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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22   

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LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22 (https://dejure.org/2023,5063)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.2023 - 5 Sa 135/22 (https://dejure.org/2023,5063)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - 5 Sa 135/22 (https://dejure.org/2023,5063)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 112 BetrVG, § 145 BGB, § 150 Abs 2 BGB, § 612a BGB, § 1a KSchG
    Abfindung - Ablehnung eines Angebots - Abwicklungsvereinbarung - Betriebsstilllegung - Verstoß gegen die Maskenpflicht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Rosenheim, 09.09.2021 - 5 Ca 112/21

    Nachwirkung eines Firmentarifvertrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22
    Sie schloss in den Rechtsstreiten vor dem Arbeitsgericht Trier 5 Ca 112/21 (R.), 5 Ca 86/21 (N.) und 5 Ca 905/21 (H.) gerichtliche Vergleiche.

    Mindestens drei weitere Arbeitnehmer hätten Klage erhoben und über die Abwicklungsvereinbarung, respektive die Abfindung, verhandelt; vgl. die Rechtsstreite 5 Ca 112/21 (R.), 5 Ca 86/21 (N.) und 5 Ca 905/21 (H.).

    In den vergleichbaren Rechtsstreiten 5 Ca 905/21, 5 Ca 86/21 und 5 Ca 112/21 seien Einigungen über Abfindungen erzielt worden, die jeweils höher ausgefallen seien als angekündigt; der Faktor habe jeweils mindestens 1, 0 betragen.

    Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht im Rechtsstreit mit dem Arbeitnehmer R. (5 Ca 112/21) habe zeitgleich mit dem Gütetermin im vorliegenden Verfahren stattgefunden.

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22
    Es steht in der Dispositionsfreiheit der Parteien einen Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden (vgl. BAG 25.02.2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 44 mwN).
  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 541/13

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22
    Im Übrigen gilt: Stellt der Arbeitgeber nur einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen besser, können sich andere Arbeitnehmer hierauf zur Begründung gleichartiger Ansprüche nicht berufen (vgl. BAG 24.06.2015 - 7 AZR 541/13 - Rn. 62 mwN).
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22
    84 Lehnt ein Arbeitnehmer das an alle Arbeitnehmer gemachte Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines (Änderungs-)Vertrags ab, scheidet eine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus, weil die sich aus der Weigerung nunmehr ergebende Gruppenbildung hinsichtlich der in den Verträgen vorgesehenen Leistung nicht auf einer vom Arbeitgeber selbst aufgestellten Regel beruht (vgl. BAG 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 27; vgl. auch BAG 21.09.2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 20; 14.12.2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 17 ff).
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22
    84 Lehnt ein Arbeitnehmer das an alle Arbeitnehmer gemachte Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines (Änderungs-)Vertrags ab, scheidet eine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus, weil die sich aus der Weigerung nunmehr ergebende Gruppenbildung hinsichtlich der in den Verträgen vorgesehenen Leistung nicht auf einer vom Arbeitgeber selbst aufgestellten Regel beruht (vgl. BAG 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 27; vgl. auch BAG 21.09.2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 20; 14.12.2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 17 ff).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22
    84 Lehnt ein Arbeitnehmer das an alle Arbeitnehmer gemachte Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines (Änderungs-)Vertrags ab, scheidet eine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus, weil die sich aus der Weigerung nunmehr ergebende Gruppenbildung hinsichtlich der in den Verträgen vorgesehenen Leistung nicht auf einer vom Arbeitgeber selbst aufgestellten Regel beruht (vgl. BAG 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 27; vgl. auch BAG 21.09.2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 20; 14.12.2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 17 ff).
  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22
    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr., vgl. nur BAG 13.07.2022 - 5 AZR 412/21 - Rn. 30 mwN).
  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22
    Deshalb kann offenbleiben, ob ein Arbeitnehmer, der unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Arbeit fernbleibt, iSv. § 612a BGB ein Recht ausübt (vgl. BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 31 mwN).
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