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KG, 20.05.2016 - 6 U 47/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 199 Abs 1 BGB, § 209 BGB, § 14 Abs 1 VVG, § 15 VVG
Versicherungsvertrag: Hemmung der Verjährung von Leistungsansprüchen des Versicherungsnehmers in der Zeit zwischen der Anmeldung des Anspruchs und der Ablehnungsentscheidung des Versicherers - IWW
§ 14 Abs. 1 VVG § 15 VVG § 195 BGB § 199 Abs. 1 BGB § 209 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung von Ansprüchen gegen einen Versicherer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 15 VVG hemmt die Verjährungsfrist nur zwischen Verjährungsbeginn und Zugang der Entscheidung des Versicherers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verjährung von Ansprüchen gegen einen Versicherer
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verjährung von Ansprüchen gegen einen Versicherer
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.03.2016 - 44 O 223/14
- LG Berlin, 02.03.2016 - 6 U 47/16
- KG, 20.05.2016 - 6 U 47/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 17.09.1987 - 5 U 12/87
Beginn der Verjährung von Versicherungsansprüchen nach Beendigung der zur …
Auszug aus KG, 20.05.2016 - 6 U 47/16
Insofern war es bereits zum alten § 12 Abs. 2 VVG herrschende Meinung (vgl. Dr. Muschner, Die Verjährung im Versicherungsrecht, MDR 2008, 609, 611 und 612; OLG Köln VersR 1987, 1210, zitiert nach juris), dass nur die Zeit zwischen Verjährungsbeginn und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers, nicht aber auch der Zeitraum zwischen der Anmeldung des Anspruchs und dem Verjährungsbeginn die Verjährungsfrist hemmt.
- OLG Frankfurt, 17.07.2018 - 12 U 192/16
Wohngebäudeversicherung. Verjährung von (weiteren) Deckungsansprüchen. Anwendung …