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   LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22 B   

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LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22 B (https://dejure.org/2023,12465)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2023 - 15 Sa 125/22 B (https://dejure.org/2023,12465)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2023 - 15 Sa 125/22 B (https://dejure.org/2023,12465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 3
    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht; Verjährung

  • IWW

    § 14 Abs. 1 VVG, § ... 195 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 331a ZPO, §§ 64, 66 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 258 ZPO, § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 2a, §§ 21 ff. BetrAVG, § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 1b Abs. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 1 Abs. 3 BetrAVG, § 18a BetrAVG, § 14 VVG, § 389 BGB, §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 18a S. 2 BetrAVG, § 199 Abs. 1 BGB, § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 19 Abs. 3 BetrAVG, § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, § 1b Abs. 4 BetrAVG, § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 291 BGB, §§ 288, 286 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 313 Abs. 2 ZPO, §§ 91 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstandspflicht des Arbeitgebers für zugesagte Versorgungsleistungen bei Leistungsverweigerungsrecht des externen Versorgungsträgers; Geltung der langen Verjährungsfrist des § 18a Satz 1 BetrAVG in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ; Keine Rücksichtnahmeverpflichtung ...

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Verjährung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 1390
  • NZA-RR 2023, 370
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 157/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22
    Auf solche Zusagen passt weder die gesetzliche Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG noch das Unverfallbarkeitsrecht nach § 2 BetrAVG ; vgl. BAG, 12.05.2020, 3 AZR 157/19 , juris, Rn. 22.

    Die so bestehende Leistungspflicht ist damit Teil des Versorgungsversprechens und nicht lediglich von versicherungsrechtlicher Bedeutung; vgl. BAG, 15.03.2016, 3 AZR 827/14 , juris, Rn. 32; vgl. auch für die Anmeldung beim BVV, BAG, 12.05.2020, 3 AZR 157/19 , Rn. 25.

    Statt des Versorgungsträgers haftet der Arbeitgeber, wenn die Verpflichtungen aus der Versorgungszusage über die Verpflichtungen gegenüber dem Versorgungsträger hinausgehen, zB wenn der Versorgungsträger aus Gründen, die allein ihn, aber nicht den Arbeitgeber betreffen, berechtigt ist, die Leistungen zu kürzen; vgl. dazu BAG 12. Mai 2020 - 3 AZR 157/19 - Juris Rn. 40 ff.

  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 276/20

    Schadensersatz - Kosten der Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22
    Zunächst fehlt es bereits an einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. zu den Voraussetzungen einer teleologischen Reduktion wie bereits vom Arbeitsgericht zitiert BAG, 29.4.2021, 8 AZR 276/20 , Juris Rn. 35 ff.).
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22
    Ihn trifft insoweit vielmehr eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen ggf. zu verschaffen hat; BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - Juris Rn. 36. Träfe den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer eine vertragliche Pflicht, den Versorgungsträger in Anspruch zu nehmen, eröffnete dies dem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich den Verpflichtungen aus seiner Versorgungszusage mit der Begründung zu entziehen, der Arbeitnehmer habe dies schuldhaft versäumt.
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22
    Die so bestehende Leistungspflicht ist damit Teil des Versorgungsversprechens und nicht lediglich von versicherungsrechtlicher Bedeutung; vgl. BAG, 15.03.2016, 3 AZR 827/14 , juris, Rn. 32; vgl. auch für die Anmeldung beim BVV, BAG, 12.05.2020, 3 AZR 157/19 , Rn. 25.
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22
    Nach dieser Bestimmung beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste; BAG, 17.6.2014, 3 AZR 412/13 , Juris Rn.65.
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22
    Diese Gesichtspunkte sind auf andere Fallgestaltungen nicht übertragbar; vgl. BAG, 13.7.2021, 3 AZR 298/20 , Juris Rnrn.
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22
    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers führt nicht lediglich zu verschuldensabhängigen Schadensersatz -, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer; vgl. BAG, 03.06.2020, 3 AZR 166/19 , juris, Rn. 109.
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