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   LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08   

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LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08 (https://dejure.org/2009,3785)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.03.2009 - 14 Sa 728/08 (https://dejure.org/2009,3785)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. März 2009 - 14 Sa 728/08 (https://dejure.org/2009,3785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularklausel zur Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; fehlende Arbeitnehmereigenschaft eines Vertreters in berufsbegleitender Fortbildung zum Versicherungsfachmann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltskontrolle bei einer Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Zurückzahlung eines nicht ins Verdienen gebrachten Provisionsvorschusses; Zurückzahlung eines Vorschusses dem Vorschussgeber i.F.d. Nichtentstehens der bevorschussten Forderung; ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vorschussrückzahlungsklausel ist nicht AGB-widrig

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DEVK 7 -, Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Rückzahlungsvereinbarung, Scheinselbständigkeit, Abgrenzung VV / AN, Weisungen, Seminare, BWV-Prüfung, Berichtspflicht, Zuordnung zu einer Agentur, Jour-fixe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
    Zwar besteht zu angestellten Außendienstmitarbeitern in diesem Punkt kein oder nur ein unwesentlicher Unterschied, trotzdem ist zu berücksichtigen, dass vertragsrechtlich kein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit besteht (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, AP HGB § 84 Nr. 12; 15. Dezember 1999, 5 AZR 3/99, AP HGB § 92 Nr. 5).

    (a) Bei Versicherungs- und Bausparkassenvertretern kann die Vorgabe eines innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu erledigenden Mindestsolls z. B. bezüglich der zur erreichenden Mindestproduktion an Versicherungsabschlüssen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO) oder täglicher Abschlüsse und Kundenkontakte (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO) zu einer zeitlichen Weisungsgebundenheit führen.

    Abgesehen davon, dass es an einem konkreten Vortrag des Beklagten zum zeitlichen Umfang für die 15 bis 20 Kundenbesuche wöchentlich fehlt, ist ein gewisses Mindestsoll mit dem Status als Selbständiger nicht von vornherein unvereinbar, da sich der Handelsvertreter nach § 86 Abs. 1 HGB um den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei die Interessen des Unternehmens wahrzunehmen hat (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

    Auch der Eingriff in freie Bestimmung der Lage der Arbeitszeit durch die Anordnung, an einem bestimmten Wochentag vormittags an einer Besprechung teilzunehmen, ist nicht so gravierend, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

    Der Grad zulässiger Kontrolle wird nur überschritten, wenn der Vertreter verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Intervallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung der Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

    Es hat insoweit offen gelassen ob die Pflicht zur Teilnahme an einem auf hundert Tage angelegten Ausbildungsprogramm ausreichend dafür ist, ein auf unbefristete Zeit eingegangenes Versicherungsvertreterverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (vgl. BAG 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98

    Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
    Zwar wurden in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Vertretern einzuhaltende Bürozeiten im Umfang von 75 Minuten bis zu 4 Stunden wöchentlich als vereinbar mit einer selbständigen Tätigkeit angesehen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 566/98, aaO.; 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, AP HGB § 92 Nr. 6).

    (a) Bei Versicherungs- und Bausparkassenvertretern kann die Vorgabe eines innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu erledigenden Mindestsolls z. B. bezüglich der zur erreichenden Mindestproduktion an Versicherungsabschlüssen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO) oder täglicher Abschlüsse und Kundenkontakte (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO) zu einer zeitlichen Weisungsgebundenheit führen.

    Abgesehen von der fehlenden Darlegung des Beklagten zum konkreten zeitlichen Umfang dieser Besprechungen ist eine wöchentliche Inanspruchnahme durch Gesprächsrunden von 75 Minuten mit dem Status als selbständiger Handelsvertreter vereinbar (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
    Zwar besteht zu angestellten Außendienstmitarbeitern in diesem Punkt kein oder nur ein unwesentlicher Unterschied, trotzdem ist zu berücksichtigen, dass vertragsrechtlich kein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit besteht (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, AP HGB § 84 Nr. 12; 15. Dezember 1999, 5 AZR 3/99, AP HGB § 92 Nr. 5).

    Die freie Gestaltung der Tätigkeit wird durch die Festlegung des geographischen Bereichs, in dem sie stattfinden soll, nicht berührt (vgl. im Einzelnen BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 3/99, aaO).

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02

    Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (vgl. BAG, 20. August 2003, 5 AZR 610/02, NZA 2004, S. 39 ; 25. Mai 2005, 5 AZR 347/04, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 117; 14. März 2007, 5 AZR 499/06, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13).

    Die heranzuziehenden Anknüpfungspunkte müssen sich jedoch diesen gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 566/98, AP HGB § 84 Nr. 9; 20. August 2003, 5 AZR 610/02, aaO).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
    Die heranzuziehenden Anknüpfungspunkte müssen sich jedoch diesen gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 566/98, AP HGB § 84 Nr. 9; 20. August 2003, 5 AZR 610/02, aaO).

    Zwar wurden in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Vertretern einzuhaltende Bürozeiten im Umfang von 75 Minuten bis zu 4 Stunden wöchentlich als vereinbar mit einer selbständigen Tätigkeit angesehen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 566/98, aaO.; 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, AP HGB § 92 Nr. 6).

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es anerkannt, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. BAG, 10. März 1960, 5 AZR 426/58, AP BGB § 138 Nr. 2; 31. März 1960, 5 AZR 441/57, AP BGB § 394 Nr. 5; 11. Juli 1961, 3 AZR 216/60, AP BGB § 614 Gehaltsvorschuss Nr. 2; 16. Februar 1962, 5 AZR 211/61, AP HGB § 87a Nr. 1; 28. Juni 1965, 3 AZR 86/65, AP BGB § 614 Gehaltsvorschuss Nr. 3; 20. Juni 1989, 3 AZR 504/87, AP HGB § 87 Nr. 8; 15. März 2000, 10 AZR 101/99, NZA 2000, S. 1004 ; 25. September 2002, 10 AZR 7/02, NZA 2003, S. 617 ; 13. Dezember 2000, 5 AZR 334/99, AP BGB § 394 Nr. 31).

    Sollte die Forderung nicht oder nicht zeitgerecht entstehen, ist der Vorschussnehmer verpflichtet, den erhaltenen Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzugewähren (vgl. BAG, 15. März 2000, 10 AZR 101/99, aaO).

  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es anerkannt, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. BAG, 10. März 1960, 5 AZR 426/58, AP BGB § 138 Nr. 2; 31. März 1960, 5 AZR 441/57, AP BGB § 394 Nr. 5; 11. Juli 1961, 3 AZR 216/60, AP BGB § 614 Gehaltsvorschuss Nr. 2; 16. Februar 1962, 5 AZR 211/61, AP HGB § 87a Nr. 1; 28. Juni 1965, 3 AZR 86/65, AP BGB § 614 Gehaltsvorschuss Nr. 3; 20. Juni 1989, 3 AZR 504/87, AP HGB § 87 Nr. 8; 15. März 2000, 10 AZR 101/99, NZA 2000, S. 1004 ; 25. September 2002, 10 AZR 7/02, NZA 2003, S. 617 ; 13. Dezember 2000, 5 AZR 334/99, AP BGB § 394 Nr. 31).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob in einem Arbeitsverhältnis die Vereinbarung einer reinen Erfolgsvergütung zulässig ist (so BAG, 20. Juni 1989, 3 AZR 504/87, aaO; LAG Berlin, 3. November 1986, 9 Sa 65/86, AP HGB § 65 Nr. 14) oder nicht (so LAG Hamm, 16. Oktober 1989, 19 (13) Sa 1510/88, LAGE BGB § 138 Nr. 4).

  • ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06

    Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters, Rückzahlungspflicht,

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 10. Dezember 2007 (2 Ca 1671/06) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.231,71 Euro erst ab 1. März 2007 sowie aus 2.424,53 Euro erst ab 9. August 2007 zu zahlen hat.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Rheine vom 10. Dezember 2007, 2 Ca 1671/06,.

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
    Insoweit kommt es auf die konkrete Darlegung der Beschränkung in der Freiheit der Gestaltung der Tätigkeit oder eine etwaige Verpflichtung zur Ablegung der Prüfung an (vgl. BAG, 20. September 2000, 5 AZR 271/99, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 8).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
    Insoweit kommt es auf die konkrete Darlegung der Beschränkung in der Freiheit der Gestaltung der Tätigkeit oder eine etwaige Verpflichtung zur Ablegung der Prüfung an (vgl. BAG, 20. September 2000, 5 AZR 271/99, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 8).
  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

  • BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 441/57

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Zuvielzahlungen - Sozialschutz nach §

  • BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58

    Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis

  • BAG, 11.07.1961 - 3 AZR 216/60

    Tarifvertrag - Vorschußweise Zahlung - Gewährung als Vorschuß - Tarifklausel

  • BGH, 24.09.1998 - III ZR 219/97

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechnung des Entgelts für Krankenhausleistung

  • LAG Berlin, 03.11.1986 - 9 Sa 65/86

    Beschränkung des Entgelts auf Provisionen bei einem Handlungsgehilfen

  • BAG, 28.06.1965 - 3 AZR 86/65

    Handelsvertreter - Provisionsrückzahlung

  • BAG, 16.02.1962 - 5 AZR 211/61

    Vorschußrecht - Handlungsgehilfe - Provisionsbasis

  • LAG Hamm, 16.10.1989 - 19 (13) Sa 1510/88

    Marktrisiko; Überwälzung des Marktrisikos; Grundvergütung

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2009 - 14 Sa 728/08 - wird zurückgewiesen.
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