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   LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17   

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https://dejure.org/2017,63711
LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17 (https://dejure.org/2017,63711)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17 (https://dejure.org/2017,63711)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 4 TaBV 20/17 (https://dejure.org/2017,63711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 106
    Wirtschaftsausschuss; Gemeinschaftsbetrieb

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 106
    Zulässigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses in einem Gemeinschaftsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14

    Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
    Damit greift das Verfahren nicht unmittelbar in betriebsverfassungsrechtliche Positionen der KES ein ( vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 10/14 - BAGE 154/322, zu B I 1 ).

    Dies gilt auch für einen Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Konzerngesellschaften, und zwar auch dann, wenn wie hier eines der beteiligten Unternehmen im Eigentum des anderen steht ( BAG 22. März 2016 a. a. O., zu B I b bb ).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein einheitlich geführter Betrieb mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmer von mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen betrieben wird, die für sich jeweils die Mindestzahl von mehr als 100 beschäftigten Arbeitnehmern im Sinne von § 106 Abs. 1 S. 1 BetrVG nicht erreichen ( BAG 01. August 1990 - 7 ABR 91/88 - BAGE 65/304, zu B II 2 b; 22. März 2016 a. a. O., zu B I 1 b aa ).

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
    Beteiligter im Sinne von § 83 Abs. 3 ArbGG ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist ( BAG 09. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - AP ArbGG 1972 § 83 Nr. 45, zu B I 1 ).
  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05

    Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
    Dann ist auch der Wirtschaftsausschuss unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen und am Verfahren zu beteiligen ( BAG 05. November 1985 - 1 ABR 56/83 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 4, zu B I 3 b; Richardi-Annuß BetrVG 13. Aufl. § 107 Rn. 49; vgl. auch BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 79 ).
  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88

    Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein einheitlich geführter Betrieb mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmer von mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen betrieben wird, die für sich jeweils die Mindestzahl von mehr als 100 beschäftigten Arbeitnehmern im Sinne von § 106 Abs. 1 S. 1 BetrVG nicht erreichen ( BAG 01. August 1990 - 7 ABR 91/88 - BAGE 65/304, zu B II 2 b; 22. März 2016 a. a. O., zu B I 1 b aa ).
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2017 - 4 TaBV 20/17
    Dann ist auch der Wirtschaftsausschuss unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen und am Verfahren zu beteiligen ( BAG 05. November 1985 - 1 ABR 56/83 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 4, zu B I 3 b; Richardi-Annuß BetrVG 13. Aufl. § 107 Rn. 49; vgl. auch BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 79 ).
  • BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18

    Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss

    Die Rechtsbeschwerde des Wirtschaftsausschusses gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2017 - 4 TaBV 20/17 - wird als unzulässig verworfen.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2017 - 4 TaBV 20/17 - aufgehoben.

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