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   KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23   

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https://dejure.org/2023,39948
KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23 (https://dejure.org/2023,39948)
KG, Entscheidung vom 03.08.2023 - 16 UF 37/23 (https://dejure.org/2023,39948)
KG, Entscheidung vom 03. August 2023 - 16 UF 37/23 (https://dejure.org/2023,39948)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 18.01.2017 - 13 UF 477/16

    Trennung von Ehegatten: Eigentumsverhältnisse an einer in die Ehe mitgebrachten

    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
    - OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 13 UF 477/16, FamRZ 2017, 1391 [Rz. 35]: unverschuldete Unkenntnis, weil ein Ehegatte die teilweise im Miteigentum stehende Einbauküche bei seinem Auszug aus der Ehewohnung mitgenommen und einzelne Küchenteile veräußert hat).
  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
    (bb) (i) Richtig ist, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit langem ein aus Treu und Glauben hergeleiteter Auskunftsanspruch anerkannt ist, wenn eine zwischen den Beteiligten bestehende Rechtsbeziehung - das ist hier die Ehe - es mit sich bringt, dass der Berechtigte - hier: die Ehefrau - in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - VIII ZR 262/76, FamRZ 1978, 335 [Rz. 18] sowie Grüneberg/Grüneberg, BGB [82. Aufl. 2023], § 260 Rn. 4ff.).
  • OLG Celle, 14.02.1986 - 12 UF 253/85

    Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage auf Auskunftserteilung über

    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
    In der (älteren) Rechtsprechung ist denn auch allgemein anerkannt, dass es regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis für einen dem Hausratsverfahren vorangehenden Auskunftsantrag über den Bestand des Hausrats gibt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Juli 1985 - 5 UF 53/85, FamRZ 1985, 1152; OLG Celle, Beschluss vom 14. Februar 1986 - 12 UF 253/85, FamRZ 1986, 490 [491f.]).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 4 UF 43/86

    Hausratsteilungsverfahren; Hausrat; Auskunftserteilung; Anspruch auf Auskunft

    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
    - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 1986 - 4 UF 43/86, FamRZ 1987, 81: Auskunftsanspruch zugebilligt, weil der antragstellende Ehemann den Haushalt nicht geführt hat, aufgrund einer vielfältigen beruflichen Inanspruchnahme über Art und Umfang des Hausrats im Einzelnen nicht orientiert war und die Ehefrau sich geweigert hat, ihm zu gestatten, dass er den in der Ehewohnung verbliebenen Hausrat in Augenschein nimmt, um sich ein Verzeichnis zu erstellen;.
  • OLG Frankfurt, 01.02.1988 - 1 UF 324/87

    Zuteilung von Hausrat; Ehewohnung; Verweigerung des Zutritts; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
    - OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 1. Februar 1988 - 1 UF 324/87, FamRZ 1988, 645: unverschuldete Unkenntnis, weil ein erster Zuteilungsantrag bereits mangels Konkretisierung zurückgewiesen worden war und der andere, in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte den Zutritt zur ehemaligen Ehewohnung verweigert hat;.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1985 - 5 UF 53/85
    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
    In der (älteren) Rechtsprechung ist denn auch allgemein anerkannt, dass es regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis für einen dem Hausratsverfahren vorangehenden Auskunftsantrag über den Bestand des Hausrats gibt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Juli 1985 - 5 UF 53/85, FamRZ 1985, 1152; OLG Celle, Beschluss vom 14. Februar 1986 - 12 UF 253/85, FamRZ 1986, 490 [491f.]).
  • KG, 05.11.1981 - 15 WF 4935/81

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23
    - KG, Beschluss vom 5. November 1981 - 15 WF 4935/81, FamRZ 1982, 68: unverschuldete Unkenntnis, weil der antragstellende Ehegatte sich bereits seit längerem in Strafhaft befindet und unklar ist, ob der andere Ehegatte seit Haftantritt nicht über Hausrat verfügt hat;.
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