Rechtsprechung
   KG, 14.01.2019 - 26 U 108/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,2496
KG, 14.01.2019 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2019,2496)
KG, Entscheidung vom 14.01.2019 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2019,2496)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2019,2496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,2496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 26 U 108/17
    Die Annahme einer solchen Rechtswahl entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach das Verhalten von Parteien im Prozess ein wesentliches Indiz für eine stillschweigende Rechtswahl darstellt (vgl. nur BGH , Urt. v. 23.4.2002, XI ZR 136/01, Rdnr. 25 zit. nach Juris, m.w.Rspr.N.).

    Unter "Erlöschen" im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB a.F. bzw. Art. 12 Abs. 1 Buchst. d) Rom I-VO ist auch der Erlass gemäß § 397 BGB zu verstehen; die Frage der Auslegung eines solchen Erlasses richtet sich ebenfalls nach demjenigen Recht, auf das die o.g. Vorschriften verweisen (vgl. BGH , Urt. v. 23.4.2002, XI ZR 136/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris; OLG Hamm , Urt. v. 23.2.1999, 19 U 146/98, Rdnr. 31 zit. nach Juris).

  • OLG Hamm, 23.02.1999 - 19 U 146/98
    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 26 U 108/17
    Unter "Erlöschen" im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB a.F. bzw. Art. 12 Abs. 1 Buchst. d) Rom I-VO ist auch der Erlass gemäß § 397 BGB zu verstehen; die Frage der Auslegung eines solchen Erlasses richtet sich ebenfalls nach demjenigen Recht, auf das die o.g. Vorschriften verweisen (vgl. BGH , Urt. v. 23.4.2002, XI ZR 136/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris; OLG Hamm , Urt. v. 23.2.1999, 19 U 146/98, Rdnr. 31 zit. nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht