Rechtsprechung
   KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50850
KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17 (https://dejure.org/2018,50850)
KG, Entscheidung vom 14.12.2018 - 6 U 27/17 (https://dejure.org/2018,50850)
KG, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 6 U 27/17 (https://dejure.org/2018,50850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,50850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19 Abs 1 VVG, § 19 Abs 5 VVG, § 31 VVG, § 213 VVG, § 126b BGB
    Rücktritt der privaten Krankenversicherung wegen Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen: Anzeigepflichtverletzung bei der Antragsaufnahme durch den Versicherungsmakler unter Verwendung eines Softwareprogramms; Zugang der Rechtsfolgenbelehrung in Textform

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankenversicherung - Beantragung über Versicherungsmakler - Gesundheitsfragen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19; VVG § 31; VVG § 213
    Zugang der Gesundheitsfragen über ein Softwareprogramm des Versicherers beim Makler als Zugang in Textform beim VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Zugangs der Gesundheitsfragen und der Belehrung bei Beantragung einer Versicherung über einen Versicherungsmakler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 666
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 71/11

    Fondsgebundene Lebensversicherung zur Vermögensanlage: Aufklärungspflicht des

    Auszug aus KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
    Diese Ausnahmen hat der BGH bisher nur in Konstellationen angenommen, in denen der Versicherer unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem die Versicherung ausschließlich über die beauftragten Vermittler anbieten ließ (sog. Strukturvertrieb, vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2012 - IV ZR 71/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 30; Urt. vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11- BGHZ 194, 39; IV ZR 151/11, juris; IV ZR 286/10, VersR 2012, 1237; IV ZR 271/10, WM 2012, 1577).

    Im vom BGH (Beschl. v. 26.9.2012 - IV ZR 71/11) entschiedenen Sachverhalt kam noch hinzu, dass der Versicherungsmakler sich nicht eines Antragsformulars des Versicherers bedient hatte, sondern Mitherausgeber des Formulars war und dort der Eindruck erweckt wurde, er vermittle ein gemeinsames Anlageprodukt (BGH, a. a. O. - Rdnr. 31).

    Sie dient der organisatorischen Abwicklung beim Zustandekommen des Versicherungsvertrages in jedem Falle, ohne dass daraus geschlossen werden könnte, der Vermittler des Vertrages stehe auf der einen oder anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1999 - IV ZR 15/99 -, zitiert nach juris: Rdnr. 13; BGH, Beschl. v. 12.3.2008 - IV ZR 330/06 - zitiert nach juris: Rdnr. 7; Beschl. v. 26.9.2012 - IV ZR 71/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 31).

  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Auszug aus KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. Februar 2017 (IV ZR 289/14 - zitiert nach juris) geklärt, dass zu notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Leistungsumfanges auch die Prüfung gehört, ob der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss seine vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt hat (BGH, a. a. O - zitiert nach juris: Rdnr. 15).

    Die Abwägung der vorstehenden Belange führt nicht dazu, die den Versicherungsnehmer treffende Mitwirkungsobliegenheit auf Fälle zu beschränken, in denen bereits eine konkrete Verdachtslage für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers besteht (BGH, Urt. vom 22.02.2017 - IV ZR 289/14 -, BGHZ 214, 127-146, zitiert nach juris: Rdnr. 44).

  • BGH, 27.04.2016 - IV ZR 372/15

    Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob

    Auszug aus KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
    Insgesamt ist der Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hier so deutlich gegenüber der übrigen Gestaltung des Antragstextes hervorgehoben, dass ein Antragsteller diese Hinweise nicht übersehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.17 - IV ZR 16/17 - zitiert nach juris: Rdnr. 13, 14; BGH, Urt. v. 27.4.16 - IV ZR 372/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 13).

    aa) Das Rücktrittsrecht ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil die Klägerin jedenfalls einen Anspruch auf Versicherungsschutz im Basistarif hatte (vgl. BGH, Urt. v. 27.4.2016 - IV ZR 372/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 23 f.).

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 80/15

    Rückabwicklung eines mit einer liechtensteinischen Gesellschaft geschlossenen

    Auszug aus KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
    Wegen seiner umfassenden Pflichten kann der Versicherungsmakler für den Bereich des Versicherungsverhältnisses des von ihm betreuten Versicherungsnehmers als dessen treuhänderischer Sachwalter bezeichnet werden, der in dessen Lager steht und dessen Interessen wahrzunehmen hat (BGH, a. a. O. - m. w. Nachw.; BGH, Urt. vom 01.06.2016 - IV ZR 80/15 -, BGHZ 210, 277-292, zitiert nach juris: Rn. 29).

    (3) Allerdings ist das Doppelrechtsverhältnis des Maklers zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 01.06.2016 - IV ZR 80/15 -, BGHZ 210, 277-292, zitiert nach juris: Rdnr. 30), denn er steht in der Regel auch in vertraglicher Beziehung zum Versicherer, der für den Fall einer erfolgreichen Vertragsvermittlung dem Makler die vereinbarte Provision zahlt.

  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
    Sie dient der organisatorischen Abwicklung beim Zustandekommen des Versicherungsvertrages in jedem Falle, ohne dass daraus geschlossen werden könnte, der Vermittler des Vertrages stehe auf der einen oder anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1999 - IV ZR 15/99 -, zitiert nach juris: Rdnr. 13; BGH, Beschl. v. 12.3.2008 - IV ZR 330/06 - zitiert nach juris: Rdnr. 7; Beschl. v. 26.9.2012 - IV ZR 71/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 31).

    Dieser ist nicht Dritter im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB (BGH, BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 330/06, VersR 2008, 809, zitiert nach juris: Rdnr. 8).

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
    Sie dient der organisatorischen Abwicklung beim Zustandekommen des Versicherungsvertrages in jedem Falle, ohne dass daraus geschlossen werden könnte, der Vermittler des Vertrages stehe auf der einen oder anderen Seite (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1999 - IV ZR 15/99 -, zitiert nach juris: Rdnr. 13; BGH, Beschl. v. 12.3.2008 - IV ZR 330/06 - zitiert nach juris: Rdnr. 7; Beschl. v. 26.9.2012 - IV ZR 71/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 31).

    Auch der Vermittlervermerk auf dem Antrag führt nicht dazu, den Makler hier als Vertreter der Beklagten anzusehen (vgl. zum "Betreuervermerk": BGH, Urt. vom 22.09.1999 - IV ZR 15/99 -, zitiert nach juris: Rdnr. 14).

  • OLG Köln, 06.06.2014 - 20 U 210/13

    Rücktritt des privaten Krankheitskostenversicherers vom Vertrag wegen Verletzung

    Auszug aus KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
    Beim Ausfüllen des Antragsformulars durch den Makler sind damit die Fragen des Versicherers in Textform gestellt (vgl. OLG Köln [vom LG irrtümlich als "OLG München" zitiert], Urt. vom 06.06.2014 - I-20 U 210/13 -, zitiert nach juris Rdnr. 25; OLG Stuttgart, Urt. v. 21.12.2017 - 7 U 101/17 -, zitiert nach juris: Rdnr. 79), ohne dass es darauf ankommt, dass der Makler diese Formulare zuvor ausdruckt und dem Antragsteller zum Mitlesen bei der Ausfüllung aushändigt oder ob er ihn auffordert, vor der Unterzeichnung des ausgedruckten Antrages die dort enthaltenen Angaben auf Richtigkeit sorgfältig zu prüfen.

    Eine derartige arglistige Täuschung liegt auch vor, wenn der Antragsteller das Antragsformular gar nicht kennt, vielmehr der Makler das Formular selbst ausfüllt und dabei arglistig handelt (vgl. OLG Köln, Urt. vom 06.06.2014 - I-20 U 210/13 -, zitiert nach juris Rdnr. 25, 33).

  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Auszug aus KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
    Tritt der Antragsteller auf elektronischem Weg in Kontakt, so ist es nicht ausreichend, dass er die Antragsfragen auf einer Website des Versicherers abrufen kann, vielmehr muss gewährleistet sein, dass er diese auf seinem Computer abspeichert oder diese selbst ausdruckt (BGH, Urt. v. 15.5.2014 - III ZR 368/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 19, 26 für eine Widerrufsbelehrung; Prölss/Martin - Armbrüster, VVG, 30. Aufl., § 19 Rdnr. 33 a).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
    Diese Ausnahmen hat der BGH bisher nur in Konstellationen angenommen, in denen der Versicherer unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem die Versicherung ausschließlich über die beauftragten Vermittler anbieten ließ (sog. Strukturvertrieb, vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2012 - IV ZR 71/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 30; Urt. vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11- BGHZ 194, 39; IV ZR 151/11, juris; IV ZR 286/10, VersR 2012, 1237; IV ZR 271/10, WM 2012, 1577).
  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

    Auszug aus KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
    Er wird als sein Interessen- oder sogar Abschlussvertreter angesehen (vgl. BGH, Urt. v. 26.03.2014 - IV ZR 422/12 -, zitiert nach juris: Rn. 25).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15

    Kapitalanlagegeschäft: Zurechnung des Vermittlerhandelns

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

  • BGH, 06.12.2017 - IV ZR 16/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an die Belehrung über die Folgen

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 130/09

    Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Substanziierungslast des

  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 101/17

    Rücktrittsrecht des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Verstoß des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht