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   KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23 - 161 Ss 1/23   

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KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23 - 161 Ss 1/23 (https://dejure.org/2023,9722)
KG, Entscheidung vom 19.04.2023 - 4 ORs 9/23 - 161 Ss 1/23 (https://dejure.org/2023,9722)
KG, Entscheidung vom 19. April 2023 - 4 ORs 9/23 - 161 Ss 1/23 (https://dejure.org/2023,9722)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 27 Abs 1a Nr 1 AufenthG, § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG, § 95 Abs 2 Nr 2 AufenthG, § 4 Abs 3 S 1 RuStAG, § 169 StGB
    Strafbarkeit des Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch eine "Scheinvaterschaft" im Wege der notariellen Vaterschaftsanerkennung

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freispruch trotz Erschleichens eines Aufenthaltstitels durch Scheinvaterschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 52
  • StV 2023, 677
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

    Auszug aus KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
    Die rechtswirksam durch Anerkennung erworbene Vaterschaft ist eine rechtlich vollwertige Vaterschaft, die sich umfassend auf die gesamte deutsche Rechtsordnung erstreckt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 58/07 -, juris Rn. 20; vgl. auch die Begründung des Gesetzesentwurfs vom 2. März 1993 zu § 4 StAG, BT-Drs. 12/4450 S. 36: "Andererseits erscheint es kaum vertretbar, an die Feststellung der Vaterschaft im Staatsangehörigkeitsrecht andere Maßstäbe anzulegen als im Familienrecht") und die demnach bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 StAG eine rechtlich vollwertige Staatsangehörigkeit begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 -, juris Rn. 27).

    Der ein solches Anfechtungsrecht vorsehende § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB aF ist durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 -, juris), und der Gesetzgeber hat davon abgesehen, die frühere (verfassungswidrige) Vorschrift durch eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Regelung zu ersetzen.

    Dass eine rechtsmissbräuchlich anerkannte Vaterschaft, wie von der Revision weiter hervorgehoben wird, in nur geringem Maße durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 -, juris Rn. 95), kann im Einzelfall bei der Bewertung des aufenthaltsrechtlichen Status des Vaters eine Rolle spielen (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 -, juris), ist für den hier maßgeblichen Anspruch der Mutter jedoch ohne Bedeutung.

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 58/07

    falsche Angaben; begriff; Personenstandsfeststellung; Vaterwschaftsanerkenntnis

    Auszug aus KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
    Die rechtswirksam durch Anerkennung erworbene Vaterschaft ist eine rechtlich vollwertige Vaterschaft, die sich umfassend auf die gesamte deutsche Rechtsordnung erstreckt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 58/07 -, juris Rn. 20; vgl. auch die Begründung des Gesetzesentwurfs vom 2. März 1993 zu § 4 StAG, BT-Drs. 12/4450 S. 36: "Andererseits erscheint es kaum vertretbar, an die Feststellung der Vaterschaft im Staatsangehörigkeitsrecht andere Maßstäbe anzulegen als im Familienrecht") und die demnach bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 StAG eine rechtlich vollwertige Staatsangehörigkeit begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 -, juris Rn. 27).

    Allerdings wird teilweise vertreten, die Anerkennung der Vaterschaft und die Berufung auf diese enthielten zugleich die konkludente Erklärung, dass das Kind tatsächlich von dem Anerkennenden abstamme (vgl. LG Hildesheim, Beschluss vom 18. November 2005 - 12 Qs 73/05 -, juris Rn. 7) oder dieser jedenfalls bereit sei, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 Qs 51/07 -, juris Rn. 5 f.; Gericke in Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 113; Hadamitzky/Senge aaO; einen dahingehenden konkludenten Erklärungsgehalt ablehnend hingegen: OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 58/07 -, juris Rn. 11 ff.; Hörich/Bergmann aaO Rn. 247 ff.; Fahlbusch aaO Rn. 222; Hohoff aaO Rn. 94; offen gelassen bezogen auf einen aufenthaltsrechtlichen Antrag des "Scheinvaters" in BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13 -, juris Rn. 13).

    Ein dahingehendes Verständnis ist entgegen der Rechtsansicht der Revision auch mit der Rechtsprechung zu sogenannten "Scheinehen" widerspruchsfrei vereinbar, nach der eine ausländische Person, die bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels angibt, verheiratet zu sein, in der Regel zugleich konkludent miterkläre, mit dem Ehepartner in ehelicher Gemeinschaft zu leben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 58/07 -, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 3 Ss 1/98 -, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 1993 - 2 Ss 65/93 -, NStZ 1993, 394; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. September 1989 - RReg …

  • KG, 05.05.2020 - 1 W 165/19

    Anwendbares Recht hinsichtlich der Abstammung eines Kindes bei widersprüchlichen

    Auszug aus KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
    Die hier verfahrensgegenständliche notarielle Urkunde erbringt demnach lediglich Beweis dafür, dass Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und zur Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurden, nicht jedoch dafür, dass diese Erklärungen auch inhaltlich der Wahrheit entsprechen (vgl. Zieschang in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 271 Rn. 73; KG, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 1 W 165/19 -, juris Rn. 13).
  • BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99

    Beurteilung des Familiennamens und des Vaterschaftsanerkenntnisses eines

    Auszug aus KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
    Diese beweisen als öffentliche Urkunden über die Abgabe von Erklärungen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - 1Z BR 79/99 -, juris Rn. 19) gemäß § 415 Abs. 1 ZPO jedoch nur, dass die jeweiligen Erklärungen tatsächlich abgegeben wurden, nicht aber, dass sie auch inhaltlich richtig sind (vgl. Huber in Musielak/Voit, ZPO 19. Aufl., § 415 Rn. 10; Puppe/Schumann in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB 5. Aufl., § 271 Rn. 28).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auszug aus KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
    (1) Ob in einer bestimmten Kommunikationssituation neben einer ausdrücklichen auch eine konkludente Erklärung abgegeben worden ist und welchen Inhalt diese hat, bestimmt sich nach dem objektiven Empfängerhorizont, der unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und der Verkehrsanschauung festzulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12 -, juris Rn. 20 [zur konkludenten Täuschung bei § 263 StGB]); spielt ein Umstand in einer bestimmten Kommunikationssituation für den Erklärungsempfänger keine Rolle, so spricht dies dagegen, dass er konkludent miterklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01 -, juris Rn. 6 f. [zur konkludenten Täuschung bei § 263 StGB]; Gaede in Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltskommentar StGB 3. Aufl., § 263 Rn. 29).
  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Auszug aus KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
    Die Vorschrift des § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG ist in der Fallgestaltung der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft zu einem minderjährigen ledigen Kind, mit dem Ziel, dessen ausländischer Mutter ein Aufenthaltsrecht zur Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu ermöglichen, weder unmittelbar noch analog anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2020 - 1 C 12/19 -, juris Rn. 28 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 19 C 15.820 -, juris Rn. 3 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. August 2012 - 18 A 537/11 -, juris Rn. 49 ff. [jeweils zum vergleichbaren Fall der rechtsmissbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft durch einen deutschen Staatsangehörigen]; VG Magdeburg, Urteil vom 31. März 2016 - 4 A 573/15 -, juris Rn. 26 ff.; Tewocht in BeckOK, Ausländerrecht, § 27 AufenthG Rn. 46; Eichhorn in Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, § 27 AufenthG Rn. 43; a. A.: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 2014 - 11 S 1886/14 -, juris Rn. 7 ff. [noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 1597a BGB]; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht 14. Aufl., § 27 AufenthG Rn. 56).
  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 30.20

    Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen

    Auszug aus KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
    Aus der von der Revision angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2021 - 1 C 30/20 -, juris Rn. 29), wonach der Anerkennende bereit sein müsse, die aus der Vaterschaftsanerkennung resultierende elterliche Verantwortung tatsächlich wahrzunehmen, ergibt sich nichts Anderes; denn die zitierte Entscheidung erläutert insoweit lediglich die Kriterien, die im Rahmen der vor der Beurkundung durchzuführenden Missbräuchlichkeitsprüfung nach § 85a AufenthG zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Auszug aus KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, dass es sich bei § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt und eine Strafbarkeit nach dieser Norm deshalb bereits dann in Betracht kommt, wenn unrichtige Angaben getätigt werden, die im Allgemeinen zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels geeignet sind, derer es im konkreten Fall für den Erhalt des (bereits aus anderen Gründen zu erteilenden) Aufenthaltstitels aber nicht bedurfte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 -, juris Rn. 20); aus dem Umstand, dass demnach im Einzelfall auch die ausdrückliche unrichtige Angabe von in diesem Sinne "überflüssigen" Umständen zu einer Strafbarkeit nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG führen kann, ist jedoch nicht zu folgern, dass mit einer für sich genommen wahren Erklärung darüber hinaus stillschweigend wahrheitswidrig ein Umstand vorgetragen wird, auf den es für die Beurteilung des Sachverhalts nicht ankommt.
  • BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
    So sieht zum einen bereits § 27 Abs. 1 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Schutz der Ehe nur "gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes" vor, dessen Schutzbereich eine nur zum Schein abgeschlossene Ehe jedoch nicht erfasst (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 -, juris Rn. 4); zum anderen ist ein Familiennachzug - die vorstehende Wertung konkretisierend - gemäß § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG ausgeschlossen, wenn feststeht, dass lediglich eine dem Erschleichen eines Aufenthaltstitels dienende Scheinehe geschlossen wurde.
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    Auszug aus KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23
    Allerdings wird teilweise vertreten, die Anerkennung der Vaterschaft und die Berufung auf diese enthielten zugleich die konkludente Erklärung, dass das Kind tatsächlich von dem Anerkennenden abstamme (vgl. LG Hildesheim, Beschluss vom 18. November 2005 - 12 Qs 73/05 -, juris Rn. 7) oder dieser jedenfalls bereit sei, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 Qs 51/07 -, juris Rn. 5 f.; Gericke in Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 113; Hadamitzky/Senge aaO; einen dahingehenden konkludenten Erklärungsgehalt ablehnend hingegen: OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 58/07 -, juris Rn. 11 ff.; Hörich/Bergmann aaO Rn. 247 ff.; Fahlbusch aaO Rn. 222; Hohoff aaO Rn. 94; offen gelassen bezogen auf einen aufenthaltsrechtlichen Antrag des "Scheinvaters" in BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13 -, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 11 S 1886/14

    Familiennachzug: Aufenthaltstitel an Scheinvater

  • OLG Bamberg, 19.02.2014 - 3 Ss 6/14

    Strafverfahren wegen unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels

  • VGH Bayern, 20.10.2015 - 19 C 15.820

    Die Vorschrift des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB ist durch das Bundesverfassungsgericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - 18 A 537/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

  • BayObLG, 17.05.2000 - 4St RR 55/00

    Strafbarkeit des Erschleichens eines sog. Schenken-Visums in einem anderen Staat

  • VG Magdeburg, 31.03.2016 - 4 A 573/15

    Aufenthaltserlaubnis der Mutter bei Vaterschaftsanerkennung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

  • LG Düsseldorf, 20.07.2007 - 1 Qs 51/07

    Körperliche Untersuchung gemäß § 81a Abs. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) zur

  • OLG Karlsruhe, 27.01.1998 - 3 Ss 1/98
  • LG Hildesheim, 18.11.2005 - 12 Qs 73/05

    Abstammungsgutachten; Abstammungsurkunde; Anfangsverdacht;

  • OLG Frankfurt, 31.03.1993 - 2 Ss 65/93

    Vermittlung einer Scheinehe; Aufenthaltserlaubnis; Beihilfe zum Vergehen

  • LG Darmstadt, 06.06.1997 - 3 Qs 298/97
  • LG Oldenburg, 11.09.2017 - 1 Qs 313/17
  • LG Verden, 17.09.2004 - 1 Qs 188/04
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1992 - 2 Ss 55/92
  • OLG Jena, 08.06.2005 - 1 Ss 84/05

    Urteilsgründe

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