Rechtsprechung
KG, 08.07.2019 - (3) 121 Ss 86/19 (49/19) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Rechtmäßigkeit der Diensthandlung, Identitätsfeststellung, Widerstand
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 113 Abs 3 StGB, § 127 Abs 1 S 2 StPO, § 163a Abs 4 S 1 StPO, § 163b Abs 1 S 1 Halbs 2 StPO, § 261 StPO
Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte: Rechtmäßigkeit einer Diensthandlung der vorläufigen Festnahme zur Identitätsfeststellung
- Wolters Kluwer
- strafrechtsiegen.de
Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte - Rechtmäßigkeit Identitätsfeststellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im Sinne von § 113 Abs. 3 StGB bei einer Festnahme zur Identitätsfeststellung gemäß §§ 127 Abs. 1 Satz 2, 163b Abs. 1 StPO
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Belehrung bei der Identitätsfeststellung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 18.03.2019 - (263a Ds) 231 Js 2009/18 (61/18
- KG, 08.07.2019 - (3) 121 Ss 86/19 (49/19)
Papierfundstellen
- StV 2020, 149
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 12.06.2002 - 1 Ss 424/00
Verstoß von Demonstrationsteilnehmern gegen das sog. Vermummungsverbot; …
Auszug aus KG, 08.07.2019 - 121 Ss 86/19
Diese Belehrung ist wesentliches Formerfordernis der Identitätsfeststellung, sodass ohne sie die auf § 163 b StPO gestützten Maßnahmen grundsätzlich rechtswidrig sind (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 62; OLG Celle StraFo 2011, 363; KG NJW 2002, 3789; OLG Köln StV 1982, 359).Eine Ausnahme gilt bei Gefährdung des Vollstreckungszwecks sowie in Fällen, in denen der Zweck der Identitätsfeststellung ohne Weiteres auf der Hand liegt (…OLG Celle a.a.O.; KG NJW 2002, 3789).
- BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14
Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln: …
Auszug aus KG, 08.07.2019 - 121 Ss 86/19
Abzustellen ist hierbei auf die formelle Rechtmäßigkeit (vgl. BGHSt 21, 334), für die das Vorliegen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des handelnden Beamten, die Einhaltung der gesetzlichen Förmlichkeiten sowie das Bestehen eines vom zuständigen Vorgesetzten erteilten Auftrags bzw. - soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt - die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung maßgeblich ist (vgl. BGH NJW 2015, 3109; KG, Beschluss vom 31. August 2000 - (4) 1 Ss 161/00 (131/00) -, juris). - BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus KG, 08.07.2019 - 121 Ss 86/19
Abzustellen ist hierbei auf die formelle Rechtmäßigkeit (vgl. BGHSt 21, 334), für die das Vorliegen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des handelnden Beamten, die Einhaltung der gesetzlichen Förmlichkeiten sowie das Bestehen eines vom zuständigen Vorgesetzten erteilten Auftrags bzw. - soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt - die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung maßgeblich ist (vgl. BGH NJW 2015, 3109; KG, Beschluss vom 31. August 2000 - (4) 1 Ss 161/00 (131/00) -, juris).
- OLG Hamm, 10.05.2012 - 3 RVs 33/12
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsmäßigkeit der …
Auszug aus KG, 08.07.2019 - 121 Ss 86/19
Diese Belehrung ist wesentliches Formerfordernis der Identitätsfeststellung, sodass ohne sie die auf § 163 b StPO gestützten Maßnahmen grundsätzlich rechtswidrig sind (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 62; OLG Celle StraFo 2011, 363; KG NJW 2002, 3789; OLG Köln StV 1982, 359). - KG, 31.08.2000 - 1 Ss 161/00
Rechtmäßigkeit der Diensthandlung
Auszug aus KG, 08.07.2019 - 121 Ss 86/19
Abzustellen ist hierbei auf die formelle Rechtmäßigkeit (vgl. BGHSt 21, 334), für die das Vorliegen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des handelnden Beamten, die Einhaltung der gesetzlichen Förmlichkeiten sowie das Bestehen eines vom zuständigen Vorgesetzten erteilten Auftrags bzw. - soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt - die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung maßgeblich ist (vgl. BGH NJW 2015, 3109; KG, Beschluss vom 31. August 2000 - (4) 1 Ss 161/00 (131/00) -, juris). - OLG Hamm, 01.09.1981 - 5 Ss OWi 1553/81
Auszug aus KG, 08.07.2019 - 121 Ss 86/19
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der Anlass der Personenkontrolle für den Angeklagten in der konkreten Situation bereits aufgrund der Umstände sowie seines eigenen, vorausgegangenen Verhaltens (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 76) - namentlich des Umstandes, dass er sich an einer polizeilichen Sperrstelle einer etwa 20-köpfigen Gruppe von Gegendemonstranten angeschlossen hatte, die ersichtlich zum Teil vermummt waren und Steine in den Händen hielten - offensichtlich war.