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   KG, 13.11.2014 - 8 U 35/14   

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https://dejure.org/2014,40309
KG, 13.11.2014 - 8 U 35/14 (https://dejure.org/2014,40309)
KG, Entscheidung vom 13.11.2014 - 8 U 35/14 (https://dejure.org/2014,40309)
KG, Entscheidung vom 13. November 2014 - 8 U 35/14 (https://dejure.org/2014,40309)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1394
  • MDR 2015, 160
  • FamRZ 2015, 1052
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Hamburg-Harburg, 24.04.2013 - 642 C 2/13

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in sog.

    Auszug aus KG, 13.11.2014 - 8 U 35/14
    Es kann in diesem Zusammenhang dahin gestellt bleiben, ob man mit dem Landgericht Hannover davon ausgeht, dass bei Zahlungsdienstleistungen durch die spezialgesetzliche Regelung des § 675 u BGB ein nach bisheriger Rechtslage unter Umständen bestehender Bereicherungsrechtlicher Anspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Zahler gesperrt ist (Landgericht Hannover, ZIP 2011, 1406, m.w.N.), oder ob man mit dem Amtsgericht Hamburg-Harburg (ZIP 2013, 1517) davon ausgeht, dass ein bereicherungsrechtlicher Anspruch dann bestehen kann, wenn der Kontoinhaber durch die Zahlung der Bank von einer Verbindlichkeit frei geworden ist.
  • BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 88/87

    Zulässigkeit der Zurückweisung und Vorbringen als verspätet

    Auszug aus KG, 13.11.2014 - 8 U 35/14
    Dass neues Vorbringen so rechtzeitig schriftsätzlich anzukündigen sei, dass das Gericht noch vorbereitende Maßnahmen nach § 273 ZPO treffen könne, verlangt § 282 Abs. 2 ZPO nicht (BGH, Urteil vom 28. September 1988 - IV a ZR 88/87).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01

    Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden

    Auszug aus KG, 13.11.2014 - 8 U 35/14
    Nach § 273 Abs. 1 BGB soll der Schuldner eine Leistung nicht wegen eines jeden beliebigen Gegenanspruchs zurückhalten dürfen, sondern nur dann, wenn die gegenseitigen Ansprüche einem innerlich zusammenhängenden einheitlichen Lebensverhältnis entspringen, wenn sie also in einem natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, so dass es gegen Treu und Glauben verstieße, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht und verwirklicht werden könnte (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - XII ZR 323/01 -).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2023 - 3 Wx 86/23

    Kein Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Bestellung einer

    Denn die Einräumung einer jederzeit widerruflichen Belastungsvollmacht stellt weder eine Verfügung über ein Grundstücksrecht dar noch beinhaltet die Vollmachtserteilung die Verpflichtung des Bevollmächtigten zu einer Grundpfandbestellung (zutreffend: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; wohl auch KG, Beschluss vom 13.11.2014, 8 U 35/14; Götz in Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch 82. Aufl. 2023, Einleitung vor § 1848 Rn. 3 und § 1850 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11.3.2021, V ZB 127/19).
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