Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45973
LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22 (https://dejure.org/2023,45973)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22 (https://dejure.org/2023,45973)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. September 2023 - 6 TaBV 15/22 (https://dejure.org/2023,45973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,45973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 56 Abs 9 ZA-NTS, § 26 BPersVG, § 17 BPersVG, § 19 BPersVG, § 25 BPersVG
    Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften - Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe

  • IWW

    § 4 Abs. 1 BPersVWO, § 1 Abs. 5 BPersVWO, § ... 20 BPersVWO, § 1 Abs. 3 BPersVWO, § 6 Abs. 1 BPersVWO, § 19a BPersVWO, § 20 Abs. 4 BPersVWO, § 24 Abs. 2 BPersVWO, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 83 BetrVG, § 25 Alt. 1 BPersVG, § 26 BPersVG, § 19a Abs. 1 BPersVWO, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabe; Anordnung; Auslegung; Beeinflussung; Briefwahl; Ermessen; schriftliche Stimmabgabe; Wahlanfechtung; Wahlausschreiben; Wahlergebnis; Wahlvorstand; Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften; Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20

    Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
    Ist innerhalb der Anfechtungsfrist ein solcher Sachverhalt vorgetragen worden, sind auch alle später nachgeschobenen Gründe zu prüfen, die die Anfechtbarkeit der Wahl begründen können (vgl. BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 22; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris).

    Die Möglichkeit der Briefwahl soll gerade nicht im Belieben oder Ermessen des Wahlvorstands stehen, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet sein (vgl. zu § 24 WO: BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 24 ff., aaO).

    Für die Frage, ob Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle räumlich weit von dieser entfernt liegen, ist mit Blick auf den Normzweck, den Arbeitnehmern die Beteiligung an der Wahl zu erleichtern, darauf abzustellen, ob es den Arbeitnehmern zumutbar ist, in der Hauptdienststelle ihre Stimme persönlich abzugeben (vgl. zu § 24 Abs. 3 WO: BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 36, aaO; LAG Hamm 05. August 2011 - 10 TaBV 13/11 - Rn. 77; LAG Niedersachsen 09. März 2011 - 17 TaBV 41/10 - Rn. 37, jeweils zitiert nach juris; Wiese / Kreutz / Oetker / Raab / Weber / Franzen / Gutzeit / Jacobs / Schubert, GK-BetrVG - Kommentar, 12. Auflage 2022, § 24 WO, Rn. 13).

    Da zwischen der Stimmabgabe unter Umständen mehrere Tage liegen können, ist nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte anders gewählt hätten, wenn sie persönlich ihre Stimme abgegeben hätten (vgl. insgesamt BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 43, aaO).

    Auch wenn dies so gewesen sein sollte, kann nicht festgestellt werden, dass bei unterbliebener Beschlussfassung über die schriftliche Stimmabgabe kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre, denn die Wähler hätten in diesem Fall ausschließlich die Möglichkeit der Urnenwahl wahrgenommen, so dass nicht auszuschließen ist, dass sie bei (späterer) persönlicher Stimmabgabe am Wahltag anders gewählt hätten (vgl. BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 44, aaO).

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Anfechtungsbefugnis ist sie ohne Einfluss (BVerwG 24. Februar 2015 - 5 P 7/14 - 7 Rn. 11, mzwN; vgl. auch zu den formellen Voraussetzungen des Wahlanfechtungsverfahrens nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BetrVG: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 17; 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 20; 04. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - Rn. 23 ff., jeweils zitiert nach juris).

    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. zu § 19 BetrVG: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn 27; 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
    Den danach erfolgten Änderungen des deutschen Mitbestimmungsrechts haben sich die Vereinigten Staaten - wie sich aus den Regelungen in Art. 56 ZA-NTS sowie im UP ZA-NTS ergibt - nicht unterworfen (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 10, 14 ff., zitiert nach juris).

    vom 16. Januar 1991 (im Folgenden: mod. BPersVG) Anwendung (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 14 ff., aaO).

  • ArbG Paderborn, 22.08.2022 - 2 BV 8/22
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 5) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 28. September 2022 - 2 BV 8/22 - wird zurückgewiesen.

    in Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Kaiserlautern vom 28. September 2022 - 2 BV 8/22 - wird der Antrag abgewiesen.

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. zu § 19 BetrVG: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn 27; 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 20.01.2021 - 7 ABR 3/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlumschläge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. zu § 19 BetrVG: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn 27; 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Anfechtungsbefugnis ist sie ohne Einfluss (BVerwG 24. Februar 2015 - 5 P 7/14 - 7 Rn. 11, mzwN; vgl. auch zu den formellen Voraussetzungen des Wahlanfechtungsverfahrens nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BetrVG: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 17; 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 20; 04. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - Rn. 23 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Anfechtungsbefugnis ist sie ohne Einfluss (BVerwG 24. Februar 2015 - 5 P 7/14 - 7 Rn. 11, mzwN; vgl. auch zu den formellen Voraussetzungen des Wahlanfechtungsverfahrens nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BetrVG: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 17; 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 20; 04. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - Rn. 23 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14

    Personalratswahl; Anfechtung der Wahl zum Personalrat; Wahlanfechtung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Anfechtungsbefugnis ist sie ohne Einfluss (BVerwG 24. Februar 2015 - 5 P 7/14 - 7 Rn. 11, mzwN; vgl. auch zu den formellen Voraussetzungen des Wahlanfechtungsverfahrens nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BetrVG: BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 17; 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 20; 04. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - Rn. 23 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 03.03.2003 - 6 P 14.02

    Anordnung schriftlicher Stimmabgabe; Recht zur persönlichen Stimmabgabe;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
    Insgesamt steht für die Beschwerdekammer fest, dass Briefwahl jedenfalls angeordnet worden ist (vgl. zur grundsätzlich verbleibenden Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe: BVerwG 03. März 2003 - 6 P 14/02 - Rn. 12, zitiert nach juris), ob ausschließlich oder ergänzend, kann dahinstehen.
  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

  • BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

  • BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03

    Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

  • LAG Hamm, 05.08.2011 - 10 TaBV 13/11

    Unwirksame Betriebsratswahl bei allgemeiner Briefwahlanordnung; unzulässige

  • LAG Niedersachsen, 09.03.2011 - 17 TaBV 41/10

    Unterschiedslose Behandlung auch von nur wenige km vom Hauptbetrieb entfernt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht