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   LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13   

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https://dejure.org/2015,45072
LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13 (https://dejure.org/2015,45072)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.04.2015 - 4 Sa 482/13 (https://dejure.org/2015,45072)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. April 2015 - 4 Sa 482/13 (https://dejure.org/2015,45072)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
    Sie verweist dazu auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum sogenannten Mobbing vom 16.05.2007 (8 AZR 709/06).

    Das Bundesarbeitsgericht hebt dabei entscheidend darauf ab, dass es sich um einen "fortlaufenden Prozess von Handlungen" handele (16.05.2007 - 8 AZR 709/06).

    Die Ausschlussfrist gilt auch für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06).

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Auszug aus LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
    Soweit die Klägerin im Laufe des Verfahrens mehrfach, im Wesentlichen gleichlautend und in der Berufungsbegründung im Wesentlichen auf Blatt521 - 603 d. A. die unionsrechtliche Wirksamkeit der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG in Frage stellt, so hat das Arbeitsgericht bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21.06.2012 (8 AZR 188/11 - bestätigt in der Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 8 AZR 86/12) ausführlich die unionsrechtliche Wirksamkeit dieser Frist begründet hat.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 21.06.2012(8 AZR 188/11) zugleich entschieden, dass die Ausschlussfrist sowohl für Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG wie für Schadensersatzansprüche nach § 15 Abs. 1 AGG und für alle Schadensersatzansprüche gilt, die auf denselben Lebenssachverhalt einer Benachteiligung wie der Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG gestützt werden.

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
    Soweit die Klägerin sich demgegenüber auf die Entscheidung des BAG vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12 - beruft und meint, da es sich um vorsätzliche Handlungen handle, folge aus dieser Entscheidung, dass tarifliche Ausschlussfristen nicht zur Anwendung kämen, so trifft dieses so nicht zu.

    Da die Haftung für fremdes vorsätzliches Handeln nach § 278 S. 2 BGB i.V.m.§ 276 Abs. 3 BGB ausgeschlossen werden darf, können auch Ansprüche aufgrund vorsätzlichen Handelns von Personen im Sinne von § 278 S. 1 BGB einer individualrechtlich vereinbarten umfassenden Ausschlussklausel unterfallen (BAG 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12 - Rdn. 41).

  • ArbG Bonn, 15.05.2013 - 5 Ca 317/13

    Materiell-rechtliche Ausschlussfrist für ein Entschädigungsbegehren des

    Auszug aus LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.05.2013 - 5 Ca 317/13 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.05.2013, Az.: 5 Ca 317/13, wie folgt zu erkennen:.

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. hierzu z. B. BAG 19.10.2010 - 6 AZR 118/10).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der späteren Entscheidung vom 24.09.2009 (8 AZR 705/08) dazu klargestellt, dass ein solcher "Dauertatbestand" angegeben sei, "wenn fortlaufend neue Tatsachen eintreten, die für eine Benachteiligung von Bedeutung sind" (a.a.O. Rdn. 59).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich dabei an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2010 (C-246/09 - Bulicke) orientiert.
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
    Das hat das Bundesarbeitsgericht getan und überzeugend die Wirksamkeit der Ausschlussfrist begründet, wobei es auch auf seine Urteile vom 15. März 2012 (8 AZR 37/11 und 8 AZR 160/11) Bezug genommen hat.
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
    Das hat das Bundesarbeitsgericht getan und überzeugend die Wirksamkeit der Ausschlussfrist begründet, wobei es auch auf seine Urteile vom 15. März 2012 (8 AZR 37/11 und 8 AZR 160/11) Bezug genommen hat.
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 877/13).
  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. April 2015 - 4 Sa 482/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Anträge der Klägerin zu 1.
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