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   LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23   

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LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 (https://dejure.org/2023,34523)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 (https://dejure.org/2023,34523)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 6 Sa 896/23 (https://dejure.org/2023,34523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 Abs. 2, 1 AGG, § 242 BGB
    Benachteiligung wegen des Geschlechts | Rechtsmiss-brauch bei Entschädigungsverlangen | Geschäftsmodell | Bewerbung auf Stellenausschreibungen als "Sekretärin"

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 2 ; AGG § 15 Abs. 1 ; BGB § 242
    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei Entschädigungsverlangen; Geschäftsmodell; Bewerbung auf Stellenausschreibungen als "Sekretärin"

  • rechtsportal.de

    AGG § 15 Abs. 2 ; AGG § 15 Abs. 1 ; BGB § 242
    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei Entschädigungsverlangen; Geschäftsmodell; Bewerbung auf Stellenausschreibungen als "Sekretärin"

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nochmals AGG: Angehender Wirtschaftsjurist bewirbt sich bundesweit als "Sekretärin"

  • lto.de (Pressebericht, 07.02.2024)

    Rechtsmissbräuchliche AGG-Klagen

  • jurios.de (Kurzinformation)

    AGG-Hopping: Angehender Wirtschaftsjurist will Sekretärin werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2024, 562
  • NZA-RR 2024, 180
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Stellenausschreibung; Sekretärin;

    Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
    Auf die Berufung des Unternehmens gegen das Urteil änderte das LAG Hamm (23.03.2023 - 18 Sa 888/22) das Urteil ab und wies die Klage insgesamt wegen Rechtsmissbrauchs ab.

    Dabei sei insbesondere auf die Entscheidungen des LAG Hamm vom 23.03.2023 (18 Sa 888/22) sowie vom 23.08.2023 (9 Sa 538/22) sowie des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2023 (3 Sa 898/22) hinzuweisen.

    (1) Das Entschädigungsverlangen eines erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG kann dem Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 37; LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 25).

    Steht die Darlegungspflicht der Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs, während der Prozessgegner nähere Kenntnisse der maßgeblichen Tatsachen besitzt, weil sie in seinen Wahrnehmungsbereich fallen, so bestehen für den Prozessgegner sekundäre Darlegungspflichten gem. § 138 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO (LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 33).

    Er hätte sich im Übrigen, wenn er schon neben der elektronischen Bewerbung noch ein schriftliches Bewerbungsschreiben verfasst, auch der Mühe unterzogen, jedenfalls dem schriftlichen Bewerbungsschreiben aussagekräftige Unterlagen beizufügen (vgl. hierzu auch LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 39).

    Soweit die Beklagte im Übrigen vollinhaltlich auf das Urteil des LAG Hamm (18 Sa 888/22) Bezug genommen hat, ergibt sich daraus, dass die damalige Beklagte im Verfahren vor dem LAG Schleswig-Holstein vortrug, dass der Arbeitsrichter im Verfahren der ersten Instanz (ArbG Elmshorn) darauf hingewiesen haben, dass 10 bis 12 weitere AGG-Verfahren des Klägers dort gerichtbekannt gewesen seien.

    (γ) Die Beklagte hat ferner zur Begründung des Rechtsmissbrauchs auf Seite 10 ihrer Berufungserwiderung auf das Urteil des LAG Hamm (18 Sa 888/22) Bezug genommen, welches sich die Beklagte vollständig inhaltlich zu eigen gemacht hat.

    Hierzu gilt, wie die 18. Kammer des LAG Hamm an anderer Stelle bereits zutreffend ausgeführt hat (LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 58 ff.) und die Kammer sich zu eigen macht, Folgendes:.

  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolglose/r Bewerber/in - Benachteiligung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
    (1) Das Entschädigungsverlangen eines erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG kann dem Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 37; LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 25).

    (3) Im Kontext von Entschädigungsansprüchen eines Bewerbers sind sämtliche Umstände des Falls, insbesondere sämtliche Schreiben des Bewerbers und auch sein Verhalten im Zusammenhang mit seiner Bewerbung unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Stellenausschreibung umfassend zu würdigen (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 45).

    (5) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regelungen der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 39).

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass kein Erfahrungssatz des Inhalts existiert, dass jemand, der sich wenig Mühe mit seinem Bewerbungsschreiben gibt, sich nur bewirbt, um die formale Position eines Bewerbers zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel Entschädigungsansprüche geltend zu machen (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 47).

    Es stellt aber nach der Rechtsprechung des BAG gleichwohl ein Indiz dafür dar, dass es dem Bewerber nicht darum ging, die Stelle tatsächlich zu erhalten, wenn er sich mit den in der Stellenbeschreibung genannten Kriterien inhaltlich nicht auseinandersetzt (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 50; LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22, Rn. 95).

    All diese Umstände in der Bewerbung lassen den objektiven Schluss zu, dass es dem Kläger nicht darum ging, die Beklagten davon zu überzeugen, dass es sich bei ihm um den bestgeeigneten Bewerber handelt, sondern der Beklagten schon bei Sichtung der Bewerbungsunterlagen durchgreifende Gründe für eine Ablehnung seiner Bewerbung zu geben (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 52).

  • LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Entschädigung; Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
    Das LAG Hamm wies im Nachgang die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil aufgrund der Rechtmissbräuchlichkeit seines Entschädigungsverlanges zurück (LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22).

    Dabei sei insbesondere auf die Entscheidungen des LAG Hamm vom 23.03.2023 (18 Sa 888/22) sowie vom 23.08.2023 (9 Sa 538/22) sowie des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2023 (3 Sa 898/22) hinzuweisen.

    Im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (so zuletzt BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 48; LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 29).

    Dies war erkennbar nicht Voraussetzung für die Tätigkeit bei der Beklagten (vgl. zu einem solchen Vorgehen als Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit: LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 46).

    Der präsentierte die Ablehnung seiner Bewerbung durch die Art und Weise seiner Bewerbung damit sinnbildlich aus dem "Silbertablett" (so treffend: vgl. LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 39).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
    (4) Ein Rechtsmissbrauch ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen der Person feststellen lässt, dass auf der Erwägung beruht, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise werde letztlich ein auskömmlicher "Gewinn" verbleiben, weil der Arbeitgeber - sei es unter dem Druck einer angekündigten Entschädigungsklage oder im Verlaufe eines Entschädigungsprozesses - freiwillig die Forderung erfüllt oder sich vergleichsweise auf eine Entschädigungszahlung einlässt (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 71).

    Dies folgt bereits daraus, dass der Bewerber auch in einem solchen Fall mit einer Entschädigungsklage grundsätzlich ein nicht unerhebliches Risiko eingeht, den Prozess zu verlieren und damit nicht nur keine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu erlangen, sondern auch mit den Kosten des Rechtsstreits belastet zu werden (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 60).

    So kann die unmittelbare Benachteiligung des Bewerbers nach § 8 AGG, nach § 9 AGG oder nach § 10 AGG zulässig sein und dem Arbeitgeber ist es unbenommen, Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 65, 66).

    Es müssen vielmehr Umstände vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, auch die Bewerbung des Klägers auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle und die sich an die Ablehnung anschließende Entschädigungsklage seien Teil eines systematischen und zielgerichteten Vorgehens des Klägers im Rahmen eines "Geschäftsmodells" (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 60).

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
    Im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (so zuletzt BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 48; LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 29).

    Insoweit verbleibt auch nicht die "gute Möglichkeit" im Sinne der Rechtsprechung des BAG (14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 51), dass das Verhalten des Klägers durch den möglichen Erhalt der Stelle motiviert sein könnte.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung BAG vom 14.06.2023 - 8 AZR 136/22 unter Rn. 55. Soweit dort das BAG den Antritt einer Stelle bei einem Mitbewerber als Kriterium gegen einen Rechtsmissbrauch angesehen hat, trat der dortige Kläger diese Stelle gerade im Nachgang zeitnah zu seiner Bewerbung bei der dortigen Beklagten an.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - 3 Sa 898/22

    Keine Entschädigung nach rechtsmissbräuchlicher Bewerbung eines Mannes auf eine

    Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
    Die gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin eingelegte Berufung des Klägers wies das LAG Berlin-Brandenburg (20.01.2023 - 3 Sa 898/22) zwischenzeitlich zurück.

    Dabei sei insbesondere auf die Entscheidungen des LAG Hamm vom 23.03.2023 (18 Sa 888/22) sowie vom 23.08.2023 (9 Sa 538/22) sowie des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2023 (3 Sa 898/22) hinzuweisen.

    Daher ist es für den vorliegenden Rechtsstreit auch ohne Bedeutung, ob sich der Kläger in anderen Fällen um Stellen beworben hat, weil er bezogen auf diese Stellen Interesse hatte, tatsächlich einen entsprechenden Arbeitsvertrag abzuschließen (LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - 3 Sa 898/22, Rn. 48).

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
    Dabei sind bei der Gesamtschau nur diejenigen Umstände in zeitlicher Hinsicht zu berücksichtigen, die vor der Absage durch die Beklagte lagen (vgl. BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13, Rn. 142).

    (aaa) Auf einen Rechtsmissbrauch kann grundsätzlich nicht bereits geschlossen werden, wenn eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13 (A), Rn. 24, BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11, Rn. 63; BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10, Rn. 56).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22

    Stellenausschreibung, Bewerbung, Internet, Ebay-Kleinanzeigen, Bewerberbegriff,

    Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
    Auf die Berufung des Klägers änderte das LAG Schleswig-Holstein (21.06.2022 - 2 Sa 21/22) das Urteil ab und sprach dem Kläger eine Entschädigung von 7.800,00 EUR zu.

    Hinzu kommen die gleichgelagerten Verfahren vor dem ArbG Berlin (42 Ca 10434/21) und dem LAG Schleswig-Holstein (2 Sa 21/22, zuvor ArbG Elmshorn) sowie - neben dem hiesigen Verfahren - zwei weitere Verfahren vor dem ArbG Gelsenkirchen und ArbG Hagen (2 Ca. 1421/21).

  • ArbG Hagen, 06.04.2022 - 2 Ca 1421/21
    Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
    Nach Säumnis des Klägers im Gütetermin, klageabweisendem Versäumnisurteil und dem daraufhin fristgemäß eingegangenen Einspruch des Klägers hielt das Arbeitsgericht Hagen mit Urteil vom 06.04.2022 (ArbG Hagen, 2 Ca 1421/21) das Versäumnisurteil aufrecht.

    Ein solches Bewerbungsschreiben des Klägers der ersten Generation lag auch dem Urteil des Arbeitsgerichts Hagen (06.04.2022 - 2 Ca 1421/21) zugrunde, welches im Ergebnis ebenfalls einen Rechtsmissbrauch bejahte.

  • ArbG Dortmund, 07.07.2023 - 10 Ca 640/23
    Auszug aus LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 07.07.2023 - 10 Ca 640/23 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 07.07.2023 - 10 Ca 640/23 - abzuändern sowie unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Dortmund vom 28.03.2023 - 10 Ca 640/23 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn eine Entschädigung nach billigem Ermessen des Gerichts, mindestens jedoch 6.000,00 EUR, zu zahlen.

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16

    Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • ArbG Berlin, 23.06.2022 - 42 Ca 716/22

    Stellenanzeige - Benachteiligung wegen des Geschlechts - Rechtsmissbrauch

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