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   FG München, 19.04.2016 - 6 K 1471/14   

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https://dejure.org/2016,41399
FG München, 19.04.2016 - 6 K 1471/14 (https://dejure.org/2016,41399)
FG München, Entscheidung vom 19.04.2016 - 6 K 1471/14 (https://dejure.org/2016,41399)
FG München, Entscheidung vom 19. April 2016 - 6 K 1471/14 (https://dejure.org/2016,41399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG; § 22 Nr. 5 S. 2b EStG; § 89b HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerfreiheit laufend gezahlter Beiträge zur Kapitallebensversicherung eines Versicherungsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerfreiheit laufend gezahlter Beiträge zur Kapitallebensversicherung eines Versicherungsvertreters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Kapitalversicherung gegen "laufende" Beitragsleistungen - Verrechnung der Versicherungsleistungen mit dem Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 135
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.07.2005 - VIII R 71/04

    Nachträgliche Laufzeitverlängerung eines Lebensversicherungsvertrages stellt die

    Auszug aus FG München, 19.04.2016 - 6 K 1471/14
    Ein neuer Vertrag liegt vor, wenn wesentliche Merkmale verändert werden, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vorneherein vertraglich vereinbart war oder dass einem Vertragsteil bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteile eingeräumt worden ist (vgl. Urteil des BFH vom 6. Juli 2005 VIII R 71/04, BStBl II 2006, 53 ).
  • FG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 K 243/12

    Auf den Ausgleichsanspruch anrechenbare Leistungen aus einer kapitalgedeckten

    Auszug aus FG München, 19.04.2016 - 6 K 1471/14
    Aufgrund des Verböserungsverbots im finanzgerichtlichen Verfahren braucht der Senat nicht mehr zu prüfen, ob die versteuerten Versicherungszahlungen wegen der Verrechnung mit dem (höheren) steuerpflichtigen Ausgleichsanspruch des Klägers als Handelsvertreter als nachträgliche Einkünfte (§ 24 EStG ) zu den gewerblichen Einkünften gehören (vgl. hierzu Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. April 2014 10 K 243/12; BFH-Az. X R 33/14).
  • OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01

    Bausparkassenvertreter: Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach Beendigung der

    Auszug aus FG München, 19.04.2016 - 6 K 1471/14
    Soweit die Vermittlungen für die Beitragszahlungen von Bedeutung seien, handele es sich nur um eine Bemessungsgrundlage (vgl. OLG Celle vom 16. Mai 2002 11 U 193/01, [...]).
  • BFH - X R 33/14 (anhängig)
    Auszug aus FG München, 19.04.2016 - 6 K 1471/14
    Aufgrund des Verböserungsverbots im finanzgerichtlichen Verfahren braucht der Senat nicht mehr zu prüfen, ob die versteuerten Versicherungszahlungen wegen der Verrechnung mit dem (höheren) steuerpflichtigen Ausgleichsanspruch des Klägers als Handelsvertreter als nachträgliche Einkünfte (§ 24 EStG ) zu den gewerblichen Einkünften gehören (vgl. hierzu Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. April 2014 10 K 243/12; BFH-Az. X R 33/14).
  • BFH, 06.09.2018 - X R 21/16

    Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 19. April 2016 6 K 1471/14 aufgehoben.
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