Rechtsprechung
KG, 01.08.2023 - 1 W 93/23 |
Verfahrensgang
- KG, 01.08.2023 - 1 W 93/23
- KG, 02.08.2023 - 1 W 93/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen: …
Auszug aus KG, 01.08.2023 - 1 W 93/23
Ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet (BGHZ 161, 170, 175; 187, 119).Die den Erwerber damit kraft Gesetzes treffenden persönlichen Verpflichtungen können nicht als ihrem Umfang nach begrenzt und wirtschaftlich so unbedeutend angesehen werden, dass sie unabhängig von den Umständen des Einzelfalles eine Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen Ergänzungspfleger nicht rechtfertigen könnten (BGHZ 187, 119).
- BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04
Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen …
Auszug aus KG, 01.08.2023 - 1 W 93/23
Im Nichtabhilfebeschluss vom 19. April 2023 hat es im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2004 - V ZB 13/04 - ausgeführt, es sei nicht ersichtlich, dass das Grundstück laufende Erträge abwerfe, aus denen die Erwerber laufende öffentliche Grundstückslasten bestreiten könnten.Ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet (BGHZ 161, 170, 175; 187, 119).
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07
Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem …
Auszug aus KG, 01.08.2023 - 1 W 93/23
Eine entsprechende Möglichkeit steht dem Bruchteilseigentümer ebenso wenig wie dem Wohnungseigentümer offen (BGHZ 115, 1; 172, 209).
- BGH, 30.11.1965 - V ZR 58/63
Negativattest des Vormundschaftsgerichts
Auszug aus KG, 01.08.2023 - 1 W 93/23
Diese sachliche Prüfung ist jedoch erforderlich, weil das Genehmigungserfordernis die Individualinteressen des Minderjährigen schützen soll (BGH, NJW 1966, 652; OLG Hamm, FGPrax 2011, 61; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 117). - BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90
Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück
Auszug aus KG, 01.08.2023 - 1 W 93/23
Eine entsprechende Möglichkeit steht dem Bruchteilseigentümer ebenso wenig wie dem Wohnungseigentümer offen (BGHZ 115, 1; 172, 209). - OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 5 Wx 28/11
Änderungsvollmacht an Notarangestellte
Auszug aus KG, 01.08.2023 - 1 W 93/23
Die Bevollmächtigung der jeweiligen, namentlich nicht bezeichneten Angestellten des Notars ist jedenfalls dann für zulässig zu erachten, wenn der Notar zugleich ermächtigt ist, einen seiner Angestellten zu benennen (OLG Brandenburg, NotBZ 2012, 133) und er diese Ermächtigung bei der Beurkundung der Vertretererklärung auch ausdrücklich ausübt.
- OLG München, 18.12.2023 - 34 Wx 311/23
Überlassung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück nicht lediglich rechtlich …
Dagegen vertritt das Kammergericht in bislang unveröffentlichten Entscheidungen (KG Beschlüsse vom 1.8.2023, 1 W 93/23, und vom 20.9.2022, 1 W 280/22) die Auffassung, beim Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück verhalte es sich im Grundsatz nicht anders als beim Erwerb einer Eigentumswohnung.