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   KG, 09.09.2021 - 27 U 11/21   

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https://dejure.org/2021,67775
KG, 09.09.2021 - 27 U 11/21 (https://dejure.org/2021,67775)
KG, Entscheidung vom 09.09.2021 - 27 U 11/21 (https://dejure.org/2021,67775)
KG, Entscheidung vom 09. September 2021 - 27 U 11/21 (https://dejure.org/2021,67775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 312g Abs 1 BGB, § 312g Abs 2 Nr 9 BGB, § 355 Abs 2 S 2 BGB, § 356 Abs 3 S 3 BGB, § 495 BGB
    Widerruf eines Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche nach Widerruf eines Kfz-Kilometer-Leasingvertrages zur Nutzung zu privaten Zwecken Fehlendes Widerrufsrecht Begriff der Finanzdienstleistungen

  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach Widerruf eines Kfz-Kilometer-Leasingvertrages zur Nutzung zu privaten Zwecken; Fehlendes Widerrufsrecht; Begriff der Finanzdienstleistungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 18.06.2020 - 32 U 7119/19

    Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung unterliegt nicht dem Anwendungsbereich

    Auszug aus KG, 09.09.2021 - 27 U 11/21
    Seiner Auffassung nach bestehe jedenfalls ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Regeln für Fernabsatzgeschäfte und verweist insofern u.a. auf die Entscheidung des OLG München vom 18.06.2020 - 32 U 7119/19.

    Soweit der Kläger erneut auf die Entscheidung des Urteils des OLG München vom 18.06.2020 - 32 U 7119/19 - verweist, ist eine abweichende Würdigung nicht gerechtfertigt.

    Auch kreditrechtlich werde der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Finanzdienstleistungen erfasst (OLG München Urteil vom 18.06.2020 - 32 U 7119/19, NJW-RR 2020, 1248-1252, Rn. 64-66 nach juris).

    Der Senat ist zudem der Auffassung, dass das Urteil des OLG München vom 18.06.2020 - 32 U 7119/19 - durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2021 - VIII ZR 36/20 (MDR 2021, 484-486 nach juris) obsolet geworden ist.

  • BGH, 24.02.2021 - VIII ZR 36/20

    Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen

    Auszug aus KG, 09.09.2021 - 27 U 11/21
    Mit Urteil vom 24.02.2021 - VIII ZR 36/20 (MDR 2021, 484-486 nach juris) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein - wie hier - Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung nicht die von § 506 Abs. 2 BGB erforderlichen Voraussetzungen an eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe bei Nutzungsverträgen erfüllt, sich auch eine ergänzende Heranziehung des § 506 Abs. 1 BGB auf von § 506 Abs. 2 BGB nicht erfasste Leasingverträge (insbesondere Leasingverträge mit Kilometerabrechnung) verbietet und § 506 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB nicht analog auf Leasingverträge mit Kilometerabrechnung anzuwenden ist, weshalb ein Widerrufsrecht des Leasingnehmers nach §§ 495, 355 BGB bei solchen Leasingverträgen nicht besteht.

    Der Senat ist zudem der Auffassung, dass das Urteil des OLG München vom 18.06.2020 - 32 U 7119/19 - durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2021 - VIII ZR 36/20 (MDR 2021, 484-486 nach juris) obsolet geworden ist.

    Die für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsfragen sind nach der zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2021 - VIII ZR 36/20 (MDR 2021, 484-486 nach juris) hinreichend geklärt (vgl. zuvor).

  • OLG Hamm, 14.07.2021 - 8 U 124/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit der Abgasnorm Euro 6

    Auszug aus KG, 09.09.2021 - 27 U 11/21
    Die im Beschluss des Senats vom 03.08.2021 zitierten Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts vom 05.05.2021 - 5 U 1194/20 - und des OLG Karlsruhe vom 26.03.2021 - 8 U 124/20 -, deren Auffassung der Senat teilt, befassen sich beide mit der Entscheidung des OLG München und zeigen auf, weshalb dieser Entscheidung nicht zu folgen ist.

    Daher haben nach Erlass des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2021 sämtliche Oberlandesgerichte nachfolgend die Anwendbarkeit des § 356 Abs. 3 Satz 3 BGB auf Leasingverträge mit Kilometerabrechnung verneint (OLG Celle, Beschluss vom 24.06.2021 - 5 U 1/21, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2021 - 8 U 124/20, Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.05.2021 - 5 U 1194/20 und OLG Bamberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 3 U 129/21, jeweils unveröffentlichte Entscheidungen, von der Beklagten eingereicht als Anlagen BB 15-18).

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus KG, 09.09.2021 - 27 U 11/21
    Im Übrigen kommt eine Vorlage nach Art. 267 Abs. 3 AEUV dann nicht in Betracht, wenn die Auslegung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum mehr bleibt ("acte clair") [BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 101/15, NJW 2016, 1881-1885, Rn. 47 m.w.N. nach juris].
  • EuGH, 18.06.2020 - C-639/18

    Sparkasse Südholstein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Auszug aus KG, 09.09.2021 - 27 U 11/21
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 18.06.2020 - C-639/18, WM 2020, 1199-1201, Rn. 27 nach juris) ist bei Kreditverträgen deren charakteristische Verpflichtung die Gewährung des Darlehens.
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