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   LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21   

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LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21 (https://dejure.org/2022,31357)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21 (https://dejure.org/2022,31357)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2022 - 4 TaBV 3/21 (https://dejure.org/2022,31357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, §§ ... 99, 101 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. BetrVG, § 99 BetrVG, § 101 BetrVG, § 264 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 1 1. Halbs. BetrVG, § 259 ZPO, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BetrVG, § 99 BetrVG, § 101 BetrVG
    Unterrichtungsanspruch - Betriebsrat - Fremdpersonaleinsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG über Fremdpersonaleinsatz

  • rechtsportal.de

    Inhalt und Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats über Fremdpersonaleinsätze

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhalt und Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats über Fremdpersonaleinsätze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 120
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, ohne solche Angaben von Amts wegen zu prüfen, welche Aufgabe den Auskunftsanspruch stützen und aus welchen Gründen die verlangte Information für die Durchführung dieser Aufgabe benötigt werden könnte (BAG 9. April 2019 -1 ABR 51/17 -).

    Sodann ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - BAG 12. März 2019 - 1 ABR 48/17 - BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 -).

    Will der Betriebsrat seinen Auskunftsanspruch jedoch nur auf seine Aufgabe der Überwachung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze iSv. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG stützen, muss er die konkrete Überwachungsaufgabe bezeichnen (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 -).

  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
    Sodann ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - BAG 12. März 2019 - 1 ABR 48/17 - BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 -).

    Erst dann kann nicht mehr davon gesprochen werden, dass die begehrte Auskunft zur Durchführung von Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sei (BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 -).

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 48/17

    Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
    Sodann ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - BAG 12. März 2019 - 1 ABR 48/17 - BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 -).

    (BAG 12. März 2019 - 1 ABR 48/17 - BeckOK ArbR/Werner 62. Ed. BetrVG § 80 Rn. 43).

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
    Sodann ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - BAG 12. März 2019 - 1 ABR 48/17 - BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 -).

    Erst dann kann nicht mehr davon gesprochen werden, dass die begehrte Auskunft zur Durchführung von Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sei (BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 -).

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - erteilte und beabsichtigte Abmahnungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
    Dann ist zu besorgen, dass er sich auch in Zukunft einer rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 26/12 -).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
    Voraussetzung wäre lediglich, dass durch die genaue Eingrenzung eindeutig erkennbar und identifizierbar ist, um welche Personen es sich handeln soll (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 -).
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
    Sofern sich dem Begehren des Antragstellers nicht zuverlässig entnehmen lässt, dass dieser - hilfsweise - ein genau bestimmtes Teilziel verfolgt, darf das Gericht auch nicht dahin erkennen, dass der geltend gemachte Anspruch unter einschränkenden Voraussetzungen gegeben ist (BAG 22. September 2021 - 7 ABR 23/20 -).
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
    Der Inhalt der Rechtsbeziehungen ist deshalb sowohl auf der Grundlage der ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien als auch unter Berücksichtigung der praktischen Durchführung des Vertrags zu bestimmen (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 -).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
    Dazu wird auf die st. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 -) verwiesen, wonach ein Betriebsrat im Stande sein muss zu prüfen, ob die in Bezug auf Fremdpersonal zu erteilenden Auskünfte erforderlich sind, um betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte hinsichtlich der von ihm repräsentierten betriebszugehörigen Arbeitnehmer ausüben zu können (BT-Drs. 14/5741 S. 46).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
    (1) Anträge im Beschlussverfahren sind unter Berücksichtigung des Gebots der rechtsschutzgewährenden Antragsauslegung auszulegen (BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 -).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

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