Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-156/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,48487
Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-156/21 (https://dejure.org/2021,48487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.12.2021 - C-156/21 (https://dejure.org/2021,48487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - C-156/21 (https://dejure.org/2021,48487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,48487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Ungarn/ Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage Art. 151 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs Zwischenstreit Antrag auf Nichtberücksichtigung eines Dokuments Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona ist der Ansicht, dass die Klagen Ungarns und Polens gegen die Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union bei Verstößen gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit abzuweisen sind

  • lto.de (Pressebericht, 03.12.2021)

    Schlussanträge zu Klagen Ungarns und Polens: Der Rechtsstaat wehrt sich

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 16.02.2022 - C-157/21

    Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom)

    Im vorliegenden Fall hat der Rat indessen, wie Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in den Nrn. 70 bis 72 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Ungarn/Parlament und Rat (C-156/21, EU:C:2021:974) ausgeführt hat, nicht dargetan, dass das Rechtsgutachten Nr. 13593/18 besonders sensibel oder von besonders großer Tragweite wäre, die über den Rahmen des damit zusammenhängenden Gesetzgebungsverfahrens hinausginge.

    Wie Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in Nr. 185 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Ungarn/Parlament und Rat (C-156/21, EU:C:2021:974) ausgeführt hat, müssen die Maßnahmen demnach aufgehoben werden, sobald keine Auswirkung auf den Haushaltsvollzug mehr besteht, selbst wenn die festgestellten Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit möglicherweise fortdauern.

    Drittens bestätigen, wie Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in Nr. 130 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Ungarn/Parlament und Rat (C-156/21, EU:C:2021:974) ausgeführt hat, die Erwägungsgründe der angefochtenen Verordnung den mit dieser Verordnung verfolgten Zweck, wie er sich aus ihrem Art. 1 ergibt, nämlich den Schutz des Unionshaushalts.

    Was Art. 3 der angefochtenen Verordnung anbelangt, in dem Fälle angeführt werden, die ein Hinweis auf Verstöße gegen diese Grundsätze sein können, darunter das Versäumnis, sicherzustellen, dass keine Interessenkonflikte bestehen, so zielt diese Bestimmung, wie Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in den Nrn. 152 und 280 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Ungarn/Parlament und Rat (C-156/21, EU:C:2021:974) ausgeführt hat, darauf ab, die Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern.

    Wie Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in den Nrn. 177 und 178 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Ungarn/Parlament und Rat (C-156/21, EU:C:2021:974) ausgeführt hat, ergibt sich aus der Reihenfolge dieser Sätze sowie aus den darin verwendeten Formulierungen, dass die Verhältnismäßigkeit der zu ergreifenden Maßnahmen maßgebend durch das Kriterium der "Auswirkungen" der Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit auf die wirtschaftliche Führung des Unionshaushalts oder die finanziellen Interessen der Union gewährleistet wird.

  • EuGH, 08.06.2023 - C-408/21

    Rat/ Pech

    Or, ainsi qu'il ressort du point 61 de l'arrêt du 16 février 2022, Hongrie/Parlement et Conseil (C-156/21, EU:C:2022:97), ainsi que du point 58 de l'arrêt du 16 février 2022, Pologne/Parlement et Conseil (C-157/21, EU:C:2022:98), lus en combinaison avec les points 70 à 72 des conclusions de l'avocat général Campos Sánchez-Bordona dans l'affaire Hongrie/Parlement et Conseil (C-156/21, EU:C:2021:974), auxquels ces arrêts renvoient, dans le cadre de l'examen de la question de savoir si un avis tel que l'avis demandé présente un caractère particulièrement sensible, c'est précisément du contenu de ce dernier dont il convient de tenir compte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht