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   LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20   

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https://dejure.org/2020,35733
LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20 (https://dejure.org/2020,35733)
LAG Bremen, Entscheidung vom 08.09.2020 - 1 Sa 13/20 (https://dejure.org/2020,35733)
LAG Bremen, Entscheidung vom 08. September 2020 - 1 Sa 13/20 (https://dejure.org/2020,35733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tariflicher Anspruch auf Zusatzgeld oder Freistellung von der Arbeitsleistung; Privatinsolvenz und Arbeitskraft des Schuldners

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Privatinsolvenz steht tariflichem Freistellungsanspruch nicht entgegen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20
    Es handelt sich der Sache nach nicht um eine Klageänderung i. S. von § 263 ZPO , sondern um eine dem Kläger im Rahmen der Berufung der Beklagten mögliche Erweiterung des Klageantrages i. S. von § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG v. 10.12.2002, 1 AZR 96/02).

    Da kein anderer Streitgegenstand zur Entscheidung durch das Berufungsgericht gestellt wird, ist eine Anschlussberufung nicht notwendig (BAG v. 21.02.2006, a.a.O.; BAG v. 10.12.2002, a.a.O.; vgl. auch LAG Düsseldorf v. 28.03.2017, 14 Sa 877/16).

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 77/05

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20
    Einer solchen bedarf es nämlich im Falle der Erweiterung des Klageantrages in der Hauptsache ohne Änderung des Klagegrundes nach § 264 Nr. 2 ZPO nicht (BAG v. 21.02.2006, 3 AZR 77/05; BGH v. 16.05.2001, NJW-RR 2002, 283 f.).

    Da kein anderer Streitgegenstand zur Entscheidung durch das Berufungsgericht gestellt wird, ist eine Anschlussberufung nicht notwendig (BAG v. 21.02.2006, a.a.O.; BAG v. 10.12.2002, a.a.O.; vgl. auch LAG Düsseldorf v. 28.03.2017, 14 Sa 877/16).

  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

    Auszug aus LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20
    Denn geht nach Rechtshängigkeit eines gegen den Arbeitgeber gerichteten Anspruchs der Betrieb nach § 613a Abs. 1 BGB auf einen neuen Arbeitgeber über, kann der Arbeitnehmer den Rechtsstreit gegen den alten Arbeitgeber auch dann fortsetzen, wenn der Anspruch nur durch den neuen Arbeitgeber zu erfüllen ist (BAG v. 15.12.1976, 5 AZR 600/75).

    Der obsiegende Arbeitnehmer kann sich nach §§ 727, 731 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung dieses Urteils gegen den Rechtsnachfolger des Arbeitgebers verschaffen (BAG v. 15.12.1976, a.a.O.).

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20
    Wirksam wird die Pfändung einer zukünftigen Forderung jedoch erst in dem Zeitpunkt, in dem die Forderung entsteht (BGH v. 22.01.2004, NJW 2004, S. 1444 ; BeckOK, ZPO (-Riedel), § 829 Rn. 9).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 459/07

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20
    Soweit die Beklagte auf die Rechtsprechung des BAG zur Entgeltumwandlung verweist (vgl. BAG v. 30.07.2008, 10 AZR 459/07), ist darauf hinzuweisen, dass es sich insoweit auch um einen Entgeltanspruch und damit nicht um ein Recht handelt, dass kein Vermögensrecht ist.
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20
    Für § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG hat das BAG zu Recht entschieden, dass allein die unterlassene Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht dazu führen kann, dass der Arbeitgeber sein Recht auf Ablehnung des Arbeitszeitwunsches des Arbeitnehmers verwirkt oder die Ablehnung deshalb aus anderen Gründen unwirksam ist (BAG v. 18.02.2003, 9 AZR 356/02).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Auszug aus LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20
    Die Arbeitskraft des Schuldners ist Ausdruck der eigenen Persönlichkeit, also kein Vermögensobjekt, und fällt damit nicht in die Insolvenzmasse (BAG v. 20.06.2013, a.a.O.; BAG v. 05.02.2009, 6 AZR 110/08; BGH v. 18.12.2008, IX ZB 249/07).
  • BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14

    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

    Auszug aus LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20
    Dies gilt auch, wenn in diesem Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart wird (BAG v. 12.08.2014, 10 AZB 8/14).
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

    Auszug aus LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20
    Die Arbeitskraft des Schuldners ist Ausdruck der eigenen Persönlichkeit, also kein Vermögensobjekt, und fällt damit nicht in die Insolvenzmasse (BAG v. 20.06.2013, a.a.O.; BAG v. 05.02.2009, 6 AZR 110/08; BGH v. 18.12.2008, IX ZB 249/07).
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11

    Änderungskündigung zur Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im

    Auszug aus LAG Bremen, 08.09.2020 - 1 Sa 13/20
    Denn die Arbeitskraft des Schuldners und dessen Arbeitsverhältnis als solches gehören nicht zur Insolvenzmasse (BAG v. 20.06.2013, 6 AZR 789/11).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

  • BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98

    Begriff der Erledigung

  • LAG Düsseldorf, 28.03.2017 - 14 Sa 877/16

    Elementenfeststellungsklage; Umkleidezeiten; besonders auffällige Dienstkleidung;

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 460/20

    Verbraucherinsolvenz - Disposition über die Arbeitskraft

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 8. September 2020 - 1 Sa 13/20 - aufgehoben.
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