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   LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21   

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LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21 (https://dejure.org/2022,6221)
LAG München, Entscheidung vom 07.03.2022 - 4 Sa 512/21 (https://dejure.org/2022,6221)
LAG München, Entscheidung vom 07. März 2022 - 4 Sa 512/21 (https://dejure.org/2022,6221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unionsrechtskonformität der Klagefrist auf Entschädigung wegen Diskriminierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt die Vereinbarkeit der Ausschlussfristen der §§ 15 Abs. 4 AGG, 61b Abs. 1 ArbGG mit den Vorgaben des Unionsrechts bejaht (BAG v. 18.05.2017, 8 AZR 74/16 Rn. 30 ff. - zitiert nach juris; BAG v. 24.09.2009, 8 AZR 705/08 Rn. 37 ff.- zitiert nach juris).

    Dies gilt insbesondere, weil das Verfahren des Entschädigungsanspruchs angesichts der Darlegungserleichterungen durch § 22 AGG keiner erheblichen Vorbereitungen und Prüfungen bedarf (so auch BAG v. 18.05.2017, 8 AZR 74/16 Rn. 59 f. - zitiert nach juris).

    Einen entsprechenden Schutz, wie ihn das AGG mit dem Entschädigungsanspruch bietet, war vor der Einführung dieses Gesetzes nicht vorhanden (BAG v. 18.05.2017, 8 AZR 74/16 Rn. 63 ff.- zitiert nach juris).

    Aus demselben Gesichtspunkt ist schließlich der Grundsatz der Äquivalenz erfüllt: es besteht keine günstigere innerstaatliche Regelung (ausführlich dazu BAG v. 18.05.2017 - 8 AZR 74/16 Rn. 39 ff.- zitiert nach juris).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 08.07.2010 (C-246/09 - Bulicke) die - kürzere - Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG unter dem Gesichtspunkt des Effektivitätsgrundsatzes nicht für bedenklich gehalten.

    Nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie ist es deshalb Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von Verfahren, die den vollen Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, und eben auch Ausschlussfristen zu bestimmen (vgl. die o.g. Entscheidung EuGH v. 08.07.2010, C-246/09 - Bulicke Rn. 24 f. - zitiert nach juris).

    Die Bewertung der Effektivität des Rechtsschutzes im Hinblick auf die Fristen hat der EuGH ausdrücklich den nationalen Gerichten überlassen (EuGH v. 08.07.2010, C-246/09 - Bulicke Rn. 42 - zitiert nach juris).

  • ArbG München, 25.06.2021 - 6 Ca 14377/20

    Verfristung einer Klage auf Entschädigung wegen Diskriminierung nach § 61b ArbGG

    Auszug aus LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25.06.2021, Az: 6 Ca 14377/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Endurteil vom 25.06.2021, auf das hinsichtlich der Tatbestandsdarstellung und Entscheidungsgründe ergänzend Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht München unter dem Aktenzeichen 6 Ca 14377/20 die Klage abgewiesen.

    Das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25.06.2021, AZ: 6 Ca 14377/20 wird aufgehoben.

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
    Eine solche aber sei nötig, weil Entscheidungen dieses Gerichts - konkret die Entscheidung im Fall REWE (C-347/04) und Foto Forst (C-314/85) nicht angewendet worden seien, nach denen eine Ausschlussfrist nicht dazu führen dürfe, dass Ansprüche verunmöglicht würden.

    Die Relevanz der vom Kläger außerdem zitierten Entscheidungen des EuGH vom 29.03.2007 (C-347/04- REWE) und vom 22.10.1987 (C-314/85 - FotoFrost) erschließt sich nicht.

  • EuGH, 01.12.1998 - C-326/96

    Levez

    Auszug aus LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
    Die vom Kläger erstinstanzlich angeführte Entscheidung des EuGH vom 01.12.1998 (C 326/96) macht keine andere Qualifikation notwendig.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der vom Kläger genannten Entscheidung vom 19.09.2012 (5 AZR 627/11) festgestellt, dass tarifvertragliche Ausschlussfristen verfassungskonform dahingehend auszulegen seien, dass mit Erhebung einer Bestandsschutzklage (Kündigungsschutz- oder Befristungskontrollklage) die davon abhängigen Ansprüche wegen Annahmeverzugs im Sinne der tariflichen Ausschlussfrist gerichtlich geltend gemacht seien (Rn. 13 ff - zitiert nach juris): Mit einer Bestandsschutzklage wahre der Arbeitnehmer, ohne dass es einer bezifferten Geltendmachung bedürfe, die erste wie die zweite Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist für alle vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche.
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt die Vereinbarkeit der Ausschlussfristen der §§ 15 Abs. 4 AGG, 61b Abs. 1 ArbGG mit den Vorgaben des Unionsrechts bejaht (BAG v. 18.05.2017, 8 AZR 74/16 Rn. 30 ff. - zitiert nach juris; BAG v. 24.09.2009, 8 AZR 705/08 Rn. 37 ff.- zitiert nach juris).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
    Damit werde dem Gebot effektiven Rechtsschutzes genügt, wonach eine erhöhte Obliegenheit zur Geltendmachung der Ansprüche wegen Annahmeverzugs angesichts des Kostenrisikos nicht zulässig wäre (so BVerfG v. 01.12.2010, 1 BvR 1682/07 Rn. 26 - zitiert nach juris).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-154/15

    Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von

    Auszug aus LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
    Die Festsetzung von Ausschlussfristen ist als Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar (st. Rspr. des EuGH, etwa v. 21.12.2016, C-154/15, C-307/15 und C-308/15 - Gutierrez Naranjo Rn. 69).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 16/21

    Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG -

    Auszug aus LAG München, 07.03.2022 - 4 Sa 512/21
    Die Klage des Klägers gegen die Befristung, in der er sich unter anderem auf die Zusage der Weiterbeschäftigung berief, wurde vom Arbeitswie vom Landesarbeitsgericht abgewiesen (Az: 25 Ca 6071/20 und 2 Sa 16/21).
  • EuGH, 14.08.2015 - C-307/15

    Palacios Martínez

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