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   FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 V 301/23   

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https://dejure.org/2023,37223
FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 V 301/23 (https://dejure.org/2023,37223)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.06.2023 - 1 V 301/23 (https://dejure.org/2023,37223)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - 1 V 301/23 (https://dejure.org/2023,37223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz - keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 29 Abs. 1 Satz 1 RSiedlG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvO 1/69

    Waffengesetz

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 V 301/23
    Aus beiden Verfassungsbestimmungen ergibt sich als gemeinsame Regel für die Normqualifizierung, dass alles alte Recht nur dann als Bundesrecht fortgelten soll, wenn der Bundesgesetzgeber auch nach der in den Art. 70 ff. GG getroffenen Zuständigkeitsregelung zum Erlass gleichartiger Vorschriften befugt war (BVerfG-Beschluss vom 30. Mai 1972 2 BvO 1/69 , BVerfGE 33, 206, Rz. 38).

    Daraus folgt, dass ehemalige Reichsgesetze teilweise als Bundesrecht und teilweise als Landesrecht fortgelten können, sofern die in ihnen geregelten Materien nach der Zuständigkeitsregelung des Grundgesetzes zum Teil in die Kompetenz des Bundes und zum Teil in diejenige der Länder fallen (BVerfG-Beschluss vom 30. Mai 1972 2 BvO 1/69, BVerfGE 33, 206, Rz. 39 - 41).

  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 V 301/23
    Denn er ist der Vereinbarung der Parteien des Kaufvertrags, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer trägt, gefolgt (vgl. BFH-Urteil vom 30. August 2017 II R 48/15, BStBl II 2018, 24, Rz. 39), was für die Antragstellerin ohne weiteres erkennbar ist.
  • BFH, 11.02.1987 - II R 103/84

    Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - Grundstück - Kauf - Steuerbescheid -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 V 301/23
    Denn die GbR ist grunderwerbsteuerlich rechtsfähig, ein Durchgriff auf die einzelnen gesamthänderisch gebundenen Gesellschafter erfolgt angesichts von § 267 Satz 1 AO nicht (BFH-Urteil vom 11. Februar 1987 II R 103/84, BStBl II 1987, 325, Rz. 8 ff).
  • BFH, 12.12.2001 - II B 5/01

    GrESt; GbR; Haftungsbescheid

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 V 301/23
    Bei einem Grundstückserwerb durch zumindest zwei Personen in GbR ist letztere Steuerschuldnerin (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 II B 5/01, BFH/NV 2002, 812, Rz. 10).
  • BFH, 30.07.1986 - V R 99/76

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 V 301/23
    Durch die Novellierung des GG wurden die bisherigen gesetzlichen Regelungen über die Grunderwerbsteuer nicht zu Bundesrecht; das GG i. d. F. des Finanz-Reformgesetzes, durch das Art. 105 Abs. 2 GG wie eben dargestellt geändert wurde, ordnet keine derartige Fiktion an (BFH-Urteil vom 19. November 1985 II R 173/83, BStBl II 1986, 87).
  • BFH, 19.11.1985 - II R 173/83

    Gesetzesaufhebung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 V 301/23
    Durch die Novellierung des GG wurden die bisherigen gesetzlichen Regelungen über die Grunderwerbsteuer nicht zu Bundesrecht; das GG i. d. F. des Finanz-Reformgesetzes, durch das Art. 105 Abs. 2 GG wie eben dargestellt geändert wurde, ordnet keine derartige Fiktion an (BFH-Urteil vom 19. November 1985 II R 173/83, BStBl II 1986, 87).
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