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   KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23   

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KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,45724)
KG, Entscheidung vom 10.10.2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,45724)
KG, Entscheidung vom 10. Oktober 2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,45724)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Köpenick - 63 VI 946/22
  • KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
 
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  • KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18

    Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nach der herrschenden Meinung, die auch der Senat teilt, nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn er auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa: Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1989, BGHZ 106, 359; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2011, I-3 Wx 21/11, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Unabhängig vom Wortlaut der Ausschlagungserklärung ist es ausreichend, aber auch notwendig, dass die angefochtene Erklärung tatsächlich auf einem entsprechenden Irrtum beruhte und dass dies aufgrund der Umstände des Einzelfalles zur notwendigen Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18; Beschluss vom 3. August 2018, 6 W 23/18).

  • BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22

    Irrtum des eine Erbschaft Ausschlagenden bei Abgabe seiner Erklärung über die an

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Die Ausschlagung der Erbschaft kann nur nach den allgemeinen Vorschriften über Willenserklärungen unter Lebenden gemäß §§ 119 ff BGB angefochten werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. März 2023, IV ZB 12/22, Rn. 14; Weidlich, a.a.O., § 1954 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nach der herrschenden Meinung, die auch der Senat teilt, nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn er auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa: Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1989, BGHZ 106, 359; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2011, I-3 Wx 21/11, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 20.06.2016 - 3 Wx 96/15

    Ausschlagung der Erbschaft: Beginn der Ausschlagungsfrist bei abgerissenen

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Dagegen hindert die bloße Unkenntnis vom Fristbeginn sowie der Ausschlagungsmöglichkeit den Fristbeginn nicht (siehe dazu Krätzschel in: Krätzschel u.a., Nachlassrecht, 12. Aufl. (2022), § 16 Rn. 16 m.w.N.; Weidlich, a.a.O., § 1944 Rn. 3 f m.w.N.; OLG Zweibrücken, a.a.O., Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2022, 6 W 188/21, Rn. 6; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2016, 3 Wx 96/15, Rn. 16 f).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Die Kausalität des Irrtums für eine angefochtene Ausschlagungserklärung ist danach zu beurteilen, ob der Erklärende bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falles die Ausschlagung nicht erklärt hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2016, I-3 Wx 12/16, juris Rn. 17).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft,

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Dem Erben müssen die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sein, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in die Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2006, 3 W 6/06, Rn. 17 ff; BayObLG, Beschluss vom 26. August 1993, 1Z BR 80/93, Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Werthaltigkeit

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nach der herrschenden Meinung, die auch der Senat teilt, nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn er auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa: Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1989, BGHZ 106, 359; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2011, I-3 Wx 21/11, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 3 Wx 155/15

    Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit des Nachlassgerichts bei Anfechtung

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Wer nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder (relevanter) zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer Grundlage getroffen hatte, kann sich nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2016, I-3 Wx 155/15, juris Rn. 19).
  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 2 W 31/16

    Erbscheinsverfahren: Umfang des Richtervorbehalts in Hamburg

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Dagegen liegt kein die Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB begründender Irrtum vor, wenn die Ausschlagung unabhängig von Grund und Höhe der Erbschaft oder auf Grund befürchteter Überschuldung des Nachlasses auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen erfolgte (OLG Düsseldorf, a.a.O., juris Rn. 18 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2018, 2 W 31/16, juris 26 f.).
  • BayObLG, 26.08.1993 - 1Z BR 80/93

    Beginn der Sechs-Wochen-Frist für Erbausschlagung bei juristischen Laien

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Dem Erben müssen die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sein, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in die Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2006, 3 W 6/06, Rn. 17 ff; BayObLG, Beschluss vom 26. August 1993, 1Z BR 80/93, Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise -

  • OLG München, 28.04.2021 - 31 Wx 154/21

    Zur Verteilung der funktionellen Zuständigkeit zwischen Richter und Rechtspfleger

  • OLG Celle, 07.02.2022 - 6 W 188/21

    Beschwerde gegen die Feststellung eines Fiskuserbrechts; Wirksamkeit einer

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