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   KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20   

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https://dejure.org/2021,49290
KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20 (https://dejure.org/2021,49290)
KG, Entscheidung vom 18.02.2021 - 6 W 1065/20 (https://dejure.org/2021,49290)
KG, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 6 W 1065/20 (https://dejure.org/2021,49290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 100 VVG, § 101 VVG, § 106 VVG, § 20 Abs 1 AVB/RA
    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Leistungsumfang des Versicherungsschutzes; Versicherungsschutz bei Geschäftsbesorgung im kaufmännischen Bereich; Deckungszusage für erstinstanzliche Inanspruchnahme des Rechtsanwalts durch den Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte - Zurückweisung der Beschwerde im PKH-Verfahren

  • rechtsportal.de

    Ansprüche gegen eine Haftpflichtversicherung; Fahrlässige Verfügung über Beträge in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13

    Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage

    Auszug aus KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20
    Deshalb wird die Deckungszusage nach allgemeiner Meinung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet mit der Folge, dass dem Versicherer Einwendungen verwehrt sind, die er kennt und mit denen er rechnet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 88/13 -, BGHZ 202, 122-133, Rn. 21 m. w. Nachw.) und nach teilweise vertretener Auffassung - noch weitergehend - mit denen er rechnen musste (OLG Stuttgart ZfSch 2008, 650; OLG Köln r+s 2001, 248).

    Die Deckungszusage erzeugt einen Vertrauenstatbestand, der es dem Versicherer bei einer fehlerhaften Einschätzung des Sachverhalts verwehrt, sich auf die Fehlerhaftigkeit der Deckungszusage zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 88/13 -, BGHZ 202, 122-133, Rn. 21).

    Sie besagt auch, dass der Versicherer gerade den Versicherten von dessen Honorarverpflichtung gegenüber dem von ihm beauftragten Anwalt freistellen will (BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 88/13 -, BGHZ 202, 122-133, Rn. 23).

    Erst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es Gründe für eine Leistungsverweigerung gibt, kann der Versicherer die Deckungszusage widerrufen und das deklaratorische Schuldanerkenntnis kondizieren (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 88/13 -, BGHZ 202, 122-133, Rn. 24).

  • BGH, 23.09.2015 - IV ZR 484/14

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Risikoausschluss für

    Auszug aus KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20
    Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 18. März 2020 zur Auslegung vergleichbarer Risikobeschreibungen Stellung genommen und ausgeführt, dass es sich bei dem in der Risikobeschreibung verwendeten Begriff der "freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt" für den Versicherungsnehmer erkennbar nicht um eine weite Definition anwaltlicher Tätigkeit handelt, weil die Risikobeschreibung nachfolgend katalogartig eine Reihe von Tätigkeiten als mitversichert aufzählt, die häufig mit anwaltlicher Tätigkeit einhergehen und deshalb bei einem weiten Verständnis des Begriffes "Tätigkeit als Rechtsanwalt" keiner gesonderten Erwähnung bedürften (BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - IV ZR 43/19 -, Rn. 37, juris; BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - IV ZR 52/19 -, Rn. 37, juris, jeweils unter Hinweis auf BGH, Hinweisbeschluss vom 23. September 2015 - IV ZR 484/14, VersR 2016, 388 Rn. 21).

    Dieser Systematik kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer indes entnehmen, dass die gemäß der Risikobeschreibung als versicherte freiberufliche "Tätigkeit als Rechtsanwalt" allein die von unabhängiger Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten geprägte "klassische" Tätigkeit des Rechtsanwalts meint, wie sie auch in § 3 BRAO beschrieben ist (BGH, Hinweisbeschluss vom 23. September 2015 a.a.O.).

  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Eintrittspflicht der

    Auszug aus KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20
    Im Bereich einer Haftpflichtversicherung kann aus der Gewährung von Rechtsschutz nicht auf den Willen des Versicherers geschlossen werden, auch die Freistellungsverpflichtung nach § 106 Abs. 1 S. 1 VVG (§ 154 Abs. 1 VVG a.F.) zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 265/06 -, Rn. 3, juris, m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-4 U 61/17 - Rn. 64, juris).
  • OLG Koblenz, 16.02.2011 - 1 U 358/10

    Mitverschulden einer Rechtsschutzversicherung wegen der Erteilung einer

    Auszug aus KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20
    Sie stellt die Grundlage für das weitere außergerichtliche und gerichtliche Vorgehen dar und ist daher von wesentlicher Bedeutung (OLG Koblenz VersR 2011, 791).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 4 U 61/17

    Zeitliche Grenzen der Eintrittspflicht einer E&O-Versicherung; Auslegung einer

    Auszug aus KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20
    Im Bereich einer Haftpflichtversicherung kann aus der Gewährung von Rechtsschutz nicht auf den Willen des Versicherers geschlossen werden, auch die Freistellungsverpflichtung nach § 106 Abs. 1 S. 1 VVG (§ 154 Abs. 1 VVG a.F.) zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 265/06 -, Rn. 3, juris, m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-4 U 61/17 - Rn. 64, juris).
  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 43/19

    Prüfung des Vorliegens einer Tätigkeit als Rechtsanwalt im Rahmen des Eintritts

    Auszug aus KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20
    Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 18. März 2020 zur Auslegung vergleichbarer Risikobeschreibungen Stellung genommen und ausgeführt, dass es sich bei dem in der Risikobeschreibung verwendeten Begriff der "freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt" für den Versicherungsnehmer erkennbar nicht um eine weite Definition anwaltlicher Tätigkeit handelt, weil die Risikobeschreibung nachfolgend katalogartig eine Reihe von Tätigkeiten als mitversichert aufzählt, die häufig mit anwaltlicher Tätigkeit einhergehen und deshalb bei einem weiten Verständnis des Begriffes "Tätigkeit als Rechtsanwalt" keiner gesonderten Erwähnung bedürften (BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - IV ZR 43/19 -, Rn. 37, juris; BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - IV ZR 52/19 -, Rn. 37, juris, jeweils unter Hinweis auf BGH, Hinweisbeschluss vom 23. September 2015 - IV ZR 484/14, VersR 2016, 388 Rn. 21).
  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 52/19

    Klage wegen Ansprüchen aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers auf

    Auszug aus KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20
    Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 18. März 2020 zur Auslegung vergleichbarer Risikobeschreibungen Stellung genommen und ausgeführt, dass es sich bei dem in der Risikobeschreibung verwendeten Begriff der "freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt" für den Versicherungsnehmer erkennbar nicht um eine weite Definition anwaltlicher Tätigkeit handelt, weil die Risikobeschreibung nachfolgend katalogartig eine Reihe von Tätigkeiten als mitversichert aufzählt, die häufig mit anwaltlicher Tätigkeit einhergehen und deshalb bei einem weiten Verständnis des Begriffes "Tätigkeit als Rechtsanwalt" keiner gesonderten Erwähnung bedürften (BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - IV ZR 43/19 -, Rn. 37, juris; BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - IV ZR 52/19 -, Rn. 37, juris, jeweils unter Hinweis auf BGH, Hinweisbeschluss vom 23. September 2015 - IV ZR 484/14, VersR 2016, 388 Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 7 U 15/08

    Rechtsschutzversicherung: Zahlungsanspruch des versicherten Rechtsanwalts im

    Auszug aus KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20
    Deshalb wird die Deckungszusage nach allgemeiner Meinung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet mit der Folge, dass dem Versicherer Einwendungen verwehrt sind, die er kennt und mit denen er rechnet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 88/13 -, BGHZ 202, 122-133, Rn. 21 m. w. Nachw.) und nach teilweise vertretener Auffassung - noch weitergehend - mit denen er rechnen musste (OLG Stuttgart ZfSch 2008, 650; OLG Köln r+s 2001, 248).
  • OLG Hamm, 17.11.2000 - 20 U 104/00

    Rechtsschutzversicherung - Klage auf Darlehensrückzahlung wegen arglistiger

    Auszug aus KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20
    Deshalb wird die Deckungszusage nach allgemeiner Meinung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet mit der Folge, dass dem Versicherer Einwendungen verwehrt sind, die er kennt und mit denen er rechnet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 88/13 -, BGHZ 202, 122-133, Rn. 21 m. w. Nachw.) und nach teilweise vertretener Auffassung - noch weitergehend - mit denen er rechnen musste (OLG Stuttgart ZfSch 2008, 650; OLG Köln r+s 2001, 248).
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