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   LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86   

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https://dejure.org/1986,7078
LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86 (https://dejure.org/1986,7078)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01.12.1986 - 9 Sa 89/86 (https://dejure.org/1986,7078)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01. Dezember 1986 - 9 Sa 89/86 (https://dejure.org/1986,7078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung; Kündigung; Öffentlicher Dienst; Untersuchungshaft; Waffenbesitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
    Vielmehr sind stets beide Überlegungen bei der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Abwägung der beiderseitigen Interessen mit einzubeziehen (vgl. BAG vom 22.08.1980 - 7 AZR 589/78 - vom 27.06.1983 - 7 AZR 482/81 - von 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 -).

    Angesichts der Schwere der arbeitsvertraglichen Verletzung, und zwar allein durch die strafrechtlichen Verfehlungen des Klägers durch das Mitführen scharfer Schußwaffen nebst Munition an 16. Mai 1986 in seinem Dienstfahrzeug, war es dem beklagten Land nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis des "unkündbaren" Klägers bis zum Erreichen der Altersgrenze, das heißt bis zum Jahre 2010, fortzusetzen (vgl. BAG NJW 1985, 1851).

  • LAG Berlin, 19.08.1985 - 9 Sa 56/85

    Kündigung; Kündigungsgrund; Untersuchungshaft; Arbeitsvertrag; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
    Daß unter den obengenannten Voraussetzungen die Anordnung einer längeren Untersuchungshaft den Arbeitgeber berechtigen kann, ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, entspricht allgemeiner Rechtsüberzeugung (vgl. insbesondere LAG Berlin vom 19.08.1985 - 9 Sa 56/85 - ARSt 1986, S. 174 Nr. 1180 mit ausführlichen Nachweisen; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rdn. 335).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
    Ob ein strafbares Verhalten des Arbeitnehmers ausreicht, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung ab (vgl. BAG vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
    Dar Arbeitnehmer ist aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht gehalten, vom Betrieb und damit auch vom Arbeitgeber Schaden abzuwenden, soweit ihm das möglich und zumutbar ist (vgl. BAG vom 20.09.1984 - 2 AZR 633/82 - Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl. 1983, S. 253).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Auszug aus LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
    Es muß sich keinesfalls bereits um die Verbüßung einer rechtskräftig ausgesprochenen längeren Freiheitsstrafe handeln, die als Kündigungsgrund anerkannt ist (vgl. dazu BAG vom 14.03.1968, DB 1968, 1138; s. auch BAG vom 15.11.1984, SAE 1986, 5 ff.).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
    So wird beispielsweise in der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung das Rechtsinstitut der fristlosen Kündigung beim Verdacht von strafbaren Handlungen des Arbeitnehmers seit langem im Prinzip anerkannt (vgl. etwa BAG vom 27.01.1977, DB 1977, 870; BAG vom 12.12.1984, NJW 1985, 3094; BAG vom 11.04.1985, DB 1986, 1727; BAG von 03.04.1986, DB 1986, 2187; Grunsky. ZfA 1977, 167 ff.; Schaub, S. 787; Stahlhacke, S. 157 Rdn. 434).
  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
    Vielmehr sind stets beide Überlegungen bei der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Abwägung der beiderseitigen Interessen mit einzubeziehen (vgl. BAG vom 22.08.1980 - 7 AZR 589/78 - vom 27.06.1983 - 7 AZR 482/81 - von 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 -).
  • BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75

    Gleichzeitige ordentliche und außerordentliche Kündigung - Unwirksamkeit -

    Auszug aus LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
    Daß je nach den Umständen selbst ein schuldloses, arbeitsvertraglich jedoch relevantes Verhalten des Arbeitnehmers den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigen kann, entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. Hueck/Nipperdey, S. 636; Schaub, S. 704; Stahlhacke, S. 175 Rdn. 479; BAG vom 10.03.1977, DB 1977, 1322).
  • BAG, 14.03.1968 - 2 AZR 197/67

    Kündigung - Strafantritt

    Auszug aus LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
    Es muß sich keinesfalls bereits um die Verbüßung einer rechtskräftig ausgesprochenen längeren Freiheitsstrafe handeln, die als Kündigungsgrund anerkannt ist (vgl. dazu BAG vom 14.03.1968, DB 1968, 1138; s. auch BAG vom 15.11.1984, SAE 1986, 5 ff.).
  • BAG, 22.08.1980 - 7 AZR 589/78
    Auszug aus LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
    Vielmehr sind stets beide Überlegungen bei der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Abwägung der beiderseitigen Interessen mit einzubeziehen (vgl. BAG vom 22.08.1980 - 7 AZR 589/78 - vom 27.06.1983 - 7 AZR 482/81 - von 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 -).
  • ArbG Hagen, 16.12.1976 - 2 Ca 721/76
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 719/93

    Kündigung wegen Inhaftierung

    Eben hierauf wird in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur abgestellt (Senatsurteil vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP, aaO, zu II 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - AP Nr. 17 zu § 519 ZPO, zu III der Gründe; LAG Berlin Urteil vom 19. August 1985 - 9 Sa 56/85 - RzK I 6 a Nr. 14; LAG Berlin Urteil vom 1. Dezember 1986 - 9 Sa 89/86 - AP Nr. 94 zu § 626 BGB; Arbeitsgericht Elmshorn Urteil vom 9. August 1984 - 3 b Ca 603/84 - BB 1984, 1749; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 254; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, § 1 KSchG Rz 121; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 335; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 753).
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