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   KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20   

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https://dejure.org/2021,14114
KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20 (https://dejure.org/2021,14114)
KG, Entscheidung vom 30.04.2021 - 6 U 1015/20 (https://dejure.org/2021,14114)
KG, Entscheidung vom 30. April 2021 - 6 U 1015/20 (https://dejure.org/2021,14114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 S 1 VVG, § 23 Abs 1 VVG, § 23 Abs 3 VVG, § 26 Abs 2 VVG, § 166 Abs 1 BGB
    Zahlungsanspruch eines Versicherungsnehmers bei Entwendung einer Goldmünze aus Museum; Gefahrerhöhung durch Deaktivierung der Öffnungssicherung

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; VVG § 23; VVG § 26; BGB analog § 166
    Objektive Gefahrerhöhung durch Außerbetriebnahme einer Einbruchsicherung (mit Anmerkung von Prof. Dr. Theo Langheid)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Versicherers bei unterbliebener Anzeige der Deaktivierung der elektronischen Öffnungsüberwachung der Fenster eines Museums

  • rechtsportal.de

    1. Wird bei der elektronischen Öffnungsüberwachung der Fenster eines Museums, in dem sich u. a. gegen Einbruchdiebstahl versicherte Objekte befinden, die Überwachung für ein Fenster deaktiviert, weil Schließdefekte dieses Fensters Fehlalarme ausgelöst haben, um die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Aus dem Bode-Museum in Berlin gestohlene Goldmünze: Berufung teilweise erfolgreich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss nur die Hälfte bezahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 904
  • VersR 2021, 1031
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
    Dabei sind alle aus dem Parteivortrag ersichtlichen gefahrerheblichen Tatsachen in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZR 150/11 -, Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1980 - IVa ZR 18/80 -, BGHZ 79, 156-162, Rn. 6, juris; BGH, Urteil vom 8. Juli 1987 - IVa ZR 19/86, VersR 1987, 921 unter 2).

    Soweit gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie gegeneinander abzuwägen (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - IV ZR 229/09 -, BGHZ 186, 42-51, Rn. 16, juris; BGHZ 79, 156, 158; BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03 - Rn. 23, juris).

    Eine subjektive Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 und 2 kann nur durch aktives Tun, nicht dagegen durch Unterlassen verwirklicht werden (BGH, Urt. vom 11. Dezember 1980 - IVa ZR 18/80 - Rn. 10, juris m. w. Nachweisen; Karczewski a.a.O. Rn. 25).

  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 229/09

    Gastronomie-Versicherer muss nicht das erhöhte Risiko einer Schutzgelderpressung

    Auszug aus KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
    Soweit gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie gegeneinander abzuwägen (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - IV ZR 229/09 -, BGHZ 186, 42-51, Rn. 16, juris; BGHZ 79, 156, 158; BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03 - Rn. 23, juris).

    Die Annahme einer Gefahrerhöhung setzt weiter voraus, dass der neue Zustand erhöhter Gefahr mindestens von einer solchen Dauer sein muss, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und so den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern geeignet ist (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - IV ZR 229/09 -, BGHZ 186, 42-51, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 - Rn. 9, juris).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 150/11

    Gebäudeversicherung: Gefahrerhöhung durch Änderung der gewerblichen Nutzung von

    Auszug aus KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
    Dabei sind alle aus dem Parteivortrag ersichtlichen gefahrerheblichen Tatsachen in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZR 150/11 -, Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1980 - IVa ZR 18/80 -, BGHZ 79, 156-162, Rn. 6, juris; BGH, Urteil vom 8. Juli 1987 - IVa ZR 19/86, VersR 1987, 921 unter 2).

    dd) Für die Feststellung einer Gefahrerhöhung kommt es deshalb darauf an, ob ein Beobachter, der die fraglichen Umstände kennt, allein aufgrund dieser Kenntnis eine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalles feststellen kann (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZR 150/11 -, Rn. 8, juris; HK-VVG/Karczewski, 4. Aufl. 2020, VVG § 23 Rn. 13).

  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 103/77

    Gefahrerhöhung, wenn die Gefahrenlage sich verändert hat; die Annahme einer

    Auszug aus KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
    Von einer Gefahrerhöhung kann begrifflich nur dann gesprochen werden, wenn die Gefahrenlage sich verändert hat; die Annahme einer Gefahrerhöhung ist mit der Annahme einer gleichbleibenden Gefahrenlage unvereinbar (BGH, Urteil vom 15. November 1978 - IV ZR 103/77 -, Rn. 25, juris).

    Zur Gefahrenlage bei Vertragsschluss rechnen dabei nicht nur die Gefahren, die von der versicherten Sache in unbenutztem Zustand ausgehen; vielmehr sind auch vor allem diejenigen Risiken in Betracht zu ziehen, die mit dem bestimmungsgemäßen und von den Vertragsparteien vorausgesetzten Gebrauch der Sache verbunden sind (BGH, Urteil vom 15. November 1978 - IV ZR 103/77 -, Rn. 25, juris).

  • BGH, 26.05.2020 - VI ZR 186/17

    Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von

    Auszug aus KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
    Eine am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation muss organisatorisch sicherstellen, dass die ihr ordnungsgemäß zugehenden, rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 20/17 - Rn. 41, juris; BGH Urteil vom 26. Mai 2020 - VI ZR 186/17 - Rn. 26, juris m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 20/17

    Davidoff Hot Water IV

    Auszug aus KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
    Eine am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation muss organisatorisch sicherstellen, dass die ihr ordnungsgemäß zugehenden, rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 20/17 - Rn. 41, juris; BGH Urteil vom 26. Mai 2020 - VI ZR 186/17 - Rn. 26, juris m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
    Dies folgt entweder unmittelbar aus der Identitätsfiktion der Wissenszurechnung (vgl. Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 31 Auflage, § 28 Rn. 137) oder der Pflicht zur Organisation eines ordnungsgemäßen Informationsaustauschs, die ein Informationsweiterleitungspflicht und eine Informationsabfragepflicht beinhaltet (so BGH, Urteil vom 2.2.1996 - V ZR 239/94, BGHZ 132, 30-39, Rn. 21 f.; Hagen, Wissenszurechnung bei Körperschaften und Personengesellschaften als Beispiel richterlicher Rechtsfortbildung, DRiZ 1997, 157 ff., 160 f.).
  • BGH, 14.03.2007 - IV ZR 102/03

    Rechtsfolgen der Übertragung der Pflichten des Versicherungsnehmers auf einen

    Auszug aus KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
    (4) Ein Widerspruch zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2007 (IV ZR 102/03) besteht nicht.
  • BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 112/85

    Begriff der Gefahrerhöhung

    Auszug aus KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
    Ein Versicherungsnehmer, der es unterlässt, eine von anderer Seite gegen seinen Willen herbeigeführte Gefahrerhöhung zu beseitigen (oder durch ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen auszugleichen bzw. zu mindern), nimmt keine Gefahrerhöhung vor, da ihm nur eine gesetzliche Anzeigeobliegenheit auferlegt ist, nicht aber auch eine gesetzliche Obliegenheit, die Gefahrerhöhung wieder zu beseitigen (BGH, Urteil vom 21. Januar 1987 - IVa ZR 112/85 - (Rollgitterfall), Rn. 15, juris m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.07.1964 - II ZR 32/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20
    Der Bundesgerichtshof hat in einer älteren Entscheidung zur Gefahrerhöhung im Bereich der Kaskoversicherung die Bedeutung einer Organisationspflicht des Betriebsinhabers in Ansehung der Überwachung seiner Fahrzeuge betont (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1964 - II ZR 32/63 - VersR 1964, 916 f. zu II.), dass der Inhaber des Betriebs sachgerechte Maßnahmen zur Überwachung der Fahrzeuge treffen und die Einhaltung dieser Maßnahmen überwachen muss.
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13

    Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der

  • BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

  • BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung (anzeigepflichtige Gefahrerhöhung)

  • BGH, 08.07.1987 - IVa ZR 19/86

    Rechtsfolgen einer Gefahrerhöhung durch Verletzung einer Sicherheitsvorschrift

  • BGH, 13.05.1970 - IV ZR 1058/68

    Mietwagenunternehmen - Vertragsabschluß - Verschulden - Fahrerlaubnis

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