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   KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19 - 121 AR 307/19   

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https://dejure.org/2020,73136
KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19 - 121 AR 307/19 (https://dejure.org/2020,73136)
KG, Entscheidung vom 28.01.2020 - 2 Ws 211/19 - 121 AR 307/19 (https://dejure.org/2020,73136)
KG, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 2 Ws 211/19 - 121 AR 307/19 (https://dejure.org/2020,73136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 S 1 StGB, § 67d Abs 6 S 1 Alt 1 StGB, § 67d Abs 6 S 1 Alt 2 StGB
    Fortdauer einer Unterbringung in Psychiatrie nach fast 30 Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge bei mehrfacher Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

    Auszug aus KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19
    Erhebliche rechtswidrige Taten im Sinne der Vorschrift sind hiernach regelmäßig Verbrechen, aber auch Vergehen aus dem Bereich der mittleren Kriminalität, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16 - juris; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -).

    Eine Aussetzung zur Bewährung kann bei einer Unterbringungsdauer ab zehn Jahren grundsätzlich nur in Betracht kommen, wenn zwar an sich eine (negative) Fortdauerprognose nach § 67d Abs. 6 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 StGB gestellt werden muss, die Rückfallgefahr aber durch den Bewährungsdruck sowie Maßnahmen der kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht und die damit verbindbaren weiteren Maßnahmen der Aufsicht und Hilfe (§§ 68a, 68b StGB) auf ein vertretbares Maß herabgesetzt werden kann (vgl. KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 - [zu § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB]; Peglau NJW 2016, 2298, 2301).

    Die Neufassung des § 67d Abs. 6 StGB bedeutet nicht, dass in Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Annahme von Unverhältnismäßigkeit nach § 67d Abs. 6 Satz 2 oder Satz 3, Abs. 3 Satz 1 StGB nicht erfüllt sind, § 67d Abs. 6 Satz 1 Alt. 2 StGB nicht mehr zur Anwendung kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16 -, juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 aaO).

  • OLG Hamm, 07.02.2017 - 4 Ws 272/16

    Maßregelvollzug muss sich auf Unterbringungsrecht einstellen

    Auszug aus KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19
    Erhebliche rechtswidrige Taten im Sinne der Vorschrift sind hiernach regelmäßig Verbrechen, aber auch Vergehen aus dem Bereich der mittleren Kriminalität, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16 - juris; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -).

    Die Neufassung des § 67d Abs. 6 StGB bedeutet nicht, dass in Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Annahme von Unverhältnismäßigkeit nach § 67d Abs. 6 Satz 2 oder Satz 3, Abs. 3 Satz 1 StGB nicht erfüllt sind, § 67d Abs. 6 Satz 1 Alt. 2 StGB nicht mehr zur Anwendung kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16 -, juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 aaO).

  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 1280/15

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19
    b) Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der im Wege einer integrativen Betrachtung in die Entscheidung über die Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 BvR 1280/15 - und vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - juris; KG, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - juris; Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 2 Ws 135/17 - [zu § 67c Abs. 1 Nr. 1 StGB]), gebietet im Hinblick auf die sehr lange Dauer der Unterbringung nicht deren Aussetzung.

    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso stärkeres Gewicht gewinnt wegen des sich verschärfenden Eingriffs das Freiheitsgrundrecht des Untergebrachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 2017 aaO).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 2462/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19
    b) Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der im Wege einer integrativen Betrachtung in die Entscheidung über die Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 BvR 1280/15 - und vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - juris; KG, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - juris; Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 2 Ws 135/17 - [zu § 67c Abs. 1 Nr. 1 StGB]), gebietet im Hinblick auf die sehr lange Dauer der Unterbringung nicht deren Aussetzung.

    Eine solche Gefahrenprognose rechtfertigt mit Blick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit selbst in Fällen sehr lang andauernder Unterbringungen regelmäßig die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - juris), zumal vorliegend bereits mehrfach Belastungserprobungen durch den Aufenthalt in Wohnprojekten erfolgt sind - zuletzt im Jahr 2015 - die jedoch jeweils scheiterten, da der Beschwerdeführer stets versuchte, in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu treten.

  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19
    b) Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der im Wege einer integrativen Betrachtung in die Entscheidung über die Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 BvR 1280/15 - und vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - juris; KG, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - juris; Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 2 Ws 135/17 - [zu § 67c Abs. 1 Nr. 1 StGB]), gebietet im Hinblick auf die sehr lange Dauer der Unterbringung nicht deren Aussetzung.

    b) Eine Erledigterklärung wegen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Maßregelvollstreckung nach § 67d Abs. 6 Satz 1 2. Alt. StGB ist - im Unterschied zu einer aus Verhältnismäßigkeitsgründen gebotenen Aussetzung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB - erst dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Untergebrachten nicht mehr in Betracht käme, die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 9. Januar 2017 - 5 Ws 98/17 - und vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - juris).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der

    Auszug aus KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19
    Darin kommt der das Vollstreckungsrecht allgemein beherrschende Gedanke zum Ausdruck, dass gesondert angeordnete Sanktionen bei der Vollstreckung ihre Selbständigkeit behalten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17 - juris; OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz aaO für den Fall der Sicherungsverwahrung; Senat aaO).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 3 Ws 136/13

    Zum Anwendungsbereich der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Neuregelung auf die

    Auszug aus KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19
    Die erste Anordnung der Unterbringung ist nicht wegen der späteren Anordnung für erledigt zu erklären, da diese Rechtsfolge bei mehrfacher Anordnung einer Maßregel nur für den Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gesetzlich vorgesehen ist (§ 67f StGB) und eine analoge Anwendung ausscheidet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 2 Ws 386/12 - juris für die mehrfache Anordnung der Sicherungsverwahrung).
  • OLG Koblenz, 27.07.2012 - 2 Ws 386/12

    Sicherungsverwahrung: Erledigung einer ersten Maßregel der Unterbringung in der

    Auszug aus KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19
    Die erste Anordnung der Unterbringung ist nicht wegen der späteren Anordnung für erledigt zu erklären, da diese Rechtsfolge bei mehrfacher Anordnung einer Maßregel nur für den Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gesetzlich vorgesehen ist (§ 67f StGB) und eine analoge Anwendung ausscheidet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 2 Ws 386/12 - juris für die mehrfache Anordnung der Sicherungsverwahrung).
  • OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Auszug aus KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19
    Sie kommt dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass sich die für die Prognose maßgebenden Umstände ändern (vgl. Senat, Beschluss vom 3. September 2019 - 2 Ws 115/19 - mwN).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 708/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Jugendlicher;

    Auszug aus KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19
    Dies kann unter Umständen dann der Fall sein, wenn Heilungsaussichten oder Behandlungsmöglichkeiten vollständig fehlen, weil dem Besserungsgesichtspunkt mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht jede Erheblichkeit abgesprochen werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris, und vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 - juris).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1758/10

    Lebenslange Freiheitsstrafe (Reststrafaussetzung zur Bewährung; Legalprognose;

  • BVerfG, 26.11.2014 - 2 BvR 713/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

  • OLG Rostock, 21.09.2016 - 20 Ws 234/16

    Maßregelvollstreckung: Erledigungserklärung der Unterbringung in einem

  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung

  • OLG Zweibrücken, 28.07.2010 - 1 Ws 195/10

    Erledigung einer Maßregel wegen Besserung des Zustandes

  • OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11

    Unwirksamkeit eines im Protokoll formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts

  • KG, 21.05.2021 - 5 Ws 67/21

    Verhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer langjährig vollzogenen

    Die gegen die vorangegangene, auf der Grundlage eines externen fachpsychiatrischen Gutachtens der Sachverständigen Dr. Wi ergangene Fortdauerentscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin vom 1. November 2019 gerichtete sofortige Beschwerde hat der 2. Strafsenat des Kammergerichts mit Beschluss vom 28. Januar 2020 - 2 Ws 211/19 - verworfen.

    Allerdings reicht die durch die Kastration erzielte Triebreduktion (allein) nicht aus, um die Gefährlichkeit des Untergebrachten soweit zu reduzieren, dass die Negativprognose entfällt(vgl. hierzu [bezogen auf die jeweils geltenden rechtlichen Prognosemaßstäbe] die insoweit unverändert zutreffenden ausführlichen Ausführungen in den vorangegangenen Beschlüssen des Kammergerichts vom 12. August 2009 - 2 Ws 322 - 323/09 -, vom 28. Januar 2020 - 2 Ws 211/19 - und des Senats vom 20. Juni 2016 - 5 Ws 81-82/16 -).

    Der Senat verweist insoweit auf die fortgeltenden Ausführungen in dem den Beschwerdeführer betreffenden Beschluss des Kammergerichts vom 28. Januar 2020 - 2 Ws 211/19 -.

  • BVerfG, 19.07.2021 - 2 BvR 1317/20

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 1. November 2019 - (584 StVK) 3 Ju Js 1454/94 (29208) V (148/19) und (584 StVK) 2 Ju Js 2617/90 (29207) V (385/19) - und der Beschluss des Kammergerichts vom 28. Januar 2020 - 2 Ws 211/19 - 121 AR 307/19 - verletzen den Beschwerdeführer hinsichtlich der Überschreitung der Frist des § 67e Absatz 2 Strafgesetzbuch in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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