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   KG, 17.08.2016 - (2) 121 HEs 14/16 (16 - 17/16), (2) 121 HEs 14/16 (16/16), (2) 121 HEs 14/16 (17/16)   

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https://dejure.org/2016,50778
KG, 17.08.2016 - (2) 121 HEs 14/16 (16 - 17/16), (2) 121 HEs 14/16 (16/16), (2) 121 HEs 14/16 (17/16) (https://dejure.org/2016,50778)
KG, Entscheidung vom 17.08.2016 - (2) 121 HEs 14/16 (16 - 17/16), (2) 121 HEs 14/16 (16/16), (2) 121 HEs 14/16 (17/16) (https://dejure.org/2016,50778)
KG, Entscheidung vom 17. August 2016 - (2) 121 HEs 14/16 (16 - 17/16), (2) 121 HEs 14/16 (16/16), (2) 121 HEs 14/16 (17/16) (https://dejure.org/2016,50778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 StPO, § 114 Abs 2 Nr 4 StPO, § 121 Abs 1 StPO
    Untersuchungshaft: Anforderungen an den Inhalt eines Haftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darstellung des Tatgeschehens im Untersuchungshaftbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darstellung des Tatgeschehens im Untersuchungshaftbefehl

  • rechtsportal.de

    StPO § 114 Abs. 2
    Anforderungen an die Darstellung des Tatgeschehens im Untersuchungshaftbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die unechten Urkunden plangemäß gebraucht werden (vgl. Fischer, StGB 63. Aufl., § 267 Rdn. 47; BGH NJW 2014, 871; Geppert JURA 2000, 651, 654 f.).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16
    Das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen wurde insbesondere unter Abwägung der Freiheitsrechte der Angeklagten und des Verfolgungsinteresses des Staates (vgl. BVerfGE 46, 194, 195; 20, 45, 50) bislang hinreichend beachtet.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16
    Das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen wurde insbesondere unter Abwägung der Freiheitsrechte der Angeklagten und des Verfolgungsinteresses des Staates (vgl. BVerfGE 46, 194, 195; 20, 45, 50) bislang hinreichend beachtet.
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09

    Haftprüfung durch das OLG; Haftbefehl, Anforderungen; Aufhebung

    Auszug aus KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16
    Dies würde nämlich de facto zur Aufrechterhaltung eines erheblichen und rechtswidrigen Grundrechtseingriffs führen (vgl. OLG Hamm NStZ 2010, 281, 283; Schultheis in KK StPO a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Auszug aus KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16
    Daher ist nach § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO die Tat, deren der Beschuldigte dringend verdächtig ist, in einer dem Anklagesatz nach § 200 StPO angenäherten Art und Weise anzugeben, wobei die Anforderungen an die Konkretisierung mit der Fortdauer der Ermittlungen und der Untersuchungshaft steigen (vgl. OLG Hamm und OLG Celle a.a.O.; siehe ferner: OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. April 2001 - 3 Ws 31/01 - BeckRS 2001 30173901).
  • OLG Oldenburg, 02.02.2005 - HEs 1/05

    Aufhebung eines Haftbefehls auf Grund fehlender Angabe von Ort und Zeit der

    Auszug aus KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16
    Daher ist nach § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO die Tat, deren der Beschuldigte dringend verdächtig ist, in einer dem Anklagesatz nach § 200 StPO angenäherten Art und Weise anzugeben, wobei die Anforderungen an die Konkretisierung mit der Fortdauer der Ermittlungen und der Untersuchungshaft steigen (vgl. OLG Hamm und OLG Celle a.a.O.; siehe ferner: OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. April 2001 - 3 Ws 31/01 - BeckRS 2001 30173901).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ws 335/02

    Haftbefehl, Begründung des Haftbefehls

    Auszug aus KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16
    Durch die enumerative Beschreibung einzelner Begründungselemente in § 114 Abs. 2 StPO wird deutlich, dass die Abfassung des Haftbefehls besonderer Sorgfalt bedarf (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2002, 335; Böhm/Werner in MüKoStPO § 114 Rdn. 3).
  • OLG Celle, 01.06.2005 - 22 HEs 3/05

    Anklageschrift; Annäherung; Aufhebung; Begründungserfordernis; Beschreibung;

    Auszug aus KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16
    Denn ohne diese Informationen wird er kaum imstande sein, sich gegen die dort erhobene Beschuldigung wirksam zur Wehr zu setzen (vgl. OLG Celle StV 2005, 513; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
  • KG, 28.11.2022 - 4 161 HEs 56/22

    Anforderungen an die Konkretisierung des Tatgeschehens in einem Haftbefehl wegen

    b) Der Senat verkennt nicht, dass im Zeitpunkt des Erlasses der Haftbefehle insbesondere bei gleichartigen Serienstraftaten im Hinblick auf fehlenden Erkenntnisse zu Beginn der Ermittlungen und der Haft eine zusammenfassende Darstellung der Tatvorwürfe nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles noch genügen kann (vgl. KG, Beschluss vom 17. August 2016 - [2] 121 HEs 14/16 [16-17/16] - mwN).

    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Haftbefehls steigen mit der Fortdauer der Ermittlungen und der Untersuchungshaft (vgl. KG, Beschluss vom 17. August 2016 - [2] 121 HEs 14/16 [16-17/16] -, [juris-Rdn. 18]; OLG Celle StV 2005, 513 ; OLG Karlsruhe, a.a.O.; Böhm in MüKo/StPO, 2. Auflage, § 114 Rdn. 19, 21 f.).

    Der Gesetzessystematik gemäß kann im Verfahren nach den §§ 121, 122 StPO nur die Haftfortdauer, Haftverschonung oder Aufhebung des Haftbefehls angeordnet werden (vgl. KG, Beschluss vom 17. August 2016 - [2] 121 HEs 14/16 [16-17/16] - [jurisRdn.

  • OLG Hamm, 28.11.2017 - 4 Ws 216/17

    Haftprüfung; Oberlandesgericht; Aktenvorlage

    Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten müssen durch bestimmte Tatumstände so genau bezeichnet werden, dass keine Unklarheit darüber besteht, welche Handlungen dem Beschuldigten zur Last gelegt werden (KG Berlin, Beschl. v. 17.08.2016 - (2) 121 HEs 14/16 (16 - 17/16) -juris).
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