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   FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16   

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FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16 (https://dejure.org/2016,54099)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.12.2016 - 1 K 1507/16 (https://dejure.org/2016,54099)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 1 K 1507/16 (https://dejure.org/2016,54099)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    ErbStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
    Steuerklasse; Abstammung; Vaterschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerklassenklassifizierung für Zwecke der Schenkungssteuer bei Zuwendungen des biologischen aber nicht rechtlichen Vaters an seine leibliche Tochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Filia incerta est - zumindest im Schenkungsteuerrecht

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kann der biologische Vater, der nicht Vater im familienrechtlichen Sinne ist, Vater im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne sein?

  • IWW (Kurzinformation)

    Schenkungssteuer | Freibetrag für Schenkung vom biologischen Vater

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer bei Zuwendung des leiblichen (biologischen) Vaters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer: Günstige Steuerklasse bei Zuwendung des biologischen - nicht gleichzeitig rechtlichen - Vaters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer - Günstige Steuerklasse I bei Zuwendung des leiblichen (biologischen) Vaters, auch wenn dieser nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Schenkungsteuer - Günstige Steuerklasse I bei Zuwendung des leiblichen (biologischen) Vaters, auch wenn dieser nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Schenkungsteuer - Günstige Steuerklasse I bei Zuwendung des leiblichen (biologischen) Vaters, auch wenn dieser nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist.

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Zahlt leiblicher Vater höhere Schenkungssteuer als rechtlicher Vater?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Kind steuerlich zwei Väter haben?

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Schenkungsteuer - Günstige Steuerklasse I bei Zuwendung des leiblichen (biologischen) Vaters, auch wenn dieser nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist.

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer gegen Zivilrecht beim leiblichen Vater

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schenkungsteuer: Günstige Steuerklasse I auch bei Zuwendung des biologischen aber nicht gleichzeitig rechtlichen Vaters möglich - Gesetzesänderung zur Anerkennung des "leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" als Ausprägung der Vaterschaft ist auch auf Bereich des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1013
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
    Das BVerfG habe zudem im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Umgangsrechts des biologischen Vaters entschieden, dass auch der biologische Vater mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie bilde, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Bindung bestehe (Beschluss vom 9. April 2003 1 BvR 1493/96).

    Insoweit werde auf das Urteil des BVerfG vom 9. April 2003 (1 BvR 1493/96) verwiesen.

    Das BVerfG hat sich dem im Ergebnis im Wesentlichen angeschlossen und im Hinblick darauf, dass das frühere Familienrecht keine Möglichkeit für den biologischen Vaters vorsah, eigene Rechte geltend zu machen, eine Verletzung des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG festgestellt (Beschluss vom 9. April 2003 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01, Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 108, 82).

    In seinem Beschluss vom 9. April 2003 (1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01, BVerfGE 108, 82) hat es festgestellt, dass auch die leibliche Vaterschaft der rechtlichen Anerkennung bedürfe.

  • BFH, 17.03.2010 - II R 46/08

    Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
    Dies werde damit gerechtfertigt, dass "erbschaftsteuerrechtlich das durch die Annahme als Kind erloschene Verhältnis zu den leiblichen Verwandten dem kraft Gesetzes entstandenen Verwandtschaftsverhältnis zu dem Annehmenden und dessen Verwandten für die Zuordnung des Erwerbers zu einer Steuerklasse gleichzustellen" sei (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 17. März 2010 II R 46/08).

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung der persönlichen Verhältnisse ist der Zeitpunkt der Zuwendung als Besteuerungszeitpunkt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG; vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 II R 46/08, BFHE 228, 191, BStBl II 2010, 554 [BFH 17.03.2010 - II R 46/08] ; Längle in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 2. Auflage, § 15, Rdnr. 2).

    Die dadurch eintretende Doppelbegünstigung wurde vom Gesetzgeber hierbei in Kauf genommen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 II R 46/08, BFHE 228, 191, BStBl II 2010, 554 [BFH 17.03.2010 - II R 46/08] ).

  • FG Niedersachsen, 22.12.2004 - 3 K 582/03

    Einordnung eines Pflegekinds in Steuerklasse I des Erbschaftsteuergesetzes

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
    Dass Pflegekinder nicht in die Steuerklasse I fallen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 582/03, EFG 2005, 330; bestätigt durch BFH-Urteil vom 24. November 2005 II B 27/05, BFH/NV 2006, 743), steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.

    Die Ablehnung einer Gleichstellung von Pflegekindern mit Kindern im Sinne des § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG wurde im Wesentlichen damit begründet, dass das Verhältnis eines Pflegekindes weder durch eine (natürliche) verwandtschaftliche Beziehungen noch durch einen - der Abstammung gleichgesetzten - formellen Rechtsakt begründet ist (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 582/03, EFG 2005, 330).

  • FG Düsseldorf, 09.11.2004 - 6 K 1569/02

    Festsetzung eines Steuererstattungsbetrages; Beschreibung des

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
    Dass Pflegekinder nicht in die Steuerklasse I fallen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 582/03, EFG 2005, 330; bestätigt durch BFH-Urteil vom 24. November 2005 II B 27/05, BFH/NV 2006, 743), steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.

    Die Ablehnung einer Gleichstellung von Pflegekindern mit Kindern im Sinne des § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG wurde im Wesentlichen damit begründet, dass das Verhältnis eines Pflegekindes weder durch eine (natürliche) verwandtschaftliche Beziehungen noch durch einen - der Abstammung gleichgesetzten - formellen Rechtsakt begründet ist (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 582/03, EFG 2005, 330).

  • BFH, 24.11.2005 - II B 27/05

    ErbStG : Steuerklasse von Pflegekindern

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
    Persönliche Vertrautheit, gemeinsames Zusammenleben oder langjährige Fürsorge spielen keine Rolle (BFH-Urteil vom 23. März 1998 II R 41/96, Entscheidungssammlung des BFH - BFHE - 185, 270, Bundessteuerblatt - BStBl -II 1998, 396; vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 24. November 2005 II B 27/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV -2006, 743, und vom 18. Juli 2007 II B 106/06, BFH/NV 2007, 2296).

    Dass Pflegekinder nicht in die Steuerklasse I fallen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 582/03, EFG 2005, 330; bestätigt durch BFH-Urteil vom 24. November 2005 II B 27/05, BFH/NV 2006, 743), steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
    Insoweit werde auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 22. Juni 1995 (2 BvR 552/91) verwiesen.

    (...) Im geltenden Recht nimmt der Gesetzgeber diese nach Art. 6 Abs. 1 GG gebotene Abstufung in der Steuerbelastung auf, indem er die Steuersätze, welche für die Erbfolge der dem Erblasser ferner stehenden Steuerpflichtigen gelten, für die Erbfolge der nächsten Familienangehörigen deutlich verringert" (Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671 [BVerfG 22.06.1995 - 2 BvR 552/91] ).

  • EGMR, 21.12.2010 - 20578/07

    Anayo ./. Deutschland

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
    In zwei Entscheidungen hat er die Auffassung vertreten, dass selbst in dem Fall, dass der biologische Vater keine enge Bezugsperson des Kindes ist, ihm aber das Fehlen einer sozial-familiären Beziehung nicht zuzurechnen ist, eine Verletzung von Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vorliegt, wenn er kategorisch und ohne Prüfung des Kindeswohls vom Umgang mit seinem Kind ausgeschlossen ist (Urteile des EGMR vom 21. Dezember 2010 20578/07, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2011, 3565 und vom 15. September 2011 17080/07, NJW 2012, 2781).

    Ob enge persönliche Beziehungen zwischen dem leiblichen Vater und seinen Kindern bestehen, die unter den Schutz des Art. 8 EMRK fallen, hängt vor allem von dem erkennbaren Interesse des Vaters an den Kindern und seiner Verantwortungsbereitschaft vor und nach der Geburt ab (EGMR-Urteil vom 21. Dezember 2010 20578/07, NJW 2011, 3565 [EGMR 21.12.2010 - Nr. 20578/07] ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
    Hinsichtlich des Schutzbereichs des Art. 6 Abs. 1 GG hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121, [BVerfG 22.06.1995 - 2 BvL 37/91] BStBl II 1995, 655, [BVerfG 22.06.1995 - 2 BvL 37/91] Rn. 63) ausgeführt: "In der Lebenswirklichkeit schaffen Ehegatten die wirtschaftliche Grundlage für die individuelle Lebensgestaltung ihrer Familie in der Erwartung, dass sie den individuellen Lebenszuschnitt der Familie auch noch im Alter der Ehegatten prägt und nach dem Ableben eines von ihnen dem Überlebenden zugute kommt.
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
    Auch das BVerfG sieht in der Abstammung einen der konstitutiven Faktoren der menschlichen Individualität (Urteil vom 31. Januar 1989 1 BvL 17/87, BVerfGE 79, 256, Rn. 44).
  • EGMR, 15.09.2011 - 17080/07

    Schneider ./. Deutschland

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
    In zwei Entscheidungen hat er die Auffassung vertreten, dass selbst in dem Fall, dass der biologische Vater keine enge Bezugsperson des Kindes ist, ihm aber das Fehlen einer sozial-familiären Beziehung nicht zuzurechnen ist, eine Verletzung von Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vorliegt, wenn er kategorisch und ohne Prüfung des Kindeswohls vom Umgang mit seinem Kind ausgeschlossen ist (Urteile des EGMR vom 21. Dezember 2010 20578/07, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2011, 3565 und vom 15. September 2011 17080/07, NJW 2012, 2781).
  • BFH, 25.09.2013 - XI R 41/12

    Unberechtigter Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers -

  • FG Hessen, 16.02.2016 - 1 K 1161/15

    § 11 Abs.4, § 11 Abs.1, § 9 BewG

  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

  • BFH, 13.10.1994 - VII R 37/94

    Ein Lohnsteuerhilfeverein ist zur Hilfeleistung bei Erstellung der

  • BFH, 18.07.2007 - II B 106/06

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Steuerklasse III

  • BFH, 16.10.1991 - I R 115/87

    Kapitalgesellschaft - Personenvereinigung - Kapitalverkehrsteuer-GmbH -

  • BFH, 27.10.1982 - II B 77/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Freibetrag

  • BFH, 05.12.2019 - II R 5/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15.12.2016 - 1 K 1507/16 aufgehoben.
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