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   KG, 10.06.2020 - (4) 161 Ss 65/20 (86/20)   

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KG, 10.06.2020 - (4) 161 Ss 65/20 (86/20) (https://dejure.org/2020,17505)
KG, Entscheidung vom 10.06.2020 - (4) 161 Ss 65/20 (86/20) (https://dejure.org/2020,17505)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - (4) 161 Ss 65/20 (86/20) (https://dejure.org/2020,17505)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 365/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags im Zustand aufgehobener Hemmungsfähigkeit aufgrund

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
    Wenn schon zweifelhaft bleibt, ob überhaupt ein Rausch vorgelegen hat, ist eine Anwendung des § 323a StGB nicht möglich (BGH, Beschluss 7. August 1986 - 4 StR 365/86; Kammergericht, Beschluss vom 4. Mai 2017 - (5) 121 Ss 42/17 (32/17) - Fischer, StGB, 67. Auflage, § 323a, Rn. 12).

    Die Anwendung dieser Grundsätze setzt die rechtsethische und psychologische Gleichwertigkeit der alternativ festgestellten Taten voraus, die zwischen dem (nur) abstrakt gefährlichen Sichberauschen und der konkret verwirklichten Rauschtat gerade nicht gegeben ist (BGH, Beschluss vom 07. August 1986 - 4 StR 365/86 - MüKo-StGB/ Geisler, 3. Aufl. 2019, StGB § 323a Rn. 27).

    Der Rausch muss als Tatbestandsmerkmal des § 323a Abs. 1 StGB zweifelsfrei vorliegen, also zur sicheren Überzeugung des Tatrichters erwiesen sein; bleiben Zweifel über das "Ob" der Berauschung, ist eine Verurteilung nach § 323a StGB ausgeschlossen (vgl. nur BGHSt 32, 48, 54 f.; BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 1; BGH NStZ-RR 2017, 135, 137; Senat, Beschluss vom 9. November 2007 - [4] 1 Ss 39/07 [121/07] - Popp in LK-StGB 12. Aufl., § 323a Rn. 89; Conen in AnwK-StGB 3. Aufl., § 323a Rn 19; Geisler in MüKo-StGB 3. Aufl., § 323a Rn. 28; Fischer, StGB 67. Aufl., § 323a Rn. 12 mwN).

  • KG, 26.08.2011 - 1 Ss 293/11

    Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrauschs durch Einnahme von Schmerzmitteln und

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
    Allein aus der Aufnahme einer beträchtlichen Menge Alkohol, die letztlich zum Erreichen einer hohen Blutalkoholkonzentration erforderlich ist, können keine zuverlässigen Schlüsse zur subjektiven Tatseite bei einem alkoholgewohnten Täter, der die Auswirkungen des Alkohols bei sich kennt, gezogen werden (vgl. nur OLG Düsseldorf NVZ 1992, 328; KG, Beschluss vom 26. August 2011 - [2] 1 Ss 293/11 [46/11] - mwN).

    Sie sind deshalb unverzichtbar (vgl. KG, Beschluss vom 26. August 2011 - (2) 1 Ss 293/11 [46/11] - mwN).

  • KG, 04.05.2017 - 121 Ss 42/17

    Revision im Strafverfahren wegen einer Rauschtat: Prüfung einer wirksamen

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
    Wenn schon zweifelhaft bleibt, ob überhaupt ein Rausch vorgelegen hat, ist eine Anwendung des § 323a StGB nicht möglich (BGH, Beschluss 7. August 1986 - 4 StR 365/86; Kammergericht, Beschluss vom 4. Mai 2017 - (5) 121 Ss 42/17 (32/17) - Fischer, StGB, 67. Auflage, § 323a, Rn. 12).

    Die Voraussetzungen des Rausches dürfen aber nicht nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" angenommen werden, da sich dies wegen der tatbestandsbegründenden Wirkung im Rahmen des § 323a StGB zum Nachteil des Angeklagten auswirken würde; vielmehr ist im Zweifel davon auszugehen, dass ein die Voraussetzungen des § 21 StGB erreichender Rausch nicht gegeben ist (Kammergericht, Beschluss vom 4. Mai 2017 -(5) 121 Ss 42/17 (32/17) -).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
    Die Aufhebung auch des Strafausspruchs in Fällen erfolgreicher Anfechtung der Nichtanordnung einer Maßregel, die entgegen der Annahme des Landgerichts auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfolgt (vgl. nur BGHSt 38, 362; BGH NStZ 1992, 33; Beschluss vom 28. April 1992 - 1 StR 181/92 - [juris]), dient dem Zweck, dem Tatrichter eine umfassende neue Bewertung der Rechtsfolgenseite in eigener Verantwortung zu ermöglichen, soweit im Einzelfall - vor allem, aber nicht nur, wenn ein teilweiser Vorwegvollzug der Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 10. Januar 2011 - [4] 1 Ss 542/10 [271/10] - mwN) - eine Wechselwirkung zwischen beiden Rechtsfolgen vorliegen kann, weil sich die für deren Anordnung jeweils wesentlichen Gesichtspunkte nicht voneinander trennen lassen.
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14

    Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
    d) Hinzu kommt, dass das Amtsgericht auch keine hinreichenden Feststellungen zum subjektiven Tatbestand eines fahrlässigen Vollrausches getroffen hatte (vgl. hierzu etwa OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2014 - III-1 RVs 12/14 - [juris]).
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 181/92

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Anforderungen an die Unterbringung in

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
    Die Aufhebung auch des Strafausspruchs in Fällen erfolgreicher Anfechtung der Nichtanordnung einer Maßregel, die entgegen der Annahme des Landgerichts auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfolgt (vgl. nur BGHSt 38, 362; BGH NStZ 1992, 33; Beschluss vom 28. April 1992 - 1 StR 181/92 - [juris]), dient dem Zweck, dem Tatrichter eine umfassende neue Bewertung der Rechtsfolgenseite in eigener Verantwortung zu ermöglichen, soweit im Einzelfall - vor allem, aber nicht nur, wenn ein teilweiser Vorwegvollzug der Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 10. Januar 2011 - [4] 1 Ss 542/10 [271/10] - mwN) - eine Wechselwirkung zwischen beiden Rechtsfolgen vorliegen kann, weil sich die für deren Anordnung jeweils wesentlichen Gesichtspunkte nicht voneinander trennen lassen.
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
    Der Rausch muss als Tatbestandsmerkmal des § 323a Abs. 1 StGB zweifelsfrei vorliegen, also zur sicheren Überzeugung des Tatrichters erwiesen sein; bleiben Zweifel über das "Ob" der Berauschung, ist eine Verurteilung nach § 323a StGB ausgeschlossen (vgl. nur BGHSt 32, 48, 54 f.; BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 1; BGH NStZ-RR 2017, 135, 137; Senat, Beschluss vom 9. November 2007 - [4] 1 Ss 39/07 [121/07] - Popp in LK-StGB 12. Aufl., § 323a Rn. 89; Conen in AnwK-StGB 3. Aufl., § 323a Rn 19; Geisler in MüKo-StGB 3. Aufl., § 323a Rn. 28; Fischer, StGB 67. Aufl., § 323a Rn. 12 mwN).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
    Der Rausch muss als Tatbestandsmerkmal des § 323a Abs. 1 StGB zweifelsfrei vorliegen, also zur sicheren Überzeugung des Tatrichters erwiesen sein; bleiben Zweifel über das "Ob" der Berauschung, ist eine Verurteilung nach § 323a StGB ausgeschlossen (vgl. nur BGHSt 32, 48, 54 f.; BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 1; BGH NStZ-RR 2017, 135, 137; Senat, Beschluss vom 9. November 2007 - [4] 1 Ss 39/07 [121/07] - Popp in LK-StGB 12. Aufl., § 323a Rn. 89; Conen in AnwK-StGB 3. Aufl., § 323a Rn 19; Geisler in MüKo-StGB 3. Aufl., § 323a Rn. 28; Fischer, StGB 67. Aufl., § 323a Rn. 12 mwN).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
    a) Im Rahmen einer zulässigen Revision hat das Revisionsgericht auf die Sachrüge von Amts wegen - unabhängig von einer sachlichen Beschwer und ohne Bindung an die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts - zu prüfen, ob dieses zu Recht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung nach § 318 Satz 1 StPO und damit einer Teilrechtskraft des erstinstanzlichen Urteils ausgegangen ist (vgl. BGHSt 27, 70; Kammergericht, Beschluss vom 7. Februar 2017 - [5] 121 Ss 4/17 [3/17] - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 318 Rdn. 33, § 352 Rdn. 4).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
    Dies ist namentlich dann nicht der Fall, wenn die Feststellungen zur Tat so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung des Berufungsgerichts bilden können (vgl. BGHSt 33, 59; KG a.a.O. und Beschluss vom 30. März 2012 - [2] 161 Ss 28/12 [7/12] - m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

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