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   LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22   

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https://dejure.org/2023,40483
LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22 (https://dejure.org/2023,40483)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.12.2023 - 4 Sa 913/22 (https://dejure.org/2023,40483)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - 4 Sa 913/22 (https://dejure.org/2023,40483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GG Art. 33 Abs. 2; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2
    Bestenauslese; Globalantrag; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung; Ausschluss von Bewerbern mit Vorbeschäftigungszeiten bei der Besetzung von sachgrundlos befristeten Stellen im öffentlichen Dienst

  • IWW

    § 91a ZPO, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, Art. 33 Abs. 2 GG, § 14 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 1 TzBfG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 66 Abs. 1, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, § 97 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2
    Bestenauslese; Globalantrag; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung; Ausschluss von Bewerbern mit Vorbeschäftigungszeiten bei der Besetzung von sachgrundlos befristeten Stellen im öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2
    Bestenauslese; Globalantrag; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung; Ausschluss von Bewerbern mit Vorbeschäftigungszeiten bei der Besetzung von sachgrundlos befristeten Stellen im öffentlichen Dienst

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Nichtberücksichtigung bereits "zuvor" beschäftigter Stellenbewerber im öffentlichen Dienst?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
    Diese Organisationshoheit ist mit einem weiten Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessensspielraum verbunden (vgl. BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - Rn. 13).

    Diese Organisationshoheit ist mit einem weiten Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessensspielraum verbunden; Betroffenen steht keine subjektiv-rechtliche Rechtsposition zu, kraft der sie auf dem Organisationsermessen des öffentlichen Arbeitgebers beruhende Entscheidungen zur gerichtlichen Überprüfung stellen könnten (vgl. BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - Rn. 13).

    Dem öffentlichen Arbeitgeber allein obliegt es, darüber zu entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er eine Stelle besetzen will (vgl. BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - Rn. 14).

    Denn die Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung dienen grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben (vgl. BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - Rn. 15).

    Nur ausnahmsweise kann sich im grundsätzlich objektiv-rechtlichen Bereich der Organisationsgewalt des öffentlichen Arbeitgebers ein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie, insbesondere willkür- und missbrauchsfreie Entscheidung aus Art. 3 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung ergeben (vgl. BVerwG 10. Dezember 2020 - 2 A 2/20 - Rn. 23).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
    Daher können Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (vgl. BVerfG 2. Oktober 2007 2 BvR 2457/04 Rn. 10).

    Daher können Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist ( BVerfG, 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - Rn. 10).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
    Unter Berücksichtigung ihres gesamten Vorbringens geht es der Klägerin um ihre nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG schädlichen Vorbeschäftigungszeiten beim beklagten Land, welche es den Parteien dem Wortlaut von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nach grundsätzlich unmöglich macht, ein weiteres sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis zu begründen bzw. - unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 - jedenfalls die Möglichkeit erschwert, rechtwirksam und risikolos erneut ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis zu begründen.

    Der Aufnahme des Zeitraums ihrer Vorbeschäftigungszeiten im hilfsweise gestellten Feststellungsantrag führt nicht zu einer anderen Auslegung etwa dahingehend, dass sich die Klägerin im Hilfsantrag allein auf die Unzumutbarkeit der Anwendung des Verbots der sachgrundlosen Befristung bei nochmaliger Einstellung (entsprechend den Grundsätzen, welche das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 - aufgestellt hat) beruft.

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 5 ME 44/23

    Zustimmungserfordernis; Ausschluss aus dem Bewerberkreis; Bewerbungsverfahren;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
    Je mehr die Organisationsentscheidung aus sich heraus nachvollziehbar und auf offenkundige sachliche Gründe zurückzuführen ist, desto weniger bedarf es einer näheren, schriftlich festzuhaltenden Erläuterung dieser Gründe ( OVG Lüneburg 5. Juli 2023 - 5 ME 44/23 - Rn. 34).
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (vgl. ua. BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 326/20 - Rn. 21).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
    Sie umfasst auch eine vorausschauende Aussage darüber, ob der Betreffende die ihm in dem angestrebten Amt obliegenden Pflichten erfüllen wird (vgl. BVerfG 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - Rn. 35).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
    Unter dem Blickwinkel der "verfahrensbegleitenden Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG " ( BVerfG 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Rn. 22) ist aber auch für die Organisationsgrundentscheidung ein Nachweis zu fordern, der verhindert, dass die Grundlagen der Auswahlentscheidung nachträglich zulasten einzelner Bewerber verändert werden; denn mit der Festlegung des Modells, nach dem die Auswahl erfolgen soll, wird zugleich eine (Vor-)Entscheidung über den Auswahlmaßstab getroffen.
  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21

    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
    Ein Nachweis kann grundsätzlich auch durch einen entsprechenden Vermerk in den Akten des Auswahlverfahrens geführt werden, solange er die Funktion, eine nachträgliche Veränderung der Auswahlgrundlagen zu verhindern, erfüllt (vgl. BVerwG 24. Februar 2022 - 1 WB 40/21 - Rn. 25).
  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
    Die Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung dienen grundsätzlich alleine dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgabe (vgl. auch LAG Nürnberg 23. März 2023 - 5 Sa 373/22 - Rn. 40, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 8 AZR 187/23).
  • LAG Nürnberg, 23.03.2023 - 5 Sa 373/22

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
    Die Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung dienen grundsätzlich alleine dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgabe (vgl. auch LAG Nürnberg 23. März 2023 - 5 Sa 373/22 - Rn. 40, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 8 AZR 187/23).
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Nach dieser gesetzlichen Regelung steht es auch dem öffentlichen Arbeitgeber frei, eine Organisationsentscheidung dahin gehend zu treffen, eine offene Stelle aufgrund eines Sachgrundes iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG nur befristet zu besetzen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Januar 2013 - 15 SaGa 1738/12 - zu 1.1 der Gründe; LAG Hamm 9. Oktober 2008 - 17 Sa 927/08 - zu I 1 b der Gründe; vgl. zur sachgrundlosen Befristung: LAG Niedersachsen 18. Dezember 2023 - 4 Sa 913/22 - zu B II 4 a der Gründe) .
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