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   LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22   

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https://dejure.org/2023,44777
LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22 (https://dejure.org/2023,44777)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22 (https://dejure.org/2023,44777)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - 18 Sa 1743/22 (https://dejure.org/2023,44777)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimm-baren Kriterien leistet (BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 17; BAG Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17 - Rz. 25; BAG Urteil vom 13. Dezember 2016 - 9 AZR 606/15 - Rz. 27).

    Die jeweilig unterschiedlichen Anforderungen rechtfertigen deshalb eine stark einzelfallbezogene Betrachtung, soweit diese - wie hier - aus unternehmenseinheitlich geltenden Zielen abgeleitet wird (vgl. BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 20; BAG Beschluss vom 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 - Rz. 15; BAG Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - Rz. 16).

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
    Gegenüber Klagen nach § 257 ZPO ist ein Feststellungsantrag nicht subsidiär; die klagende Partei kann vielmehr zwischen einer Feststellungsklage und einer Klage auf zukünftige Leistung wählen (vgl. BAG Urteil vom 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rz. 23; BAG Urteil vom 12. Dezember 2010 - 9 AZR 554/09 - Rz. 30).
  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
    Gegenüber Klagen nach § 257 ZPO ist ein Feststellungsantrag nicht subsidiär; die klagende Partei kann vielmehr zwischen einer Feststellungsklage und einer Klage auf zukünftige Leistung wählen (vgl. BAG Urteil vom 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rz. 23; BAG Urteil vom 12. Dezember 2010 - 9 AZR 554/09 - Rz. 30).
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
    Die jeweilig unterschiedlichen Anforderungen rechtfertigen deshalb eine stark einzelfallbezogene Betrachtung, soweit diese - wie hier - aus unternehmenseinheitlich geltenden Zielen abgeleitet wird (vgl. BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 20; BAG Beschluss vom 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 - Rz. 15; BAG Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - Rz. 16).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
    Es lässt sich nicht argumentieren, nur einzelne Arbeitnehmer würden individuell begünstigt, ohne das abstrakte Differenzierungskriterien erfüllt sein mussten (vgl. BAG Urteil vom 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - Rz. 15-17).
  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
    Die jeweilig unterschiedlichen Anforderungen rechtfertigen deshalb eine stark einzelfallbezogene Betrachtung, soweit diese - wie hier - aus unternehmenseinheitlich geltenden Zielen abgeleitet wird (vgl. BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 20; BAG Beschluss vom 26. September 2017 - 1 ABR 27/16 - Rz. 15; BAG Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - Rz. 16).
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimm-baren Kriterien leistet (BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 17; BAG Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17 - Rz. 25; BAG Urteil vom 13. Dezember 2016 - 9 AZR 606/15 - Rz. 27).
  • BAG, 19.09.2017 - 9 AZR 36/17

    Kein Anspruch auf ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Vollendung des 55.

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimm-baren Kriterien leistet (BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 17; BAG Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17 - Rz. 25; BAG Urteil vom 13. Dezember 2016 - 9 AZR 606/15 - Rz. 27).
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