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   LAG München, 13.07.2007 - 3 Ta 211/07   

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https://dejure.org/2007,15666
LAG München, 13.07.2007 - 3 Ta 211/07 (https://dejure.org/2007,15666)
LAG München, Entscheidung vom 13.07.2007 - 3 Ta 211/07 (https://dejure.org/2007,15666)
LAG München, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 3 Ta 211/07 (https://dejure.org/2007,15666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines unanfechtbaren Beschlusses bei Aufhebung eines Zahlungsverbots gem. § 845 Zivilprozessordnung (ZPO); Anfechtbarkeit wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit; Vorläufige Zahlungsverbote als Vollstreckungsmaßregeln

  • Judicialis

    ZPO § 707; ; ZPO § 766; ; ZPO § 793; ; ZPO § 845

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 707 Abs. 2 Satz 2 § 769 Abs. 1 § 845
    Unanfechtbare Entscheidung des Prozessgerichts zur Aufhebung einer Vorpfändung durch Gerichtsvollzieher

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus LAG München, 13.07.2007 - 3 Ta 211/07
    Auch eine Anfechtbarkeit wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" ist seit Inkrafttreten des ZPO-RG am 01.01.2002 nicht mehr gegeben (vgl. BGH vom 21.04.2004 - XII ZB 279/03; Zöller/Herget, a.a.O., Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 189/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Unzulässigkeit der Erstbeschwerde

    Auszug aus LAG München, 13.07.2007 - 3 Ta 211/07
    Solche Beschlüsse sind aber nach richtiger Ansicht (vgl. z.B. LAG Düsseldorf vom 23.03.2006 - 16 Ta 82/06; BGH vom 11.05.2005 - XII ZB 189/03; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 769 Rn. 14) unanfechtbar.
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2006 - 16 Ta 82/06

    Kein Rechtsmittel gegen einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Auch

    Auszug aus LAG München, 13.07.2007 - 3 Ta 211/07
    Solche Beschlüsse sind aber nach richtiger Ansicht (vgl. z.B. LAG Düsseldorf vom 23.03.2006 - 16 Ta 82/06; BGH vom 11.05.2005 - XII ZB 189/03; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 769 Rn. 14) unanfechtbar.
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