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   KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19   

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https://dejure.org/2020,5100
KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19 (https://dejure.org/2020,5100)
KG, Entscheidung vom 09.03.2020 - 2 U 80/19 (https://dejure.org/2020,5100)
KG, Entscheidung vom 09. März 2020 - 2 U 80/19 (https://dejure.org/2020,5100)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Allgemeine Treuepflicht, Ausschließungsklage, Ausschluss, Ausschluss des Gesellschafters, Ausschluss Gesellschafter, Ausschluss GmbH-Gesellschafter, Ausschluss von Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen, Ausschluss- oder Einziehungsbeschluss, Ausschlussklauseln in ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 16 Abs. 3 ; GmbHG § 34

  • rechtsportal.de

    ZPO § 720a
    Zuordnung eines Widerspruchs zu einer Gesellschafterliste

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anfechtbarkeit der für den Fall der Pfändung vorgesehenen Einziehung eines Geschäftsanteils durch die die Pfändung wegen einer umstrittenen Forderung aus nicht rechtskräftigem Titel selbst betreibende GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Verstoß gegen gesellschaftsrechtliche Treuepflicht durch Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung eines Gesellschaftsanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung eines Gesellschaftsanteils für den Fall seiner Pfändung

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zwangseinziehung oder -abtretung in GmbH-Satzung; Verstoß gegen gesellschaftsrechtliche Treuepflicht

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Treuwidrigkeit eines Einziehungsbeschlusses nach Pfändung eines Geschäftsanteils

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Treuwidrigkeit eines Einziehungsbeschlusses nach Pfändung eines Geschäftsanteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 617
  • MDR 2020, 741
  • DNotZ 2021, 231
  • DB 2020, 784
  • NZG 2020, 460
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08

    Wirksamkeit der Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

    Auszug aus KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der in der Satzung geregelte Grund für die Zwangseinziehung letztlich nur als Vorwand dient, um sich eines unliebsamen Gesellschafters zu entledigen (OLG Hamm, Urteil vom 18. Mai 2009 - 8 U 184/08, GmbHR 2009, 1161; Baumbach/Hueck/Kersting, a. a. O., § 34 Rn. 10; Roth/Altmeppen/Altmeppen, 9. Aufl. 2019, § 34 47).

    Denn bei einer Verwertung des Geschäftsanteils durch den die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger nach § 857 Abs. 5 ZPO könnte ein Dritter den Anteil ersteigern und auf diese Weise Gesellschafter werden, ohne dass dies durch die Altgesellschafter zu verhindern wäre (OLG Hamm, Urteil vom 18. Mai 2009 - 8 U 184/08, GmbHR 2009, 1161; Michalski, ZIP 1991, 147 [148]).

  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 173/04

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Auszug aus KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19
    Vielmehr ist der unfreiwillige Verlust der Gesellschafterstellung grundsätzlich nur bei Vorliegen eines hinreichenden sachlichen Grundes zulässig (BGH, Urteil vom 19. September 2005 - II ZR 173/04, BGHZ 164, 98 [107]; Baumbach/Hueck/Kersting, a. a. O., § 34 Rn. 9a; MHLS/Sosnitza, GmbHG, 3. Aufl. 2017, § 34 Rn. 40).
  • BGH, 24.09.2013 - II ZR 216/11

    GmbH: Einziehung eines Geschäftsanteils wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses

    Auszug aus KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19
    Zwar kann auch ein tiefgreifendes Zerwürfnis die Ausschließung eines Gesellschafters bzw. die Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung seines Geschäftsanteils rechtfertigen, wenn das Zerwürfnis zumindest überwiegend von dem Auszuschließenden verursacht worden ist, bei den übrigen Gesellschaftern nicht ebenfalls Ausschließungsgründe vorliegen und die Zusammenarbeit in der Gesellschaft unzumutbar geworden ist (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11, NZG 2013, 1344; Lutter/Hommelhoff/Kleindieck, a. a. O., § 34 Rn. 111 m, w. N.).
  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 316/53

    Parteiauswechslung

    Auszug aus KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19
    Die Ausschließung eines Gesellschafters gegen dessen Willen muss auch bei einer GmbH als Kapitalgesellschaft stets ultima ratio bleiben, weil sie den Kernbereich der Mitgliedschaft betrifft (BGH, Urteil vom 17. Februar 1955 - II ZR 316/53, BGHZ 16, 317; Lutter, GmbHR 1997, 1134 [1135]).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2018 - 6 W 2/18

    Wirksamkeit einer formell ordnungsgemäßen Ladung zu einer

    Auszug aus KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19
    Dass der Ablauf der Dreijahresfrist nach § 16 Abs. 3 S. 2 GmbHG hier noch nicht unmittelbar bevorsteht, lässt die Dringlichkeit nicht entfallen (Senat, Beschluss vom 1. April 2010 - 2 W 36/10, ZIP 2010, 2047 [2050 f.]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2018 - 6 W 2/18, NJW-RR 2018, 936 [938]; Lutter/Hommelhoff/Bayer, a. a. O., § 16 Rn. 97).
  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 29/19

    Inhaltliche Anforderung an Berufungsantrag

    Auszug aus KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19
    Das ist aber bereits dann der Fall, wenn die Berufungsbegründung den Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens zulässt (BGH. Beschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 29/19, NJW-RR 2019, 1293; BeckOK ZPO/Wulf, 35. Ed. 1.1.2020, ZPO § 520 Rn. 15 m. w. N.).
  • KG, 01.04.2010 - 2 W 36/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen Gesellschafter und

    Auszug aus KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19
    Dass der Ablauf der Dreijahresfrist nach § 16 Abs. 3 S. 2 GmbHG hier noch nicht unmittelbar bevorsteht, lässt die Dringlichkeit nicht entfallen (Senat, Beschluss vom 1. April 2010 - 2 W 36/10, ZIP 2010, 2047 [2050 f.]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2018 - 6 W 2/18, NJW-RR 2018, 936 [938]; Lutter/Hommelhoff/Bayer, a. a. O., § 16 Rn. 97).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-96/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19
    Soweit im Schrifttum teilweise die Auffassung vertreten wird, die Zwangseinziehung diene bei einer Pfändung von Geschäftsanteilen auch dazu, eine Rufschädigung der Gesellschaft zu vermeiden (so etwa Michalski, ZIP 1991, 147 [149], Fingerhut, BB 1997, 432; zu Recht kritisch hingegen Lutter, GmbHR 1997, 1134 [1135]), vermag dies jedenfalls in der hier zur Beurteilung stehenden besonderen Konstellation nicht zu überzeugen.
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