Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48050
FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19 (https://dejure.org/2020,48050)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2020 - 11 K 180/19 (https://dejure.org/2020,48050)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2020 - 11 K 180/19 (https://dejure.org/2020,48050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,48050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Ablehnungsgesuch ist, dass über den geltend gemachten Ablehnungsgrund nicht schon negativ entschieden wurde

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.05.2001 - V R 38/00

    Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
    Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, UR 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 302; in Slg. 2000, I-4272, UR 2000, 336; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2001 V R 24/98, UR 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, UR 2001, 550).

    Wegen der zeitgleichen Entstehung von Steueranspruch und des Vorsteuerabzugsanspruchs muss sich der Unternehmer sofort entscheiden, für welche Ausgangsumsätze er die empfangenen Eingangsleistungen verwenden will (vgl. BFH-Urteile in UR 2001, 550; in UR 2001, 215).

  • BFH, 04.03.2014 - VII B 131/13

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch abgelehnten Spruchkörper -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
    Grundsätzlich ist zwar über ein Ablehnungsgesuch gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) nach vorheriger dienstlicher Äußerung des abgelehnten Richters ohne dessen Mitwirkung zu entscheiden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. März 2014 VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055, Rz 7).

    Ist das Ablehnungsgesuch aber wie hier wegen Rechtsmissbrauchs offensichtlich unzulässig, kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1055, Rz 8; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422, Rz 5; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Februar 2016 2 BvC 69/14, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 22. Februar 1960 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1, 5).

  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
    Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (endgültig), wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer mit der Lieferung eines Gegenstands oder der Ausführung einer Dienstleistung an den vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen entsteht (vgl. dazu außer den vorbezeichneten Entscheidungen auch EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 --Inzo--, Slg. 1996, I-857, UR 1996, 116; vom 14. Februar 1985 Rs. 268/83 --Rompelman--, Slg. 1985, 655, UR 1985, 199).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
    Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, UR 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 302; in Slg. 2000, I-4272, UR 2000, 336; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2001 V R 24/98, UR 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, UR 2001, 550).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-396/98

    Schloßstraße

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
    Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, UR 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 302; in Slg. 2000, I-4272, UR 2000, 336; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2001 V R 24/98, UR 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, UR 2001, 550).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
    Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, UR 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 302; in Slg. 2000, I-4272, UR 2000, 336; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 2001 V R 24/98, UR 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, UR 2001, 550).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
    Ist das Ablehnungsgesuch aber wie hier wegen Rechtsmissbrauchs offensichtlich unzulässig, kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1055, Rz 8; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422, Rz 5; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Februar 2016 2 BvC 69/14, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 22. Februar 1960 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1, 5).
  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
    Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (endgültig), wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer mit der Lieferung eines Gegenstands oder der Ausführung einer Dienstleistung an den vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen entsteht (vgl. dazu außer den vorbezeichneten Entscheidungen auch EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 --Inzo--, Slg. 1996, I-857, UR 1996, 116; vom 14. Februar 1985 Rs. 268/83 --Rompelman--, Slg. 1985, 655, UR 1985, 199).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
    Ist das Ablehnungsgesuch aber wie hier wegen Rechtsmissbrauchs offensichtlich unzulässig, kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1055, Rz 8; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422, Rz 5; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Februar 2016 2 BvC 69/14, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 22. Februar 1960 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1, 5).
  • BFH, 16.05.2002 - V R 56/00

    Vorsteuerabzug bei Bauleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
    Ohne die Sofortentscheidung des Unternehmers über die beabsichtigten Verwendungsumsätze kann der Vorsteuerabzugsanspruch dem Grunde und der Höhe nach nicht beurteilt werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 56/00, BFH/NV 2003, 515).
  • BFH, 28.11.2002 - V R 51/01

    Vorsteuerabzug

  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14

    Besetzungsrüge und Antrag auf Richterablehnung sowie Wahlprüfungsbeschwerde

  • BFH, 18.12.1998 - III S 7/98

    Notanwalt; Richterablehnung; Befangenheit

  • BFH, 24.02.2000 - IV S 16/99

    Richterablehnung; Wiederholung eines bereits zurückgewiesenen Ablehnungsgrundes

  • BFH, 26.02.1987 - V R 71/77

    Zuordnung von Vorsteuerbeträgen bei einem gewerblichen und einem

  • FG Berlin, 16.01.2001 - 7 K 7477/98

    Vorsteuerabzug bei späterem Scheitern der beabsichtigten Verwendung zu

  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.05.2020 - 11 K 180/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht