung von Vieh" im Sinn der

    Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 12/09
    Die Vielzahl der Steuerfälle auf dem Gebiet der Versicherung erfordert eine von vornherein gegebene Klarheit in Bezug auf den der Steuer unterliegenden Rechtsvorgang (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.1953 - II 175/52 U, BStBl III 1954, 54; FG Nürnberg, Urteil vom 27.06.1957 - I 432/55, DStZ/B 1957, 470).
  • BFH, 03.12.1952 - II 207/51 U

    Steuerrechltiche Bewertung von Krankenhaustagegeld - Abstrakte Bedarfsdeckung von

    Auszug aus FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 12/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 03.12.1952 - II 207/51 U, BStBl III 1953, 24) ist die Kündbarkeit der jeweiligen Versicherungen nicht ein allein ausschlaggebendes Kriterium für die Beurteilung als selbstständiges oder einheitliches Rechtsverhältnis.
  • FG München, 21.04.2010 - 4 K 3009/07

    Versicherungssteuer-Befreiung für Auslandsreise-Krankenversicherung innerhalb

    Auch das Finanzgericht Hamburg ist nicht von einem neuen Typus der "Reiseversicherung" ausgegangen, obgleich es bei einem gleichgelagerten Sachverhalt die Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 5 Satz 1 VersStG verneint hat (FG Hamburg Urteil vom 27. August 2009, 2 K 12/09, EFG 2010, 184; angefochten durch Revision, Az. des BFH: II R 52/09).

    V.) Die Revision zum BFH wird zugelassen, weil zum einen der Frage, welche Stellung dem Merkmal eines "einheitlichen Versicherungsverhältnisses" im Zusammenhang mit der Anwendung der Vorschrift des § 4 Nr. 5 Satz 1 VersStG auf Krankenversicherungen als Bestandteile so genannter Reiseversicherungspakete beizumessen ist, grundsätzliche Bedeutung zukommt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und zum anderen die Divergenz der Entscheidung des erkennenden Senats von der Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 27. August 2009 a.a.O.) eine einheitliche bundesgerichtliche Rechtsprechung erfordert (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • BFH, 13.12.2011 - II R 52/09

    Nachforderungsbescheid gegen einen Versicherer - Beginn der Festsetzungsfrist -

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 184 veröffentlicht.
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