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   KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19 - 122 Ss 72/19   

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https://dejure.org/2019,36685
KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19 - 122 Ss 72/19 (https://dejure.org/2019,36685)
KG, Entscheidung vom 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19 - 122 Ss 72/19 (https://dejure.org/2019,36685)
KG, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 3 Ws (B) 282/19 - 122 Ss 72/19 (https://dejure.org/2019,36685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Einspruchsverwerfung, Fürsorgepflicht, Terminsverlegung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 137 Abs 1 S 1 StPO, § 46 Abs 1 OWiG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes: Recht des Betroffenen auf Verteidigung durch einen gewählten Vertrauensanwalt; Verletzung gerichtlicher Fürsorgepflicht durch Ablehnung eines wegen ergänzender Akteneinsicht gestellten Terminverlegungsantrags

  • beck-blog

    Messdaten im tuff-Format beigezogen -> Verteidiger beantragt Terminsverlegung zur AE -> Ablehnung der Verlegung -> Rechtsbeschwerde erfolgreich

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wird Terminverlegung rechtsfehlerhaft abgelehnt, ist Betroffener genügend entschuldigt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einspruchsverwerfung: Nicht, wenn die Fürsorgepflicht die Terminsverlegung gebietet

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
    Diesem ist gemäß § 147 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG Einsicht in die dem Gericht vorliegenden Akten zu gewähren, worunter auch jene Aktenbestandteile zählen, die vom Gericht beigezogen worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03 - und Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81 -, jeweils bei juris; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
    Diesem ist gemäß § 147 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG Einsicht in die dem Gericht vorliegenden Akten zu gewähren, worunter auch jene Aktenbestandteile zählen, die vom Gericht beigezogen worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03 - und Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81 -, jeweils bei juris; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299).
  • KG, 27.04.2018 - 3 Ws (B) 133/18

    Bußgeldverfahren: Betroffenenrechte bei standardisiertem Messverfahren

    Auszug aus KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
    Die Verteidigung kann zwar, soweit es zur Überprüfung des standardisierten Messverfahrens erforderlich ist, grundsätzlich auch in solche Unterlagen Einsicht nehmen, die sich nicht bei den Akten befinden, da sie ohne Kenntnis aller Informationen, die den Verfolgungsbehörden zur Verfügung stehen, nicht beurteilen kann, ob Beweisantrage gestellt oder Beweismittel vorgelegt werden sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2018 -- 3 Ws (B) 133/18 -, juris).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Auszug aus KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
    Die Terminierung ist grundsätzlich Sache des Vorsitzenden, der jedoch gehalten ist, über derartige Anträge unter Berücksichtigung der eigenen Terminplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebotes der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1998, 311; Senat, Beschluss vom 30. Juli 2014 a.a.0.).
  • OLG Jena, 28.10.2004 - 1 Ss 65/04

    Ordnungswidrigkeit, Verfahren

    Auszug aus KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
    Unter Berücksichtigung dessen kann auch das Nichterscheinen des Betroffenen selbst im Sinne des § 74 Abs. 2 OWiG genügend entschuldigt sein, wenn eine sachgerechte Terminvorbereitung durch Maßnahmen des Amtsgerichts verhindert worden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 2 Ob OWi 148/90 -, juris) oder eine beantragte Akteneinsicht faktisch verweigert worden ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Ss 65/04 --, juris).
  • BayObLG, 05.07.1990 - 2 ObOWi 148/90

    Maßnahmen; Vorbereitung; Hauptverhandlung; Verteidiger; Betroffener; Ausbleiben;

    Auszug aus KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
    Unter Berücksichtigung dessen kann auch das Nichterscheinen des Betroffenen selbst im Sinne des § 74 Abs. 2 OWiG genügend entschuldigt sein, wenn eine sachgerechte Terminvorbereitung durch Maßnahmen des Amtsgerichts verhindert worden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 2 Ob OWi 148/90 -, juris) oder eine beantragte Akteneinsicht faktisch verweigert worden ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Ss 65/04 --, juris).
  • OLG Hamm, 25.06.2015 - 3 RBs 200/15

    Verwerfung des Einspruchs bei krankheitsbedingtem Fernbleiben des Betroffenen und

    Auszug aus KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
    Bei dieser Güterabwägung ist insbesondere das Verteidigungsinteresse des Betroffenen zu berücksichtigen, welchem im Zweifel Vorrang einzuräumen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 3 RBs 200/15 -, BeckRS 2015, 16614).
  • KG, 09.05.2012 - 3 Ws (B) 260/12

    Bußgeldverfahren; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund

    Auszug aus KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
    Jedoch ist ihm die Teilnahme am Hauptverhandlungstermin regelmäßig dann unzumutbar, wenn der mit der Begründung seiner Verhinderung rechtzeitig vom Verteidiger gestellte Verlegungsantrag rechtsfehlerhaft abgelehnt worden ist (vgl. Senat DAR 2012, 395; OLG Bamberg StraFo 2011, 232; Krumm in Blum/Gassner/Seith, OWIG, § 74 Rn. 24 m.w.N.).
  • KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18

    Nachforschungspflicht bei Terminverlegungsantrag

    Auszug aus KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
    Die Entschuldigung eines Ausbleibens im Termin ist dann als genügend anzusehen, wenn die im Einzelfall abzuwägenden Belange des Betroffenen einerseits und seine öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung andererseits den Entschuldigungsgrund als triftig erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2018 - 3 Ws (B) 194/18 -, juris).
  • BayObLG, 31.05.1994 - 2 ObOWi 194/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen der Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19
    ZfS 1994, 387; Bohnert/Krenberger/Krumm in Krenberger/Krumm, OWiG, 5. Aufl., § 74 Rn. 17 m.w.N.).
  • KG, 31.01.2003 - 3 Ws (B) 39/03

    Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil im Bußgeldverfahren:

  • OLG Hamm, 02.12.1971 - 4 Ss 1055/71
  • OLG Karlsruhe, 15.09.1981 - 4 Ws 79/81
  • OLG Jena, 31.08.2007 - 1 Ss 145/07

    Verfahren

  • KG, 30.07.2014 - 3 Ws (B) 255/14

    Ausbleiben Betroffener zu Gerichtstermin wegen Hinweise Verteidiger

  • BayObLG, 31.10.2001 - 1 ObOWi 433/01
  • KG, 08.02.2021 - 3 Ws (B) 26/21

    Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil im Bußgeldverfahren:

    Der Vorsitzende hat das Interesse des Staates an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens und das Interesse des Betroffenen an seiner Verteidigung gegeneinander abzuwägen (Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 3 Ws (B) 282/19 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. September 2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 314/20 (254/20) -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 08.02.2023 - 1 OWi 2 SsRs 90/22

    Bußgeldverfahren: Rechtsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs durch

    Das Amtsgericht hätte dem Aufhebungsantrag stattgeben müssen, weil der Antrag auf Einsicht in ein Originalbeweismittel durch das Gericht nur unzureichend verbeschieden worden war (vgl. BayOBLG, Beschluss vom 31.10.2001 - Ob Owi 433/01, NStZ 2002, 97; KG, Beschluss vom 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19 - 122 Ss 72/19, juris Rn. 11 ff.).
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