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   LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24   

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LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24 (https://dejure.org/2024,3838)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2024 - 13 Ta 54/24 (https://dejure.org/2024,3838)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2024 - 13 Ta 54/24 (https://dejure.org/2024,3838)
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  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Denn ist das Prozesskostenhilfegesuch rechtzeitig, formgerecht und mit den erforderlichen Belegen eingegangen, aber vom Gericht vor Instanzbeendigung nicht oder nicht richtig beschieden worden, so ist für die Beurteilung der Erfolgsaussichten auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 14 Ta 138/13 - Rn. 21, juris, mit einer ausführlichen Darstellung des Meinungsstandes).

    Ein Prozesskostenhilfebegehren ist zur Entscheidung reif, wenn die Partei es begründet, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig vorgelegt und der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO zum Prozesskostenhilfegesuch zu äußern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012, XII ZB 391/10, NJW 2012, 1964; vom 18. November 2009, XII ZB 152/09, MDR 2010, 402; LAG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 14 Ta 138/13 - Rn. 15, aaO mwN).

    Ohne vorherige Anhörung kann in der Regel keine Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag ergehen (vgl. Zöller/Schultzky, aaO § 118 Rn. 9; LAG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 14 Ta 138/13 -, Rn. 15, juris).

    In der Regel tritt Entscheidungsreife ein, wenn bei einem ohne Auflage und Fristsetzung formlos übersandten Antrag eine Frist von zwei Wochen (zzgl. Postlaufzeit für die Übersendung vom Gericht an den Gegner) vergangen ist (vgl. LAG Hamm - 14 Ta 138/13 -, Rn. 19, juris; KG, 29. April 2009, 3 WF 57/09, FamRZ 2009, 1505).

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (BAG, Urteil vom 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 -, Rn. 12, BAGE 175, 358-366).

    Den Beweiswert kann der Arbeitgeber nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der ärztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt (BAG - 5 AZR 149/21 -, aaO, Rn. 13).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 26; 4. Mai 2015 - 1 BvR 2096/13 - juris, Rn. 12; 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - juris, Rn. 12 f.; 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris, Rn. 4).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Rechtsmissbräuchlich kann ein erneuter Antrag zB dann sein, wenn er mit einer von vornherein untauglichen Begründung versehen ist, beispielsweise lediglich auf die bisherige Begründung verweist, oder wenn neue Tatsachen ersichtlich nur vorgeschützt sind und eine Änderung der bisherigen Beurteilung deshalb als von vornherein ausgeschlossen erscheint (BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - MDR 2009, 401).
  • BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 26; 4. Mai 2015 - 1 BvR 2096/13 - juris, Rn. 12; 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - juris, Rn. 12 f.; 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris, Rn. 4).
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Ein Prozesskostenhilfebegehren ist zur Entscheidung reif, wenn die Partei es begründet, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig vorgelegt und der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO zum Prozesskostenhilfegesuch zu äußern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012, XII ZB 391/10, NJW 2012, 1964; vom 18. November 2009, XII ZB 152/09, MDR 2010, 402; LAG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 14 Ta 138/13 - Rn. 15, aaO mwN).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Ein Prozesskostenhilfebegehren ist zur Entscheidung reif, wenn die Partei es begründet, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig vorgelegt und der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO zum Prozesskostenhilfegesuch zu äußern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012, XII ZB 391/10, NJW 2012, 1964; vom 18. November 2009, XII ZB 152/09, MDR 2010, 402; LAG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 14 Ta 138/13 - Rn. 15, aaO mwN).
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 26; 4. Mai 2015 - 1 BvR 2096/13 - juris, Rn. 12; 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - juris, Rn. 12 f.; 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris, Rn. 4).
  • ArbG Bochum, 22.01.2024 - 4 Ca 1319/23
    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 23. Januar 2024 (4 Ca 1319/23) teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 26; 4. Mai 2015 - 1 BvR 2096/13 - juris, Rn. 12; 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - juris, Rn. 12 f.; 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris, Rn. 4).
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 WF 134/03

    Voraussetzungen für die Wiederholung eines abgelehnten Prozesskostenhilfeantrags

  • KG, 29.04.2009 - 3 WF 57/09

    Entscheidungsreife eines Prozesskostenhilfeantrags; Vorlage eines die Vaterschaft

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