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   KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21 - 161 Zs 1159/20   

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https://dejure.org/2021,66168
KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21 - 161 Zs 1159/20 (https://dejure.org/2021,66168)
KG, Entscheidung vom 04.08.2021 - 6 VAs 3/21 - 161 Zs 1159/20 (https://dejure.org/2021,66168)
KG, Entscheidung vom 04. August 2021 - 6 VAs 3/21 - 161 Zs 1159/20 (https://dejure.org/2021,66168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 474 Abs 1 StPO, § 474 Abs 2 S 1 StPO, § 474 Abs 3 StPO, § 476 StPO, § 23 GVGEG
    Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren: Rechtsweg gegen Gewährung von Akteneinsicht an Behörden außerhalb der Justiz; Erteilung von Auskünften aus den Akten als Regelfall von Übermittlungen an sonstige öffentliche Stellen; Ermessensausübung; Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtswidrigkeit der Akteneinsicht für Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin; Einsicht in Verfahren wegen gewerbsmäßigem Abrechnungsbetrug ohne Anhörung des Betroffenen; Umfang der Gewährung von Akteneinsicht nach § 474 Abs. 2 StPO ; Pflicht zur Ermessensausübung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 08.05.1990 - 1 VA 7/89
    Auszug aus KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
    Daher fehlt es insoweit an dem für jeden Antrag erforderlichen Rechtsschutzinteresse (vgl. KG NJW-RR 1991, 1085).

    Für einen isolierten Ausspruch der Aufhebung der vollzogenen Maßnahme besteht aber kein Bedürfnis, wenn nicht zugleich die Vollziehung rückgängig zu machen ist, so dass es danach gerechtfertigt ist, nur die Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG zuzulassen (KG NJW-RR 1991, 1085).

  • BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Eingriff in das Recht auf

    Auszug aus KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
    Aus dem zuvor Gesagten folgt, dass die Staatsanwaltschaft Berlin dem Antragsteller rechtliches Gehör hätte gewähren müssen, bevor sie dem LAF die Akteneinsicht einräumte (vgl. OLG Rostock, a. a. O., Rn. 38; KGNStZ 2016, 438).Die unterlassene Anhörung stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar (BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, BeckRS 2016, 55370, Rn. 5, beck-online).Inwieweit dieser Mangel mit der Durchführung eines Beschwerde- oder sonstigen gerichtlichen Verfahrens als geheilt anzusehen sein kann, wenn dieses zur Nachholung des rechtlichen Gehörs geführt hat (kritisch BVerfG a. a. O.; vgl. demgegenüber OLG Rostock und KG, jeweils a. a. O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 1 Ws 4/21 -, Rn. 20, juris), und inwieweit bejahendenfalls eine solche Heilung hier eingetreten sein könnte, bedarf angesichts der bereits anderweitig begründeten Rechtswidrigkeit der gewährten Akteneinsicht keiner Vertiefung mehr.
  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 1 VAs 100/15

    Auskunft aus Ermittlungsakten; Erteilung von Auskünften durch Akteneinsicht;

    Auszug aus KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
    Ein Formenmissbrauch alleine deshalb, weil die betreffende Rechtsstreitigkeit nicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterfällt, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 2016 - 1 VAs 100/15 -, BeckRS 2016, 9787, Rn. 34).
  • BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem Rechtsstreit über die

    Auszug aus KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG NJW 2017, 1939 Rn. 16).
  • OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17

    Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und

    Auszug aus KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
    Anwendungsfälle für die mögliche Bejahung des berechtigten Interesses sind insbesondere auch solche, in denen die Maßnahme nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und die dadurch herbeigeführte rechtsrelevante Rechtsbeeinträchtigung fortdauert (OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 20 Ws 146/17 -, BeckRS 2017, 117335, Rn. 29, beck-online), sowie solche, in denen es zu tiefgreifenden Grundrechtseingriffen gekommen ist, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf in einem Zeitpunkt verwirklicht, in dem der Betroffene - wie etwa hier infolge der unterbliebenen vorherigen Anhörung - die gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann.
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2021 - 1 Ws 4/21

    1. Vor der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an den Verletzten

    Auszug aus KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
    Aus dem zuvor Gesagten folgt, dass die Staatsanwaltschaft Berlin dem Antragsteller rechtliches Gehör hätte gewähren müssen, bevor sie dem LAF die Akteneinsicht einräumte (vgl. OLG Rostock, a. a. O., Rn. 38; KGNStZ 2016, 438).Die unterlassene Anhörung stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar (BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, BeckRS 2016, 55370, Rn. 5, beck-online).Inwieweit dieser Mangel mit der Durchführung eines Beschwerde- oder sonstigen gerichtlichen Verfahrens als geheilt anzusehen sein kann, wenn dieses zur Nachholung des rechtlichen Gehörs geführt hat (kritisch BVerfG a. a. O.; vgl. demgegenüber OLG Rostock und KG, jeweils a. a. O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 1 Ws 4/21 -, Rn. 20, juris), und inwieweit bejahendenfalls eine solche Heilung hier eingetreten sein könnte, bedarf angesichts der bereits anderweitig begründeten Rechtswidrigkeit der gewährten Akteneinsicht keiner Vertiefung mehr.
  • OLG Schleswig, 20.01.2009 - 12 VA 11/08

    Zum rechtlichen Interesse nicht unfallbeteiligter Dritter an Akteneinsicht in die

    Auszug aus KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
    Eine "Ermessensreduzierung auf Null" aus sonstigen Gründen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 12 Va 11/08 -, BeckRS 2011, 17632, beck-online) wird dabei weder geltend gemacht noch nachvollziehbar ausgeführt.
  • OLG Koblenz, 11.06.2010 - 2 VAs 1/10

    Umfang der Besichtigung von amtlich verwahrten Beweismitteln durch eine

    Auszug aus KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
    Maßgeblich ist insofern, dass es sich bei der fraglichen Maßnahme um einen Justizverwaltungsakt handelt (OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 VAs 1/10 -, BeckRS 2010, 14403, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.2013 - 2 VAs 78/13

    Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung: Amtshilfeersuchen des

    Auszug aus KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
    Gleiches gilt für den dadurch beschwerten Beschuldigten (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 480 StPO Rn. 4; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2013, 385).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93

    Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage

    Auszug aus KG, 04.08.2021 - 6 VAs 3/21
    Der Einhaltung der Frist des § 26 Abs. 1 EGGVG bedurfte es vorliegend nicht, da die Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht dem hiesigen Antragsteller nicht bekannt gemacht worden ist und somit die Frist nicht zu laufen begonnen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 2 VAs 11/93 -, BeckRS 1993, 5460, beck-online).
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