Rechtsprechung
   KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23 - 161 Ss 157/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1943
KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23 - 161 Ss 157/23 (https://dejure.org/2024,1943)
KG, Entscheidung vom 31.01.2024 - 3 ORs 69/23 - 161 Ss 157/23 (https://dejure.org/2024,1943)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2024 - 3 ORs 69/23 - 161 Ss 157/23 (https://dejure.org/2024,1943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,1943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Klimaaktivist, Straßenblockade, Nötigung, Verwerflichkeit, Klimaschutz, Prüfungsmaßstab, Aufklärungsrüge

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 8 GG, § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO, § 240 Abs 2 StGB
    Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StPO bei Blockadeaktionen; Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge

  • strafrechtsiegen.de

    Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StPO bei Sitzblockade

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kammergericht verwirft Revision eines Klimaaktivisten und bestätigt Verurteilung wegen Nötigung durch Teilnahme an Straßenblockade der Gruppierung Aufstand der letzten Generation

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Straßenblockade durch Klimaaktivisten - Für die Verwerflichkeit Abwägung im Einzelfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Straßenblockade als Nötigung - jedenfalls wenn es ums Klima geht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
    Da mit der rechtmäßigen Auflösung einer Versammlung - ebenso wie bei kollektiver Unfriedlichkeit - das Grundrecht aus Art. 8 GG unanwendbar wird (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001, a.a.O., und Urteil vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83 -, juris), kann sich die Frage der Eröffnung des Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StGB für die dortige Abwägung stellen.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. November 1986 (a.a.O.) im dortigen Fall die fehlende Auseinandersetzung des Gerichts mit den "Ausweichmöglichkeiten" im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung beanstandet hat, lag den Ausführungen jedoch eine grundlegend andere Konstellation als hier zugrunde: Die Beschwerdeführer hatten sich auf der Zufahrtsstraße zu einer Kaserne einige Meter vor dem Haupteingang niedergelassen und angekettet, woraufhin der Kommandeur der Kaserne den Verkehr nach erfolgloser Aufforderung zur Räumung durch ein Seitentor umleiten ließ.

    Entsprechend wäre im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung eine Auseinandersetzung des Gerichts mit den näheren Umständen der Aktion, u. a. mit den "Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten und demgemäß lediglich Bewirken eines Zwanges zum Umweg", erforderlich gewesen (BVerfG, Urteil vom 11. November 1986, a.a.O.).

    cc) Auch die durch die Strafkammer erfolgte Feststellung der Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB - die bei dem "offenen" Tatbestand der Nötigung mit der Erfüllung des Tatbestands nicht indiziert ist, sondern besonderer Prüfung und Feststellung bedarf (vgl. dazu grundlegend BVerfG, Urteil vom 11. November 1986, a.a.O. und m.w.N.; Altvater/Coen in LK-StPO, 13. Aufl, § 240 Rn. 118) - weist keine Rechtsfehler auf.

    Zutreffend hat das Landgericht für den Angeklagten den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit zunächst als eröffnet angesehen (vgl. dazu in Bezug auf Blockadeaktionen grundlegend BVerfG, Urteil vom 11. November 1986, a.a.O.) und deren Reichweite auch rechtsfehlerfrei skizziert.

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Auszug aus KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
    (a) Das Bundesverfassungsgericht hat für Blockadeaktionen, bei denen - wie vorliegend - mit allgemeinpolitischer Zielsetzung ein kommunikatives Anliegen verfolgt wird, zum Schutz der in Artikel 8 GG verbürgten Versammlungsfreiheit vor übermäßiger Sanktionierung für die Auslegung und Anwendung der Verwerflichkeitsklausel nach § 240 Abs. 2 StGB besondere Anforderungen aufgestellt (BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 - und vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 - beide juris).

    Im Rahmen dieser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Zweck-Mittel-Relation hat eine Abwägung der tangierten Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht in der sie betreffenden Situation zu erfolgen, bei der insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte zu berücksichtigen sind (BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 und vom 7. März 2011, a.a.O.).

    Während der vom Revisionsführer zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Sachverhalt zugrunde lag, bei dem der Beschwerdeführer und seine Mitangeklagten eine zu einem Luftwaffenstützpunkt der US-amerikanischen Streitkräfte führende Straße blockiert hatten (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011, a.a.O.), enthält das vorliegende Urteil keinerlei Hinweise darauf, dass es durch die verfahrensgegenständliche Blockadeaktion zu einem über die Behinderung allgemeiner Verkehrsteilnehmer hinausgehenden Nötigungserfolg durch die Behinderung von Transporten ausgewiesener Dringlichkeit, Rettungsdiensten oder sonstigen Einsatzfahrzeugen gekommen ist.

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
    (a) Das Bundesverfassungsgericht hat für Blockadeaktionen, bei denen - wie vorliegend - mit allgemeinpolitischer Zielsetzung ein kommunikatives Anliegen verfolgt wird, zum Schutz der in Artikel 8 GG verbürgten Versammlungsfreiheit vor übermäßiger Sanktionierung für die Auslegung und Anwendung der Verwerflichkeitsklausel nach § 240 Abs. 2 StGB besondere Anforderungen aufgestellt (BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 - und vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 - beide juris).

    Diese Abwägung hat naturgemäß im Einzelfall zu erfolgen, so dass die in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung verschiedentlich erfolgte Zusammenstellung einzelner Abwägungskriterien (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001, a.a.O: "wichtige Abwägungselemente"; Senat, Beschluss vom 5. Mai 2023 - 3 ORs 12/23 -: "erörterungsbedürftige Aspekte" und Beschluss vom 16. August 2023 - 3 ORs 46/23 -: "zu beachtende Gesichtspunkte") als Orientierung und Leitlinie zu verstehen ist und keine in jeder Konstellation zwingende oder abschließende Aufzählung darstellen kann.

    Da mit der rechtmäßigen Auflösung einer Versammlung - ebenso wie bei kollektiver Unfriedlichkeit - das Grundrecht aus Art. 8 GG unanwendbar wird (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001, a.a.O., und Urteil vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83 -, juris), kann sich die Frage der Eröffnung des Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StGB für die dortige Abwägung stellen.

  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
    Ferner muss er darlegen, welche Umstände das Gericht zu der unterbliebenen Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von dieser zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., BGH Urteil vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98 - Senat, Beschluss vom 3. August 2021 - (3) 121 Ss 60/21 (32/21); beide juris und m.w.N.).

    Wird ein Aufklärungsmangel aus dem Inhalt früherer, im Ermittlungsverfahren erfolgter Zeugenvernehmungen hergeleitet, bedarf es regelmäßig deren (vollständiger) inhaltlicher Wiedergabe (BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03 - und vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98 -, beide juris; Cirener, NStZ-RR 2008, 1ff. m.w.N.) Nichts anderes kann gelten, wenn sich die Aufklärungspflicht - wie vorliegend - aus dem Inhalt einer in der Akte befindlichen Strafanzeige, einer zeugenschaftlichen Äußerung oder einem erstinstanzlichen Hauptverhandlungsprotokoll über die Vernehmung eines Zeugen ergeben soll.

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Auszug aus KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20 - und vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 322/20 - Senat, Urteil vom 18. Januar 2022 - (3) 121 Ss 138/21 (59 - 60/21) - alle juris und m.w.N.).

    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die vom Tatgericht vorgenommene Würdigung hinzunehmen, auch wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20 - und vom 13. Oktober 2020, a.a.O.).

  • BGH, 13.10.2020 - 3 StR 322/20

    Eingeschränkte Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20 - und vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 322/20 - Senat, Urteil vom 18. Januar 2022 - (3) 121 Ss 138/21 (59 - 60/21) - alle juris und m.w.N.).

    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die vom Tatgericht vorgenommene Würdigung hinzunehmen, auch wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20 - und vom 13. Oktober 2020, a.a.O.).

  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20

    Revision (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; Tatsachenvortrag; Behauptung eines

    Auszug aus KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
    a) Für eine zulässige Verfahrensrüge müssen die den Mangel begründenden Tatsachen so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen - ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt - zutreffen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20 - und vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 - beide juris und m.w.N.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 344 Rn. 21).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Auszug aus KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
    a) Für eine zulässige Verfahrensrüge müssen die den Mangel begründenden Tatsachen so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen - ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt - zutreffen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2020 - 5 StR 123/20 - und vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 - beide juris und m.w.N.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 344 Rn. 21).
  • BGH, 06.06.2017 - 4 StR 355/16

    Untersuchungsgrundsatz (Erhebung weiterer Beweise aufgrund begründeter Zweifel);

    Auszug aus KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
    Denn das Gericht hat Beweise nur dann von Amts wegen zu erheben, wenn ihm aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände oder Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung wecken müssen (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 4 StR 355/16 -, juris und m.w.N.).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03

    Aufklärungspflicht (Zeugenvernehmung; Aufdrängen); Darlegungsvoraussetzungen

    Auszug aus KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23
    Wird ein Aufklärungsmangel aus dem Inhalt früherer, im Ermittlungsverfahren erfolgter Zeugenvernehmungen hergeleitet, bedarf es regelmäßig deren (vollständiger) inhaltlicher Wiedergabe (BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03 - und vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98 -, beide juris; Cirener, NStZ-RR 2008, 1ff. m.w.N.) Nichts anderes kann gelten, wenn sich die Aufklärungspflicht - wie vorliegend - aus dem Inhalt einer in der Akte befindlichen Strafanzeige, einer zeugenschaftlichen Äußerung oder einem erstinstanzlichen Hauptverhandlungsprotokoll über die Vernehmung eines Zeugen ergeben soll.
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der

  • KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23

    Nötigung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei einer Straßenblockade

  • BGH, 24.06.2020 - 2 StR 416/19

    Notwendige Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten im Urteil

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht