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FG München, 11.09.2000 - 4 K 3863/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG § 1 Abs. 2
Aufgabe eines Dauerwohnrechts nach § 1 Abs. 2 GrEStG befreit? - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufgabe eines Dauerwohnrechts nach § 1 Abs. 2 GrEStG befreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grunderwerbsteuer-Pflichtigkeit der Aufgabe eines Dauerwohnrechts
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.07.1998 - II R 71/96
GrESt; Übertragung der Verwertungsbefugnis an Gebäuden auf fremdem Boden
Auszug aus FG München, 11.09.2000 - 4 K 3863/97
Nach dem BFH-Urteil vom 29.07.1998 II R 71/BFH/NV 1999, 517 setzt dies voraus, dass der Nutzungsberechtigte bei Beendigung der Nutzung für das Gebäude eine Entschädigung erhält. - BFH, 09.07.1965 - VI 202/64
Auszug aus FG München, 11.09.2000 - 4 K 3863/97
Zum einen ist die Annahme eines Gebäudes auf fremden Grund- und Boden bereits grundsätzlich dann ausgeschlossen, wenn es sich um nichtselbständige ineinander verschachtelte nicht real teilbare Gebäudeteile handelt (vgl. Gürsching/Stenger, BewG und VStG , Anm. 21 zu § 70 BewG , Rössler/Troll, BewG . Anm. 56 und 57 zu § 70; BFH-Urteil vom 09.07.1965 VI 202/64, HFR 1965, 508 und Boruttau, Anm. 258 zu § 2, der die Frage offen lässt).
- FG München, 21.04.2020 - 4 K 3105/18
Grunderwerbsteuer
Das Gericht hält damit an den Grundsätzen fest, die der 4. Senat des Finanzgerichts (FG) München aufgestellt hat (vgl. hierzu Urteil des FG München vom 11. September 2000 4 K 3863/97, juris).