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   KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16   

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https://dejure.org/2016,63419
KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16 (https://dejure.org/2016,63419)
KG, Entscheidung vom 08.11.2016 - 6 U 52/16 (https://dejure.org/2016,63419)
KG, Entscheidung vom 08. November 2016 - 6 U 52/16 (https://dejure.org/2016,63419)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz

    Auslandsreisekrankenversicherung: Vorvertraglichkeit eines versicherten Risikos

  • reise-recht-wiki.de

    Vorvertraglichkeit des versicherten Risikos bei Auslandsreisekrankenversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; VVG § 19
    Vorvertraglichkeit des versicherten Risikos bei einer Auslandsreisekrankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht einer privaten Auslandskrankenversicherung für Folgen eines in Deutschland vorgenommenen Heileingriffs

  • rechtsportal.de

    VVG § 1 ; VVG § 19
    Eintrittspflicht einer privaten Auslandskrankenversicherung für Folgen eines in Deutschland vorgenommenen Heileingriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 809
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 399/13

    Private Krankheitskostenzusatzversicherung: Beginn der Versicherungsfalls bei

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
    Der Versicherungsfall endet erst dann, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht (vgl. BGH, r+s 2015, 142, 144; VersR 1978, 271, 272).

    Vielmehr stimmen sie mit dem vom Bundesgerichtshof aufgestellten Definitionen dieser Begriffe überein (vgl. BGH r+s 2015, 142 f; VersR 1978, 271, 272).

  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
    Der Versicherungsfall endet erst dann, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht (vgl. BGH, r+s 2015, 142, 144; VersR 1978, 271, 272).

    Vielmehr stimmen sie mit dem vom Bundesgerichtshof aufgestellten Definitionen dieser Begriffe überein (vgl. BGH r+s 2015, 142 f; VersR 1978, 271, 272).

  • OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Auslands-Krankenversicherung

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
    Die entsprechenden Ausführungen auf S. 5 ff. und 8 ff. der Berufungsbegründung und die in diesem Zusammenhang zitierten Urteil (vgl. u. a. OLG Köln, Urteile vom 18.5.2012 - 20 U 111/11 - und vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 -, sowie den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des BGH vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 -, jeweils zitiert nach Juris) betreffen Reisekrankenversicherungen, die bedingungsgemäß Versicherungsschutz (u. a.) bei akuten, unerwartete (bzw. unvorhersehbaren) Erkrankungen versprechen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.5.2012 a.a.O. Rn. 3; Urteil vom 30.10.2009 a.a.O. Rn. 2 bis 5).

    Selbst wenn der Klägerin Versicherungsschutz bei akuten, unerwarteten oder unvorhersehbaren Erkrankungen versprochen worden wäre und die hierzu ergangene Rechtsprechung anwendbar wäre, wonach das Vorliegen einer Grunderkrankung dem Versicherungsschutz nicht entgegensteht, wenn hierauf beruhende Akuterkrankungen auftreten (vgl. OLG Köln; Urteil vom 18.5.2012 a.a.O. Rn. 29), würde dies vorliegend nicht zu einer Eintrittspflicht der Beklagten führen.

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09

    Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
    Die entsprechenden Ausführungen auf S. 5 ff. und 8 ff. der Berufungsbegründung und die in diesem Zusammenhang zitierten Urteil (vgl. u. a. OLG Köln, Urteile vom 18.5.2012 - 20 U 111/11 - und vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 -, sowie den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des BGH vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 -, jeweils zitiert nach Juris) betreffen Reisekrankenversicherungen, die bedingungsgemäß Versicherungsschutz (u. a.) bei akuten, unerwartete (bzw. unvorhersehbaren) Erkrankungen versprechen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.5.2012 a.a.O. Rn. 3; Urteil vom 30.10.2009 a.a.O. Rn. 2 bis 5).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
    Soweit die Klägerin meint, selbst bei Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalls seien ihre Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen der notwendigen Heilbehandlungen begründet, weil die Beklagten durch diesen Ausschluss von den Grundgedanken der §§ 19, 32 VVG abwiche, ist dies ausweislich der vorstehenden Ausführungen und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach für bereits vor Vertragsschluss eingetretene Versicherungsfälle kein Versicherungsschutz begründet werden kann, weil bei Abschluss des Versicherungsvertrag kein versicherbares Interesse (mehr) besteht (BGH VersR 2007, 1690, 1691, RdNr. 18), unzutreffend.
  • BGH, 17.02.2016 - IV ZR 353/14

    Krankheitskostenversicherung: Begriff der bedingungsgemäßen Krankheit;

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
    Unter einer bedingungsgemäßen Krankheit versteht ein Versicherungsnehmer entsprechend dem allgemeinen Sprachgebrauch, wie er sich auf der Grundlage allgemein bekannt gewordener medizinischer Erkenntnisse herausgebildet hat, einen objektiv nach ärztlichem Urteil bestehenden anormalen, regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand (vgl. BGH VersR 2016, 720 - 722 RdNr 16).
  • OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09

    Begriff der akuten, unerwarteten Erkrankung in der Reisekrankenversicherung

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
    Die entsprechenden Ausführungen auf S. 5 ff. und 8 ff. der Berufungsbegründung und die in diesem Zusammenhang zitierten Urteil (vgl. u. a. OLG Köln, Urteile vom 18.5.2012 - 20 U 111/11 - und vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 -, sowie den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des BGH vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 -, jeweils zitiert nach Juris) betreffen Reisekrankenversicherungen, die bedingungsgemäß Versicherungsschutz (u. a.) bei akuten, unerwartete (bzw. unvorhersehbaren) Erkrankungen versprechen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.5.2012 a.a.O. Rn. 3; Urteil vom 30.10.2009 a.a.O. Rn. 2 bis 5).
  • OLG Hamm, 08.11.2000 - 20 U 44/00

    Auslandsreise-Krankenversicherung - neuer Versicherungsfall - plötzlicher

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
    Davon konnte - und dadurch unterscheidet sich der vorliegende von dem dem von der Klägerin zitierten Urteil des OLG Hamm (VersR 2001, 1229f) zugrunde liegenden Fall - bei Reiseantritt nicht ausgegangen werden.
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