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   LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22   

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LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22 (https://dejure.org/2024,6146)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2024 - 6 Sa 763/22 (https://dejure.org/2024,6146)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2024 - 6 Sa 763/22 (https://dejure.org/2024,6146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1b Abs. 1 S. 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 2a Abs. 1 BetrAVG, § 5 Abs. 1 BetrAVG, § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG, § 19 Abs. 3 BetrAVG, § 30f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrAVG
    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

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    § 1b Abs. 1 S. 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 2a Abs. 1 BetrAVG, § 5 Abs. 1 BetrAVG, § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG, § 19 Abs. 3 BetrAVG, § 30f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrAVG
    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 328/21

    Gesamtversorgung - Nachversicherung - Anrechnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22
    Mangels Übergangsvorschrift bestimmt sich der Anspruch der Klägerin jedoch nach der Neufassung des Gesetzes (vgl. BAG v. 02.12.2021 - 3 AZR 328/21 - Rn. 17; vgl. hierzu schon BAG v. 20.02.2018 - 3 AZR 252/17 - Rn. 37).

    Auszugehen ist von einem unveränderten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und der Bemessungsgrundlagen (BAG v. 02.12.2021 - 3 AZR 328/21 - Rn. 20).

    Die Berechnung einer Betriebsrente entsprechend einer beamtenrechtlichen Versorgung führt nicht zu einer Verdrängung der Berechnungsvorschriften der §§ 2 Abs. 1, 2a BetrAVG (vgl. BAG v. 02.12.2021 - 3 AZR 328/21 -).

    Demgegenüber bestimmt § 2a BetrAVG, in welchem Umfang eine nach den Versorgungsregelungen zu berechnende Anwartschaft im Falle des vorzeitigen Ausscheidens fortbesteht (BAG v. 02.12.2021 - 3 AZR 328/21 - Rn.18).

    Diese wäre dann aber ihrerseits an den zwingenden Vorgaben des Betriebsrentengesetzes zu messen (vgl. wiederum BAG v. 02.12.2021 - 3 AZR 328/21 - Rn. 18).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend: Urteil v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 -) ist davon auszugehen, dass die Auslegung von Versorgungszusagen, in der die Vollendung des 65. Lebensjahres als Regelaltersgrenze benannt wird, in der Regel zu einem "Mitwandern" der Altersgrenze führt.

    Das entspricht auch dem im Rahmen der Änderung des § 2 Abs. 1 BetrAVG zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen, wonach die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch in den Systemen der betrieblichen Altersversorgung nachvollzogen werden soll (BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 47 ff.).

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22
    (a) Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG v. 27.04.2016 - 5 AZR 311/15 - Rn. 27).

    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG v. 27.04.2016 - 5 AZR 311/15 - Rn. 27; BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43).

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22
    Nach der ab dem 1. Januar 2008 geltenden nF des § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG ist an die Stelle des 65. Lebensjahres die "Regelaltersgrenze" getreten (BAG v. 17.09.2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27. Das Gesetz erlaubt, ein geringeres Lebensalter als "feste Altersgrenze" vorzusehen (BAG v. 24.06.1986 - 3 AZR 645/84 - zu III 1 b der Gründe).

    Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG v. 17.09.2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22
    (1) Sieht eine Versorgungsregelung - wie hier - keinen versicherungsmathematischen Abschlag vor, ohne ihn andererseits auszuschließen, hat das Bundesarbeitsgericht den Arbeitgeber trotzdem für berechtigt gehalten, als Ersatz für den nicht vorgesehenen technischen versicherungsmathematischen Abschlag einen "untechnischen versicherungsmathematischen Abschlag durch eine weitere zeitratierliche Kürzung der im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bereits in einem ersten Schritt gekürzten Betriebsrente vorzunehmen (BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 716/05 -).

    Diese Kürzung erfolgt in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 32; BAG v. 19.05.2005 - 3 AZR 649/03 - zu BI 3b der Gründe).

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 438/15

    Betriebliche Altersversorgung - Öffentlicher Dienst - vorzeitiges Ausscheiden -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22
    Für die Zeit nach dem Ausscheiden ist auf der Grundlage des letzten Einkommens festzustellen, welche weiteren Entgeltpunkte die klagende Partei bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erworben hätte (BAG v. 13.10.2016 - 3 AZR 438/15 - Rn. 36; BAG v. 11.11.2014 - 3 AZR 849/11 - Rn. 44).

    Bei der Berechnung, welche Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Gehalts hätte erreicht werden können, ist die Rechtslage zugrunde zu legen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Rentenberechnung galt (BAG v. 13.10.2016 - 3 AZR 438/15 - Rn. 37).

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22
    ee) Über die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung fälligen Ansprüche war unter Berücksichtigung der erfolgten Zahlungen zu entscheiden, ohne dass es hierzu der Umstellung des Klageantrags bedurfte (vgl. BAG v. 22.10.2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 15; BAG v. 28.01.2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 40).
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 241/18

    Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22
    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu achten (BAG v. 11.12.2019 - 4 AZR 310/16 - Rn. 22; BAG v. 16.10.2019 - 5 AZR 241/18 - Rn. 15 mwN).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22
    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG v. 27.04.2016 - 5 AZR 311/15 - Rn. 27; BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43).
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22
    Auf dessen konkrete Kenntnis kommt es nicht an (BAG v. 29.01.2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 50; BAG v. 02.08.2018 - 6 AZR 28/17 - Rn. 19; BAG v. 22.03.2017 - 5 AZR 424/16 - Rn. 13).
  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 252/17

    Beitragsorientierte Leistungszusage - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1094/12

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung - Versorgungszusage einer

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 28/17

    Örtliche Theaterbetriebszulage - Einführung TVöD-VKA

  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 645/84

    Berücksichtigung von Tantiemen bei der Berechnung der Rentenhöhe - Verhälnis

  • LAG Düsseldorf, 04.11.2022 - 6 Sa 333/22

    Unbeachtlichkeit der gesetzlichen Altersgrenze bei Bemessung unverfallbarer

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12

    Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

  • BAG, 23.09.1980 - 6 ABR 8/78

    Errichtung eines Gesamtbetriebsrats im Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege

  • ArbG Oberhausen, 25.01.2023 - 3 Ca 373/22
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