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   LAG Hessen, 08.08.2005 - 16/15 Sa 516/01   

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https://dejure.org/2005,9901
LAG Hessen, 08.08.2005 - 16/15 Sa 516/01 (https://dejure.org/2005,9901)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.08.2005 - 16/15 Sa 516/01 (https://dejure.org/2005,9901)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. August 2005 - 16/15 Sa 516/01 (https://dejure.org/2005,9901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 102 Abs 1 BGBEG, § 343 InsO, § 1 Abs 3 S 2 AEntG, § 8 Nr 15 BauRTV
    Urlaubskassenverfahren - Arbeitgeber mit Sitz in Polen - Insolvenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Polen über das Vermögen eines polnischen Unternehmens ; Umfassung des im Inland befindlichen Vermögens bei Durchführung eines ausländischen Insolvenzverfahrens ; Passivlegitimation des ausländischen insolventen Unternehmens; ...

  • Wolters Kluwer

    (Urlaubskassenverfahren - Arbeitgeber mit Sitz in Polen - Insolvenz)

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; EGInsO a. F. § 102; ; VO d. Präsidenten der Republik Polen v. 24.10.1934 Art. 20; ; VO d. Präsidenten der Republik Polen v. 24.10.1934 Art. 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passivlegitimation im Prozess um Urlaubskassenbeiträge des polnischen Unternehmers mit deutscher Niederlassung bei Insolvenzeröffnung in Polen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95

    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2005 - 15 Sa 516/01
    Richtig ist allerdings, dass Voraussetzung für die Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens nach Art. 102 Abs. 1 EGBGB ist, dass dessen Wirkung in Deutschland nach dem Recht des Eröffnungsstaates auch tatsächlich beansprucht wird ( vgl. BGHZ 134, 79 ).
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 752/05

    Ansprüche auf Urlaubskassenbeiträge bei Entsendung nach Eröffnung des

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. August 2005 - 16/15 Sa 516/01 - wird zurückgewiesen.
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