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   KG, 14.03.2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12)   

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https://dejure.org/2012,23784
KG, 14.03.2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12) (https://dejure.org/2012,23784)
KG, Entscheidung vom 14.03.2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12) (https://dejure.org/2012,23784)
KG, Entscheidung vom 14. März 2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12) (https://dejure.org/2012,23784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 Halbs 2 StPO, § 397a StPO, § 406g Abs 3 StPO, § 406g Abs 4 StPO
    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines nicht beigeordneten Verletztenanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung erheblicher Zweifel an der Fähigkeit des Angeklagten zur Selbstverteidigung bei Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Nebenkläger auf eigene Kosten in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtverteidigerbestellung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage; Vertretung des Nebenklägers durch einen Rechtsanwalt; Gesetzliche Beschränkung auf die Beiordnung als Nebenklagevertreter; Prinzip der Waffengleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 08.09.1998 - 2 Ss 1075/98

    Sprungrevision, Aufhebung, notwendige Verteidigung, 10 Monate, Schwere der Tat,

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Mitunter wird diese Regelung zugespitzt dahin ausgelegt, dass die Beiordnung "der zwingende Grundsatz sein wird, wovon nur in Ausnahmefällen wird abgesehen werden können", dass nur "besondere Umstände" es "ausnahmsweise gerechtfertigt erscheinen lassen könnten", von der Bestellung abzusehen (in diesem Sinne OLG Hamm StV 1999, 11).

    Das OLG Hamm hat die fraglichen Rechtsgrundsätze ohne jede Begründung und inhaltliche Auseinandersetzung mit der Rechtsfrage aufgestellt; es hat vielmehr ausschließlich seinen eigenen Beschluss vom 8. September 1998 (2 Ss 1075/98 = StV 1999, 11) für seine Auffassung in Anspruch genommen.

  • OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Zum anderen hat der 2. Strafsenat des OLG Hamm mit Beschluss vom 9. Februar 2004 (2 Ss 21/04 = StraFo 2004, 242; weitere Fundstellen bei juris) von einem Regelfall der notwendigen Verteidigung auch bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzung gesprochen und darüber hinaus die von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommene, weitergehende enge Interpretation vorgenommen.
  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08

    Strafbefehlsverfahren: Entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Zum einen findet er sich in dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 7. Juli 2008 (2 Ss [29] 209/08 = NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12).
  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 122/90

    Notwendigkeit der Entscheidung über die Ratenzahlung bei Geldstrafen

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Der Senat kann diese zwingend gebotene Entscheidung im Revisionsrechtszug nachholen (vgl. BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 1, Bewilligung durch Revisionsgericht; Senat, Beschluss vom 6. März 2007 - [4] 1 Ss 61/07 [45/07] - jeweils m.w.N.).
  • LG Halle, 16.04.2009 - 9 Ns 7/09

    Nichtvorliegen eines Falls der notwendigen Verteidigung bei Beauftragung eines

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Diese unterscheiden sich von denen im Strafverfahren des angloamerikanischen Rechtsraums, in welchem der genannte Grundsatz einen besonderen Stellenwert besitzt (und infolge dessen auch die Rechtsprechung des EGMR in besonderer Weise prägt), maßgeblich (vgl. zu diesem Aspekt auch LG Halle [Saale], Beschluss vom 16. April 2009 - 9 Ns 7/09 - [juris]).
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    An diesem Rechtsgrundsatz hat das OLG Köln in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2010 (III-1 RVs 213/10 = StraFo 2011, 49) festgehalten und dort die Bejahung der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO darauf gestützt, dass dem Angeklagten eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe drohte, bei der Beurteilung der Strafrahmenwahl Rechtskenntnisse erforderlich waren und sich die Frage gestellt hatte, wie auf eine prozessuale Komplikation, nämlich das Nichterscheinen zweier Zeugen, zu reagieren war.
  • OLG München, 13.12.2005 - 5St RR 129/05

    Pflichtverteidigung bei anwaltlich vertretener Nebenklage - unwirksamer

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Schließlich findet sich der behauptete Rechtsgrundsatz auch nicht in dem Beschluss des OLG München vom 13. Dezember 2005 (5St RR 129/05 = NJW 2006, 789).
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01

    Notwendige Verteidigung; Nebenkläger; Rechtsanwalt; Bestellung; Verteidiger

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Die Annahme eines Regelfalls der Pflichtverteidigung oder einer Vermutung für deren Vorliegen findet sich weder im Beschluss dieses Gerichts vom 11. Oktober 2004 (1 Ss 171/04 = StV 2005, 491 = StraFo 2005, 28), noch in jenem vom 13. Dezember 2001 (1 Ss 222/01 = NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2006 - Ss 15/05

    Verteidigerbestellung: Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Nebenkläger

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Das OLG Saarbrücken (Beschluss vom 20. März 2006, Ss 15/05 [25/05] = NStZ 2006, 718) hat die gesetzgeberische Differenzierung ebenfalls beachtet.
  • OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04

    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Tätigkeit eines Opferanwalts; Rüge der

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Die Annahme eines Regelfalls der Pflichtverteidigung oder einer Vermutung für deren Vorliegen findet sich weder im Beschluss dieses Gerichts vom 11. Oktober 2004 (1 Ss 171/04 = StV 2005, 491 = StraFo 2005, 28), noch in jenem vom 13. Dezember 2001 (1 Ss 222/01 = NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237).
  • OLG Koblenz, 17.12.2003 - 2 Ws 910/03

    Pflichtverteidiger, Nebenkläger, Waffengleichheit, Ungleichgewicht

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 2a Ss 357/99

    Notwendige Verteidigung bei Erscheinen eines anwaltlich vertretenen

  • OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89
  • OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 495/87
  • OLG Celle, 20.08.1999 - 23 Ss 50/99
  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Selbst für den Parallelfall, dass sich der Nebenkläger auf eigene Kosten eines Beistandes bedient wird man nicht von einer generellen Erweiterung der gesetzlichen Vermutungsregelung ausgehen können (KG Berlin, Urteil vom 14. März 2012, 161 Ss 508/11, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 19.11.2015 - 1 Ws 160/15

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung aus Gründen der Verfahrensfairness

    Vor dem Hintergrund des aus den Gesetzesmaterialien klar erkennbaren gesetzgeberischen Willens besteht kein Raum für ein weitergehendes Normverständnis (vgl. BT- Drucks. 17/6261, S. 11; ferner KG, Urteil vom 14. März 2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12), StV 2012, 714; so auch vgl. LR/Lüderssen/Jahn, 26. Aufl., Nachtrag § 140 Rn. 36).
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