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   LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14   

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LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14 (https://dejure.org/2015,20168)
LAG München, Entscheidung vom 17.03.2015 - 7 Sa 715/14 (https://dejure.org/2015,20168)
LAG München, Entscheidung vom 17. März 2015 - 7 Sa 715/14 (https://dejure.org/2015,20168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 14 Abs. 4 TzBfG, § ... 41 S. 2 SGB VI, § 14 Abs. 1 TzBfG, §§ 7, 1 AGG, § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG, § 14 Abs. 3 Nr. 5 AGG, § 41 SGB VI, §§ 1, 7, 10 S. 1-3 Nr. 5 AGG, § 10 S. 1 AGG, 10 S. 1 - 3 Nr. 5 AGG, § 10 Abs. 1 S. 2 AGG, § 22 Abs. 1 TzBfG, § 14 TzBfG, § 3 AGG, § 10 AGG, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 7 Abs. 1, § 10 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 und Satz 2 AGG, § 33 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 10 Satz 1, Satz 2, Satz 3 Nr. 5 AGG, Satz 2 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 5 AGG, Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 2000/78/EG, Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame weitere Befristung eines bereits mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze befristeten Arbeitsverhältnisses; Feststellungsklage eines Wirtschaftsprüfers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Sachgrund der erneuten Befristung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 14 Abs. 1 TzBfG
    Befristung; nachträgliche nochmalige Altersgrenzenregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame weitere Befristung eines bereits mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze befristeten Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 917/11

    Altersgrenze in einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung

    Auszug aus LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14
    Sie bedürfen eines sie rechtfertigenden Sachgrunds iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG (beispielhaft BAG 12.06.2003 - 7 AZR 917/11; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11).

    Es entspricht weiter der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine auf das Erreichen des Lebensalters zum Anspruch auf die Regelaltersrente abstellende Altersgrenzenregelung in Kollektivnormen und in individualvertraglichen Abmachungen sachlich gerechtfertigt sein kann (BAG 05.03.2003 - 1 AZR 417/12; BAG 18.06.2008 - 7 AZR 116/07; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11; ebenso LAG München 24.10.2013 - 4 Sa 419/13).

    Die Wirksamkeit der Befristung ist allerdings nicht von der konkreten wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers bei Erreichung der Altersgrenze abhängig (BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11; BAG 05.03.2013 - AZR 417/12; BAG 21.09.2011 - 7 AZR 134/10).

    Nur wenn die Altersgrenze bereits vor dem 18.08.2006 erreicht wurde, gilt nach § 33 Abs. 1 AGG altes Recht (BAG v. 12.06.2013 - 7 AZR 917/11; BAG 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 (A)).

    Eine solche Regelung hat eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung bei den Entlassungsbedingungen iSv. § 7 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG zur Folge (BAG v. 12.06.2013, 7 AZR 917/11).

    Die Prüfung der Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden unterschiedlichen Behandlung hat daher unter Beachtung der Richtlinie 2000/78/EG und der zu ihrer Auslegung ergangenen Rechtsprechung des EuGH zu erfolgen (BAG 05.03.2013 - 1 AZR 417/12; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11).

    Dieser Mechanismus beruht auf einem Ausgleich zwischen politischen, wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und/oder haushaltsbezogenen Erwägungen und betrifft die Entscheidung der Mitgliedsstaaten über die Dauer der Lebensarbeitszeit der Arbeitnehmer (EuGH 12.10.2010 -C-45/09 [Rosenbladt]; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11).

    Es ist ausreichend, wenn aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüft werden kann (EuGH 05.07.2012-C-141/11; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11).

  • EuGH, 05.07.2012 - C-141/11

    Hörnfeldt - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der

    Auszug aus LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14
    Die grundsätzliche Vereinbarkeit von § 10 Satz 1, Satz 2, Satz 3 Nr. 5 AGG mit Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG entbindet nicht von der Prüfung, ob die konkrete, für den Streit einschlägige, Altersgrenze den Vorgaben nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG genügt, ob mit ihr also legitime Ziele im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG auch verfolgt werden und die Mittel hierzu angemessen und erforderlich sind (EuGH 05.07.2012-C-141/11).

    Es ist ausreichend, wenn aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüft werden kann (EuGH 05.07.2012-C-141/11; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11).

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14
    AGG wegen des mit ihr verfolgten arbeits- und beschäftigungspolitischen Ziels im Einklang mit Unionsrecht (EuGH v. 12.10.2010 -C-45/09) [Rosenbladt].

    Dieser Mechanismus beruht auf einem Ausgleich zwischen politischen, wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und/oder haushaltsbezogenen Erwägungen und betrifft die Entscheidung der Mitgliedsstaaten über die Dauer der Lebensarbeitszeit der Arbeitnehmer (EuGH 12.10.2010 -C-45/09 [Rosenbladt]; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11).

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14
    Es entspricht weiter der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine auf das Erreichen des Lebensalters zum Anspruch auf die Regelaltersrente abstellende Altersgrenzenregelung in Kollektivnormen und in individualvertraglichen Abmachungen sachlich gerechtfertigt sein kann (BAG 05.03.2003 - 1 AZR 417/12; BAG 18.06.2008 - 7 AZR 116/07; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11; ebenso LAG München 24.10.2013 - 4 Sa 419/13).

    Die Prüfung der Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden unterschiedlichen Behandlung hat daher unter Beachtung der Richtlinie 2000/78/EG und der zu ihrer Auslegung ergangenen Rechtsprechung des EuGH zu erfolgen (BAG 05.03.2013 - 1 AZR 417/12; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11).

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14
    Es entspricht weiter der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine auf das Erreichen des Lebensalters zum Anspruch auf die Regelaltersrente abstellende Altersgrenzenregelung in Kollektivnormen und in individualvertraglichen Abmachungen sachlich gerechtfertigt sein kann (BAG 05.03.2003 - 1 AZR 417/12; BAG 18.06.2008 - 7 AZR 116/07; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11; ebenso LAG München 24.10.2013 - 4 Sa 419/13).

    7 Sa 715/14 - 13 917/11; BAG 18.06.2008 - 7 AZR 116/07).

  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung

    Auszug aus LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14
    Diese Prüfung obliegt den nationalen Gerichten (EuGH 18.11.2010-C-250/09 u. C- 268/09 [Georgiev]).
  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14
    Nur wenn die Altersgrenze bereits vor dem 18.08.2006 erreicht wurde, gilt nach § 33 Abs. 1 AGG altes Recht (BAG v. 12.06.2013 - 7 AZR 917/11; BAG 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 (A)).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 134/10

    Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze

    Auszug aus LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14
    Die Wirksamkeit der Befristung ist allerdings nicht von der konkreten wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers bei Erreichung der Altersgrenze abhängig (BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11; BAG 05.03.2013 - AZR 417/12; BAG 21.09.2011 - 7 AZR 134/10).
  • LAG München, 24.10.2013 - 4 Sa 419/13

    Vertragliche Altersgrenzenregelung

    Auszug aus LAG München, 17.03.2015 - 7 Sa 715/14
    Es entspricht weiter der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine auf das Erreichen des Lebensalters zum Anspruch auf die Regelaltersrente abstellende Altersgrenzenregelung in Kollektivnormen und in individualvertraglichen Abmachungen sachlich gerechtfertigt sein kann (BAG 05.03.2003 - 1 AZR 417/12; BAG 18.06.2008 - 7 AZR 116/07; BAG 12.06.2013 - 7 AZR 917/11; ebenso LAG München 24.10.2013 - 4 Sa 419/13).
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