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   LAG Köln, 19.01.2022 - 9 Ta 198/21   

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LAG Köln, 19.01.2022 - 9 Ta 198/21 (https://dejure.org/2022,836)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.01.2022 - 9 Ta 198/21 (https://dejure.org/2022,836)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - 9 Ta 198/21 (https://dejure.org/2022,836)
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  • LAG Köln, 21.11.2017 - 1 Ta 227/17

    Mutwilligkeit; Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2022 - 9 Ta 198/21
    Mutwilligkeit liegt deshalb regelmäßig vor, wenn eine Partei keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum sie ihre Anträge mit mehreren, die Kosten der Rechtsverfolgung erhöhenden Klagen geltend macht, obwohl sie das gleiche Klageziel kostengünstiger im Wege der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage erreichen könnte (BAG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 -, juris, Rn. 9; LAG Köln, Beschluss vom 21. November 2017 - 1 Ta 227/17 -, Rn. 4, juris; Liebscher in: Schwab/Weth, ArbGG, 6. Aufl. 2022, § 11a ArbGG, Rn. 98).

    Daraus folgt, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Mutwilligkeit nicht teilweise, sondern überhaupt nicht möglich ist (LAG Köln, Beschluss vom 21. November 2017 - 1 Ta 227/17 -, Rn. 7-8, juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 3 Ta 576/13 -, Rn. 12, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2009 - 1 Ta 19/09 -, Rn. 6, juris).

  • BGH, 08.11.2017 - VII ZR 82/17

    Bauvertrag: Prozessverbindung von Teilklagen aus einer Schlussrechnung

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2022 - 9 Ta 198/21
    Bei der Entscheidung über eine Verbindung hat ein Gericht zu prüfen, ob sie aus Rechtsgründen geboten oder unter prozessökonomischen Gesichtspunkten veranlasst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 08. November 2017 - VII ZR 82/17 -, Rn. 6, juris).
  • BAG, 17.02.2011 - 6 AZB 3/11

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2022 - 9 Ta 198/21
    Mutwilligkeit liegt deshalb regelmäßig vor, wenn eine Partei keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum sie ihre Anträge mit mehreren, die Kosten der Rechtsverfolgung erhöhenden Klagen geltend macht, obwohl sie das gleiche Klageziel kostengünstiger im Wege der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage erreichen könnte (BAG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 6 AZB 3/11 -, juris, Rn. 9; LAG Köln, Beschluss vom 21. November 2017 - 1 Ta 227/17 -, Rn. 4, juris; Liebscher in: Schwab/Weth, ArbGG, 6. Aufl. 2022, § 11a ArbGG, Rn. 98).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2013 - 3 Ta 576/13

    Zurückweisung seines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2022 - 9 Ta 198/21
    Daraus folgt, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Mutwilligkeit nicht teilweise, sondern überhaupt nicht möglich ist (LAG Köln, Beschluss vom 21. November 2017 - 1 Ta 227/17 -, Rn. 7-8, juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 3 Ta 576/13 -, Rn. 12, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2009 - 1 Ta 19/09 -, Rn. 6, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2009 - 1 Ta 19/09

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Rechtsverfolgung weiterer Ansprüche durch

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2022 - 9 Ta 198/21
    Daraus folgt, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Mutwilligkeit nicht teilweise, sondern überhaupt nicht möglich ist (LAG Köln, Beschluss vom 21. November 2017 - 1 Ta 227/17 -, Rn. 7-8, juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 3 Ta 576/13 -, Rn. 12, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2009 - 1 Ta 19/09 -, Rn. 6, juris).
  • ArbG Aachen, 27.10.2021 - 1 Ca 2071/21

    Mutwilligkeit einer weiteren Klage

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2022 - 9 Ta 198/21
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 27.10.2021 - 1 Ca 2071/21 - wird gebührenpflichtig zurückgewiesen.
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