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   LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22   

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LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22 (https://dejure.org/2023,18794)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22 (https://dejure.org/2023,18794)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 2023 - 12 TaBV 46/22 (https://dejure.org/2023,18794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 87 Abs. 2 ArbGG, § 89 Abs. 2 ArbGG; § 93 BetrVG, § 94 BetrVG, § 95 Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 1, 2, 4 BetrVG; § 164 Abs. 1, 2 SGB IX; § 520 Abs. 3 ZPO
    Personelle Einzelmaßnahme - Personalfragebögen - Beurteilungsgrundsätze

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personelle Einzelmaßnahme; Personalfragebögen; Beurteilungsgrundsätze

  • rechtsportal.de

    Personelle Einzelmaßnahme; Personalfragebögen; Beurteilungsgrundsätze

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei der Verwendung nicht mitbestimmter Personalfragebögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2024, 213
  • NZA-RR 2024, 20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
    Aufzeichnungen, die hierfür ohne jegliche Bedeutung sind, muss der Arbeitgeber nicht vorlegen (BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Nicht mitzuteilen sind dabei z.B. während der Bewerbungsgespräche gefertigte Gesprächsnotizen, die nur als Erinnerungsstütze für die Besprechung mit dem Vorgesetzten und für die Abfassung des an den Betriebsrat gerichteten Unterrichtungsschreibens erstellt werden (BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 juris Rn. 19).

    Gegenstand der Unterrichtung sind nur die wesentlichen Tatsachen und Einschätzungen des Arbeitgebers, die ihn zu der getroffenen Entscheidung bestimmt haben (BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13, juris Rn. 21).

    a)Das Arbeitsgericht hat den Antrag der Arbeitgeberin auf die entsprechende Feststellung rechtskräftig abgewiesen (vgl. auch BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13, juris Rn. 13).

    Denn nur so können sie die Erfolgsaussichten eines Zustimmungsersetzungsverfahrens abschätzen (BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13, juris Rn. 24; BAG 17.11.2010 - 7 ABR 120/09, juris Rn. 34).

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
    Dies sind vor allem Schriftstücke, die er allein oder zusammen mit dem jeweiligen Bewerber erstellt hat, um (auch) auf ihrer Grundlage seine Auswahlentscheidung zu treffen, wie etwa Personalfragebögen, standardisierte Interview- oder Prüfungsergebnisse oder schriftliche Protokolle über Bewerbungsgespräche (BAG v. 17.08.2008 - 1 ABR 20/07).

    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sowie bei Einstellungen und Versetzungen auch diejenigen des § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erfüllt haben (BAG 17.06.2008 - 1 ABR 20/07, juris Rn. 13).

    Die Unterrichtung soll dem Betriebsrat eine verantwortliche (Mit-)Entscheidung bei der personellen Maßnahme ermöglichen (BAG 17.06.2008 - 1 ABR 20/07, juris Rn. 15).

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Versetzungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Versetzung insgesamt unterbleibt (BAG 17.06.2008 - 1 ABR 20/07, juris Rn. 23 und für Einstellungen BAG 10.07.2013 - 7 ABR 91/11, juris Rn. 25; BAG 30.09.2014 -1 ABR 79/12, juris Rn. 14).

    Hinzu kommt, dass hier ohnehin nur eine betriebsinterne Versetzung in Rede steht (vgl. insoweit BAG 17.06.2008 - 1 ABR 20/07, juris Rn. 27).

  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
    (1)Nachteile im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG sind nicht nur der Verlust einer Rechtsposition oder einer rechtserheblichen Anwartschaft, sondern auch die rein tatsächliche, nicht unerhebliche Verschlechterung einer gegenwärtigen Stellung (vgl. BAG 25.01.2005 - 1 ABR 61/03, juris Rn. 49; BAG 15.9.1987 - 1 ABR 44/86, juris Rn. 29).

    Dazu zählen Erschwerungen der Arbeit (vgl. BAG 15.09.1987 - 1 ABR 44/86 - Rn. 29; DKW/Bachner, BetrVG, 18. Auflage, 2022, § 99 Rn. 210; HWGNRH/Huke Rn. 209).

    Nach der oben genannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts [Anm.: gemeint ist BAG 15.09.1987 - 1 ABR 44/86, juris] soll dies bei einer Verdoppelung des Verantwortungsbereiches der Fall sein.

    Anhaltspunkte für eine erhebliche oder überdurchschnittliche Leistungsverdichtung (vgl. auch BAG 15.09.1987 - 1 ABR 44/86, juris Rn. 31: " Verdoppelung des Verantwortungsbereichs eine überdurchschnittliche Belastung und damit eine Verschlechterung der materiellen Arbeitsbedingungen "), sind nicht ersichtlich.

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
    (3.1.)Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen und Versetzungen nur gegeben, wenn das Ziel der Norm allein dadurch erreicht werden kann, dass die personelle Maßnahme insgesamt unterbleibt (BAG 10.07.2013 - 7 ABR 91/11, juris Rn. 49).

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Versetzungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Versetzung insgesamt unterbleibt (BAG 17.06.2008 - 1 ABR 20/07, juris Rn. 23 und für Einstellungen BAG 10.07.2013 - 7 ABR 91/11, juris Rn. 25; BAG 30.09.2014 -1 ABR 79/12, juris Rn. 14).

    Dementsprechend kommt das Zustimmungsverweigerungsrecht insbesondere dann in Betracht, wenn mit der betreffenden Rechtsnorm auch die kollektiven Interessen der betroffenen Belegschaft gewahrt werden sollen (BAG 10.07.2013 - 7 ABR 91/11, juris Rn. 49).

    Es betrifft deshalb nicht die Einstellung von Arbeitnehmern an sich (BAG 10.07.2013 - 7 ABR 91/11, juris Rn. 27).

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
    a)Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und der Arbeitgeber daher der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (BAG 19.04.2012 - 7 ABR 52/10, juris Rn. 26; BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11, juris Rn. 18).

    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11, juris Rn. 45).

    Die gestaltende unternehmerische Entscheidung selbst ist dabei nicht auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern als vorgegebener betrieblicher Grund hinzunehmen (vgl. zu § 99 Abs. 2 Nr. 4: BAG 20.10.2021 - 7 ABR 34/20, juris Rn. 50; BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11, juris Rn. 47; auch zu § 99 Abs. 2 Nr. 3: LAG Rheinland-Pfalz 27.11.2018 - 8 TaBV 7/18, juris Rn. 61; Richardi/Thüsing, BetrVG, 17. Auflage, 2022, § 99 Rn. 253).

  • ArbG Düsseldorf, 04.10.2022 - 6 BV 107/22
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
    1.Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.10.2022 - 6 BV 107/22 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.10.2022 - 6 BV 107/22 -, abzuändern und den Antrag auf seine Zustimmung zur Versetzung des Herrn J. zurückzuweisen;.

    Die Arbeitgeberin hat beantragt, 2. den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.10.2022, Aktenzeichen - 6 BV 107/22 - wie folgt abzuändern:.

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
    Soweit der Betriebsrat darauf hinweist, dass die Prüfpflichten aus § 164 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB IX bezogen auf eine Einstellung Verbotsgesetze i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG sind, trifft dies zu (BAG 23.06.2010 - 7 ABR 3/09, juris Rn. 29).

    Es wird dem Arbeitsmarkt ein an sich zur Verfügung stehender Arbeitsplatz zu Lasten der Gruppe der schwerbehinderten Menschen "entzogen" (BAG 23.06.2010 - 7 ABR 3/09, juris Rn. 29).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
    Denn nur so können sie die Erfolgsaussichten eines Zustimmungsersetzungsverfahrens abschätzen (BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13, juris Rn. 24; BAG 17.11.2010 - 7 ABR 120/09, juris Rn. 34).

    So hat er den Verstoß gegen eine abgeschlossene Auswahlrichtlinie in § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG sanktioniert, nicht aber schon einen Verstoß gegen § 95 BetrVG im Vorfeld einer noch nicht abgeschlossenen Auswahlrichtlinie (vgl. auch BAG 17.11.2010 - 7 ABR 120/09, juris Rn. 36 ff.).

  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
    (2.1)Unter Personalfragebogen ist die formularmäßige Zusammenfassung von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten einer Person zu verstehen (BAG 21.09.1993 - 1 ABR 28/93, juris Rn. 26; BAG 02.12.1999 - 2 AZR 724/98, juris Rn. 21).

    Alleine der Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht begründet keinen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Verwendung des Fragebogens bzw. allgemeiner Beurteilungsgrundsätze (vgl. für den Frageboten BAG 02.12.1999 - 2 AZR 724/98, juris rn. 24 a.E.).

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22
    Mit solchen allgemeinen Grundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, dass die Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind (BAG 17.03.2015 - 1 ABR 48/13, juris Rn. 25).

    Vollzieht sich dieses auf der Grundlage von Mitarbeitergesprächen, werden diese vom Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs. 2 BetrVG erfasst (BAG 17.03.2015 - 1 ABR 48/13, juris Rn. 26).

  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 28/93

    Zustimmung des Betriebsrats zu Personalfragebogen in Tendenzbetrieb

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2018 - 1 TaBV 25/17

    Einstellung, Betriebsrat, Zustimmung, Zustimmungsverweigerung, Schriftform,

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Niedersachsen, 06.03.2007 - 11 TaBV 101/06

    Verpflichtung der Verkäufer eines großen Möbeleinzelhandels zur Dokumentation der

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 8/18

    Eingruppierung von Team-/Stationsleitungen - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 16.01

    Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Auswahl zur Teilnahme an einer

  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 33/19

    Unzulässige Beschwerde

  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 13/91

    Unterrichtung des Betriebsrats bei der Einstellung - Mitwirkungsrechte des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2018 - 8 TaBV 7/18

    Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrats zu einer geplanten Versetzung

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