Rechtsprechung
   FG Thüringen, 25.10.2016 - 2 K 95/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50302
FG Thüringen, 25.10.2016 - 2 K 95/15 (https://dejure.org/2016,50302)
FG Thüringen, Entscheidung vom 25.10.2016 - 2 K 95/15 (https://dejure.org/2016,50302)
FG Thüringen, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 2 K 95/15 (https://dejure.org/2016,50302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,50302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 9c Abs. 1 S. 1 EStG § 9c Abs. 3 EStG § 9 Abs. 5 S. 1 EStG

  • Justiz Thüringen

    § 9c Abs 1 S 1 EStG 2009, § 10 Abs 1 Nr 5 EStG 2009, § 1631 BGB, EStG VZ 2010
    Steuerliche Anerkennung von Unterbringungskosten in einem Internat bei einem Kind unter 14 Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Versagung von als Kinderbetreuungsaufwendungen geltend gemachten Internatskosten

  • rechtsportal.de

    Rechtswidrige Versagung von als Kinderbetreuungsaufwendungen geltend gemachten Internatskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Umfang der Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten nach § 9c EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1940
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.04.2012 - III R 29/11

    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren

    Auszug aus FG Thüringen, 25.10.2016 - 2 K 95/15
    Eine "Sonderförderung" wie im BFH-Urteil III R 29/11 biete das Internat nicht an.

    Ebenso hindert ein etwaiger Bildungsauftrag der Einrichtung, in der die Betreuung des Kindes erfolgt, regelmäßig nicht den vollständigen Abzug der von den Eltern geleisteten Beiträge und Gebühren (BFH-Urteil vom 19.04.2012 III R 29/11, BFHE 238, 30, BStBl II 2012, 862 m.w.N.).

    Das von ihm für wesentlich erachtete Kriterium, wonach für die Anerkennung von Betreuungsaufwendungen nach § 9c Abs. 1 EStG die persönliche Fürsorge für das Kind im Vordergrund stehen müsse und Betreuung in diesem Sinne nur die behütende oder beaufsichtigende Betreuung sei, hat der Bundesfinanzhof unter Hinweis auf die Intention des Gesetzgebers, wie sie mit dem zeitgleich mit der zuvor geltenden Regelung des § 4f EStG eingeführten Sonderausgabentatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in der bis 2008 geltenden Fassung zum Ausdruck kommt, verworfen (BFH-Urteil vom 19.04.2012 III R 29/11, BFHE 238, 30, BStBl II 2012, 862 m.w.N.).

  • BFH, 28.11.1986 - III R 1/86

    Verpflegungsmehraufwand - Unterbringung von Kindern - Kindertagesstätte -

    Auszug aus FG Thüringen, 25.10.2016 - 2 K 95/15
    Neben der behütenden und beaufsichtigenden Betreuung im Sinne eines Schutzes vor Gefahren, Verletzungen und Schäden umfasst er grundsätzlich auch die Personensorge i.S. des § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 28.11.1986 III R 1/86, BFHE 149, 211, BStBl II 1987, 490).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht