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   KG, 05.03.2024 - 6 U 36/22   

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https://dejure.org/2024,6073
KG, 05.03.2024 - 6 U 36/22 (https://dejure.org/2024,6073)
KG, Entscheidung vom 05.03.2024 - 6 U 36/22 (https://dejure.org/2024,6073)
KG, Entscheidung vom 05. März 2024 - 6 U 36/22 (https://dejure.org/2024,6073)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aussortieren und Vernichten von Versicherungsunterlagen stellt keinen entschuldbaren Verlust dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22

    Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten

    Auszug aus KG, 05.03.2024 - 6 U 36/22
    Zwar ist ihm darin zuzustimmen, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2023, IV ZR 177/22, den bis dahin von einigen Oberlandesgerichten vertretenen Auffassungen, es komme im Rahmen eines Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB nicht darauf an, wieso die betreffenden Unterlagen einem Versicherungsnehmer nicht mehr zur Verfügung stehen, bzw. ein entsprechender Auskunftsanspruch ergebe sich aus Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 DSGVO oder aus § 3 Abs. 3 VVG, eine Absage erteilt hat.

    Denn jedenfalls stellte eine Vernichtung durch den Kläger keinen entschuldbaren Verlust im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. September 2023, IV ZR 177/22, Rn. 40) dar.

  • OLG Köln, 19.01.2024 - 6 U 80/23

    Cookie-Banner - Zur (unzulässigen) Gestaltung von Cookie-Bannern unter den

    Auszug aus KG, 05.03.2024 - 6 U 36/22
    Wer sehenden Auges bei einem fortbestehenden Versicherungsverhältnis Unterlagen zu früheren Beitragsanpassungen vernichtet, kann sich im Rahmen eines Auskunftsanspruchs gemäß § 242 BGB nicht darauf berufen, den Verlust der vernichteten Unterlagen entschuldbar erlitten zu haben (entsprechend für ein Nichtmehrauffinden OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 2024, I-6 U 80/23; zu der Sorgfaltswidrigkeit des Entsorgens auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Januar 2024, 2 U 106/22).

    Schließlich hat das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 19. Januar 2024, I-6 U 80/23 (juris Rn. 12 ff.), überzeugend dargelegt, dass selbst bei einem bloßen Nichtauffinden der relevanten Unterlagen nicht von einer entschuldbaren Unwissenheit des Versicherungsnehmers auszugehen ist.

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